Studentische Hilfskraft gesucht
AQAS sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine studentische Hilfskraft.
Details können der Seite „Stellenanzeigen“ entnommen werden.
AQAS sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine studentische Hilfskraft.
Details können der Seite „Stellenanzeigen“ entnommen werden.
Der Akkreditierungsrat hat in seiner Sitzung am 14.06.2018 weitere Raster für Akkreditierungsberichte gemäß § 24 Abs. 3 und 4 MRVO verabschiedet.
Somit gibt es nun folgende vier Raster-Typen:
Nach den Vorgaben der Musterrechtsverordnung sind die Agenturen bei der Erstellung von Prüfbericht und Gutachten an diese Raster gebunden.
Die Raster sind im PDF-Format auf der Website der Stiftung Akkreditierungsrat veröffentlicht.
Mit dem Inkrafttreten des Staatsvertrags zum 01.01.2018 und der damit verbundenen Durchführung von Akkreditierungsverfahren nach den Vorgaben der Musterrechtsverordnung ist die früher vorgesehene Möglichkeit zur vorläufigen Akkreditierung für ein Jahr entfallen.
Viele Hochschulen erbitten deshalb in der derzeitigen Phase des Übergangs vom alten auf das neue Akkreditierungsrecht beim Akkreditierungsrat eine Sondergenehmigung zur Verlängerung einer nach altem Recht ausgesprochenen Akkreditierungsfrist, um die Reakkreditierung von Studiengängen, deren Akkreditierungsfrist zum 30.09.2018 endet, nach neuem Recht zu ermöglichen und eine „Akkreditierungslücke“ zu vermeiden.
Der Akkreditierungsrat hat diese Option nun auch auf die Studiengänge ausgedehnt, deren Akkreditierungsfrist zum 30.09.2019 endet, um den rechtzeitigen Abschluss des Begutachtungsverfahrens zu ermöglichen.
Der Beschluss im vollen Wortlaut ist auf der Homepage des Akkreditierungsrates einsehbar.
In March 2018 the private Istanbul Gelisim University (IGU) celebrated the successful international accreditation of nearly 40 Bachelor programmes across a range of academic disciplines. The accreditation – based on the European Standards and Guidelines (ESG) aims to support the internationalization of IGU´s educational offers and shows the competitiveness of the institution. The certificate ceremony concluded a long process in which international expert panels visited the different departments of IGU and discussed the quality of its programmes as well as the learning and teaching experience of students. During the ceremony AQAS Chairman Prof. Dr. Eberhard Menzel highlighted the great achievement of IGU as a relatively new Higher Education Institution in Turkey and expressed the expectation that this alignment with European standards will facilitate the future cooperation with German institutions.
On 24./25. May 2018 the Ministers of the European Higher Education Area will meet in Paris. The Paris Conference will be an opportunity to reinforce the cooperation between countries for a better future of higher education. ENQA- our European umbrella organization – has put together our message to the minsters. Please find the letter here:
Mit dem Inkrafttreten des Studienakkreditierungsstaatsvertrags zum 01. Januar 2018 wurde das Akkreditierungssystem in Deutschland rechtlich neu aufgestellt. Die Durchführung von Verfahren der Programm- und Systemakkreditierung, deren Vertragsschluss nach Jahresbeginn erfolgt ist, richtet sich seitdem nach den Vorgaben der Musterrechtsverordnung der Kultusministerkonferenz vom 07.12.2017. Die Akkreditierungsentscheidungen zu den von den Agenturen durchgeführten Begutachtungsverfahren, werden nicht mehr von der Agentur selbst, sondern vom Akkreditierungsrat getroffen.
Zu diesen und weiteren Fragestellungen bietet die AQAS ARCH GmbH einen Workshop an:
Am 17. Mai 2018, 10:00 – 15:00 Uhr im Stadthotel am Römerturm, Köln
Im Workshop möchten wir Ihnen die Grundpfeiler des neuen Systems vorstellen und die damit verbundenen Veränderungen von Strukturen und Prozessen mit Ihnen diskutieren. Darüber hinaus werden die Konzepte von AQAS zur Umsetzung des neuen Verfahrens thematisiert.
Gegenstand ist dabei sowohl die Programm- wie auch die Systemakkreditierung.
Für den Workshop wird eine Teilnahmegebühr in Höhe von 250 € erhoben.
