Der Akkreditierungsrat hat in seiner Sitzung am 14.06.2018 weitere Raster für Akkreditierungsberichte gemäß § 24 Abs. 3 und 4 MRVO verabschiedet.
Somit gibt es nun folgende vier Raster-Typen:
- Raster Programmakkreditierung Einzelverfahren
- Raster Programmakkreditierung Bündelverfahren
- Raster Programmakkreditierung Kombinationsstudiengang
- Raster Systemakkreditierung
Nach den Vorgaben der Musterrechtsverordnung sind die Agenturen bei der Erstellung von Prüfbericht und Gutachten an diese Raster gebunden.
Die Raster sind im PDF-Format auf der Website der Stiftung Akkreditierungsrat veröffentlicht.