News

ENQA launches new Bulletin

The first issue of the new ENQA Bulletin is published. The re-launch of the newsletter is an important step in ENQA’s work to enhance its communication with its partners – quality assurance agencies, higher education institutions and experts. You can subscribe to receive the newsletter directly.

2023-09-28T13:07:48+02:0028. September 2023|News|

ECA Training “Assessing Joint Programmes” in Cologne

We are pleased to announce the next edition of our very successful training “Assessing Joint Programmes”.

? 27 and 28 June in Cologne, Germany, hosted by AQAS e.V.

Joint programmes require specific attention when being assessed. This means that these assessments consider the specificities of joint programmes: responsibilities within consortia, coordination of teaching and learning, grade conversion across borders, overall learning outcomes across (umpteen) locations, etc.

2023-03-17T09:53:11+01:0017. März 2023|News|

20 Jahre AQAS!

Die Mitgliederversammlung von AQAS e.V. wurde in diesem Jahr mit einem Sommerfest zum 20-jährige Bestehen der Agentur verbunden.

Wir haben uns sehr gefreut, Gäste aus aller Welt in Köln begrüßen zu dürfen.

Bei herrlichem Sommerwetter überreichte unser Vorstandsvorsitzender Prof. Dr. Eberhard Menzel den Vertreterinnen und Vertretern der Universitas Pendidikan Indonesia Urkunden zur Akkreditierung von 33 Studienprogrammen.

Im Anschluss ließen der ehemalige Minister für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur in Rheinland-Pfalz und ehemaliges AQAS-Vorstandsmitglied Prof. Dr. Konrad Wolf sowie unser langjähriges und verdientes Kommissionsmitglied Prof. Dr. Martina Klocke die letzten 20 Jahre Revue passieren. Der Vorsitzende des Akkreditierungsrates, Prof. Dr.-Ing. Hans-Joachim Bargstädt, wagte mit uns einen Blick in die Zukunft.

Natürlich gab es auch eine Geburtstagstorte, die von Vorstand und Geschäftsführung gemeinsam angeschnitten wurde.

Es war ein rundum gelungener Tag.

2022-06-29T12:29:30+02:0029. Juni 2022|News|

Vom Nutzen quantitativer Kriterien in der Programmakkreditierung

Auf der größten internationalen Tagung der europäischen Qualitätssicherungsagenturen, dem European Quality Assurance Forum (EQAF) hat unser Mitarbeiter, Herr Alexandre Wipf, die Erfahrungen von AQAS mit dem Umgang mit Kennzahlen in der Programmakkreditierung vorgestellt. Das Forum, das im Online-Format durchgeführt wurde, befasste sich mit dem Thema „Building trust and enhancement: from information to evidence“. Einem interessierten Publikum von Expertinnen und Experten der internen und externen Qualitätssicherung präsentierte Herr Wipf wie Kennzahlen zur Studiendauer, zur Abschlussquote, zur Notenverteilung und zur Geschlechterverteilung von den Gutachtergruppen in Akkreditierungsverfahren genutzt werden, um Studiengänge evidenzbasiert bewerten zu können. Das Forum bot zudem die Gelegenheit, sich mit anderen ausländischen Agenturen über ihre Erfahrungen auszutauschen und die verschiedenen Herangehensweisen innerhalb und außerhalb von Europa zu vergleichen.

Das Paper von AQAS finden Sie hier und die Präsentation im Rahmen des Forums hier. Alle weiteren Beiträge zum EQAF sind hier verfügbar.

2021-12-01T15:16:16+01:001. Dezember 2021|News|

Fristen für Reakkreditierung

Der Akkreditierungsrat hat in seiner letzten Sitzung Folgendes entschieden:
Vor dem Hintergrund der Covid-Pandemie hat der Akkreditierungsrat seinen am 22.11.2019 getroffenen Beschluss „Automatische Verlängerung von Akkreditierungsfristen für die Dauer des Verwaltungsverfahrens“ (Drs. AR 109/2019) modifiziert. Die Vorverlegung der „rechtzeitigen“ Antragstellung um drei Monate wird um ein Jahr verschoben. Im neuen Beschluss sind die bisherigen Stichtage „30.09.2022“ durch „30.09.2023“ ersetzt.

Den Beschluss finden Sie hier als PDF-Datei.

Was bedeutet das für Sie?
Wenn eine Hochschule für einen Studiengang, bei dem die Akkreditierungsfrist im Jahr 2022 ausläuft, die Reakkreditierung beantragen möchte, muss der Antrag dazu beim Akkreditierungsrat bis zum Ende der Akkreditierungsfrist (in der Regel 30.9.2022) eingereicht werden.
Ab dem Jahr 2023 muss die Antragstellung beim Akkreditierungsrat bei Reakkreditierungen bereits bis zum 30.6.2023 erfolgt sein.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Akkreditierungsrates unter
akkreditierungsrat.de/de/faq/thema/01-antragstellung. Dort finden Sie auch Informationen zu den Fristen des Akkreditierungsrates, wenn ein Studiengang zur Erst- bzw. Konzeptakkreditierung vorgelegt werden soll.

2021-07-08T23:12:58+02:008. Juli 2021|News|