Mit dem Inkrafttreten des Studienakkreditierungsstaatsvertrags zum 01. Januar 2018 wurde das Akkreditierungssystem in Deutschland rechtlich neu aufgestellt. Die Durchführung von Verfahren der Programm- und Systemakkreditierung, deren Vertragsschluss nach Jahresbeginn erfolgt ist, richtet sich seitdem nach den Vorgaben der Musterrechtsverordnung der Kultusministerkonferenz vom 07.12.2017. Die Akkreditierungsentscheidungen zu den von den Agenturen durchgeführten Begutachtungsverfahren, werden nicht mehr von der Agentur selbst, sondern vom Akkreditierungsrat getroffen.
- Was bedeutet das für die Durchführung der Akkreditierungsverfahren?
- Welche Auswirkungen hat das neue System auf die zeitliche Planung?
- Welche Rolle haben Agenturen und Akkreditierungsrat?
- Gibt es neue Kriterien oder Anforderungen?
- Wie funktioniert die Antragstellung?
- Gibt es Spielräume für neue Formen der Qualitätssicherung und -entwicklung?
Zu diesen und weiteren Fragestellungen bietet die AQAS ARCH GmbH einen Workshop an:
Am 26. April 2018, 10:00 – 15:00 Uhr im Wissenschaftszentrum Bonn
Im Workshop möchten wir Ihnen die Grundpfeiler des neuen Systems vorstellen und die damit verbundenen Veränderungen von Strukturen und Prozessen mit Ihnen diskutieren. Darüber hinaus werden die Konzepte von AQAS zur Umsetzung des neuen Verfahrens thematisiert.
Gegenstand ist dabei sowohl die Programm- wie auch die Systemakkreditierung.
Für den Workshop wird eine Teilnahmegebühr in Höhe von 250 € erhoben.
Die Anmeldung ist ab sofort möglich.
Zum Anmeldeformular geht es hier.