Das deutsche Akkreditierungssystem hat zum Jahreswechsel eine grundlegende Neuerung erfahren:
Mit dem Inkrafttreten des so genannten Studienakkreditierungsstaatsvertrags zum 01.01.2018 haben sich die Zuständigkeiten innerhalb des Systems dahingehend verändert, dass die Akkreditierungsentscheidungen zu den von den Agenturen durchgeführten Begutachtungsverfahren vom Akkreditierungsrat getroffen werden. Die Regelungen des Staatsvertrages werden per Rechtsverordnung in das jeweilige Landesrecht übertragen. Um eine einheitliche Grundlage für die Verfahren zu schaffen und weiterhin eine bundesweite Vergleichbarkeit zu ermöglichen, haben die Länder sich auf eine Musterrechtsverordnung verständigt, die am 07.12.2017 von der KMK verabschiedet wurde, und als Basis für die einzelnen Landesverordnungen dienen soll. Die Musterrechtsverordnung geht von einer rückwirkenden Inkraftsetzung der Landesrechtsverordnungen aus.
Akkreditierungsverfahren, deren Vertragsschluss zwischen Hochschule und Agentur nach dem 01.01.2018 erfolgt, werden nach dem neuen Recht durchgeführt. Bis zur Verabschiedung der für die jeweilige Hochschule maßgeblichen Rechtsverordnung des betreffenden Bundeslandes dient die Musterrechtsverordnung (MRVO) als Grundlage für die Verfahrensdurchführung.
AQAS überarbeitet derzeit sämtliche Prozesse und Materialien der Agentur, um diese an die neue Struktur anzupassen. Informationen dazu werden in Kürze auf unserer Homepage verfügbar sein.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Geschäftsstelle. Darüber hinaus sind Informationen zum neuen System (inkl. Staatsvertrag und Musterrechtsverordnung) auf der Homepage des Akkreditierungsrates verfügbar.