Die Anmeldung ist ab sofort möglich.
Zum Anmeldeformular geht es hier.
Mit dem Inkrafttreten des Studienakkreditierungsstaatsvertrags zum 01. Januar 2018 wurde das Akkreditierungssystem in Deutschland rechtlich neu aufgestellt. Die Durchführung von Verfahren der Programm- und Systemakkreditierung, deren Vertragsschluss nach Jahresbeginn erfolgt ist, richtet sich seitdem nach den Vorgaben der Musterrechtsverordnung der Kultusministerkonferenz vom 07.12.2017. Die Akkreditierungsentscheidungen zu den von den Agenturen durchgeführten Begutachtungsverfahren, werden nicht mehr von der Agentur selbst, sondern vom Akkreditierungsrat getroffen.
Zu diesen und weiteren Fragestellungen bietet die AQAS ARCH GmbH einen Workshop an:
Am 26. April 2018, 10:00 – 15:00 Uhr im Wissenschaftszentrum Bonn
Im Workshop möchten wir Ihnen die Grundpfeiler des neuen Systems vorstellen und die damit verbundenen Veränderungen von Strukturen und Prozessen mit Ihnen diskutieren. Darüber hinaus werden die Konzepte von AQAS zur Umsetzung des neuen Verfahrens thematisiert.
Gegenstand ist dabei sowohl die Programm- wie auch die Systemakkreditierung.
Für den Workshop wird eine Teilnahmegebühr in Höhe von 250 € erhoben.
Die Anmeldung ist ab sofort möglich.
Zum Anmeldeformular geht es hier.
Für die Durchführung von Projekten an Hochschulen im In– und Ausland suchen wir zum 01. Mai 2018 oder zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n:
Wissenschaftliche Referentin/Wissenschaftlichen Referenten
In der Rubrik „Stellenanzeigen“ lesen Sie mehr.
Die vollständige Stellenanzeige als PDF-Datei finden hier.
Together with other partners AQAS, ENQA, ECA, and EQAR are co-organizing an informational and interactive fee-free event for all stakeholders interested in learning how the European Approach for Quality Assurance of Joint Programmes may be implemented with greater ease. The event takes place in the framework of the „Facilitating implementation of the European Approach for Quality Assurance of Joint Programmes (ImpEA)“ project, and will build on previous activities pertaining to this theme and will present the results of the ImpEA project survey, in which implementation obstacles will be identified.
For further information and registration click here.
Das deutsche Akkreditierungssystem hat zum Jahreswechsel eine grundlegende Neuerung erfahren:
Mit dem Inkrafttreten des so genannten Studienakkreditierungsstaatsvertrags zum 01.01.2018 haben sich die Zuständigkeiten innerhalb des Systems dahingehend verändert, dass die Akkreditierungsentscheidungen zu den von den Agenturen durchgeführten Begutachtungsverfahren vom Akkreditierungsrat getroffen werden. Die Regelungen des Staatsvertrages werden per Rechtsverordnung in das jeweilige Landesrecht übertragen. Um eine einheitliche Grundlage für die Verfahren zu schaffen und weiterhin eine bundesweite Vergleichbarkeit zu ermöglichen, haben die Länder sich auf eine Musterrechtsverordnung verständigt, die am 07.12.2017 von der KMK verabschiedet wurde, und als Basis für die einzelnen Landesverordnungen dienen soll. Die Musterrechtsverordnung geht von einer rückwirkenden Inkraftsetzung der Landesrechtsverordnungen aus.
Akkreditierungsverfahren, deren Vertragsschluss zwischen Hochschule und Agentur nach dem 01.01.2018 erfolgt, werden nach dem neuen Recht durchgeführt. Bis zur Verabschiedung der für die jeweilige Hochschule maßgeblichen Rechtsverordnung des betreffenden Bundeslandes dient die Musterrechtsverordnung (MRVO) als Grundlage für die Verfahrensdurchführung.
AQAS überarbeitet derzeit sämtliche Prozesse und Materialien der Agentur, um diese an die neue Struktur anzupassen. Informationen dazu werden in Kürze auf unserer Homepage verfügbar sein.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Geschäftsstelle. Darüber hinaus sind Informationen zum neuen System (inkl. Staatsvertrag und Musterrechtsverordnung) auf der Homepage des Akkreditierungsrates verfügbar.