Das deutsche Akkreditierungssystem sieht vor, dass alle Bachelor- und Masterstudiengänge vor Aufnahme des Studienbetriebs oder in der Anfangsphase einer ersten Akkreditierung unterzogen werden, bei der die Begutachtung der Konzeption im Vordergrund steht. Danach müssen in mehrjährigen Abständen Reakkreditierungen erfolgen, bei denen die Umsetzung des Konzepts und die Weiterentwicklung des Studiengangs überprüft werden.

Im Rahmen der Programmakkreditierung führt AQAS folgende Verfahren durch:

  • Begutachtungen von Einzelverfahren, in denen ein einzelner Studiengang begutachtet wird;
  • Begutachtungen von Bündeln, in denen mehrere Studiengänge in einem Verfahren gemeinsam begutachtet werden;
  • Begutachtungen von Studiengängen, die besondere Profilmerkmale aufweisen, z.B. kombinatorische Studiengänge wie Lehramtsstudiengänge oder Joint-Programmes bzw. Double Degrees.

Um die Hochschulen in der Förderung der Qualität von Studium und Lehre zu unterstützen, bietet AQAS spezielle Verfahren, wie z.B. die Evaluation von Promotionsprogrammen oder Studienprogrammen mit dem Abschlussgrad Staatsexamen an. Bitte kontaktieren Sie die Geschäftsstelle von AQAS, um weitere Informationen zu erhalten.

Rahmenbedingungen & Kriterien

Grundlage von Begutachtungsverfahren ist der Studienakkreditierungsstaatsvertrag vom 12.06.2017, dessen Regelungen per Rechtsverordnung in das jeweilige Landesrecht übertragen werden. Um eine einheitliche Grundlage für die Verfahren zu schaffen und weiterhin eine bundesweite Vergleichbarkeit zu ermöglichen, haben die Länder sich auf eine Musterrechtsverordnung (MRVO) verständigt. Eine Übersicht über die Kriterien und die Umsetzung in das jeweilige Landesrecht erhalten Sie hier.

Außerdem orientieren sich alle Verfahren an den European Standards and Guidelines (ESG) und folgen dem in Europa vereinbarten Prinzip „Selbstbericht – Peer Review – Gutachten – Entscheidung“. Dabei obliegen in der Programmakkreditierung die drei ersten Schritte, also die Durchführung des Begutachtungsverfahrens, den Agenturen. Für die abschließende Akkreditierungsentscheidung ist der Akkreditierungsrat zuständig. Ein akkreditierter Studiengang ist berechtigt, das Siegel des Akkreditierungsrates zu tragen.

Konzept & Ziele

Die von den Agenturen durchgeführten Begutachtungsverfahren sind als Peer Reviews konzipiert, d. h. dass eine Bewertung des Studiengangs von Professorinnen und Professoren, Vertreterinnen und Vertretern der Berufspraxis und Studierenden mit einschlägig fachlichem Hintergrund beruht. Üblicherweise findet eine Begehung der jeweiligen Hochschule statt, um Gespräche mit Fachvertreterinnen und -vertretern zu führen und die Ausstattung begutachten zu können.

Auf Basis des Antrags der Hochschule und der während der Begehung erhaltenen Informationen erstellt die Gutachtergruppe ein Sachverständigengutachten, das Teil eines Akkreditierungsberichts ist. Der Akkreditierungsbericht besteht aus zwei Teilen: Dem Prüfbericht zu den Formalia und dem Gutachten zu den fachlich-inhaltlichen Kriterien. Auf dessen Grundlage beantragt die Hochschule im Anschluss an das Begutachtungsverfahren die Akkreditierung des jeweiligen Studiengangs.

Aus Sicht von AQAS stellt der Akkreditierungsbericht ein wichtiges Mittel zur Qualitätssicherung und entwicklung von Studiengängen dar.

Verfahrensablauf

Es ist Aufgabe der begutachtenden Agentur, die in der Musterrechtsverordnung festgelegten formalen Kriterien zu prüfen. Im Rahmen der Überprüfung der Formalia erstellt AQAS einen sogenannten Prüfbericht. Dieser wird aus Gründen der internen Qualitätssicherung durch die Ständige Kommission von AQAS kommentiert und verabschiedet. Der Prüfbericht wird der Hochschule zur Kenntnis gegeben und auch der Gutachtergruppe zur Verfügung gestellt, der in einem nächsten Schritt die Überprüfung der fachlich-inhaltlichen Kriterien (Teil 3 der Musterrechtsverordnung) obliegt.

Um die im Akkreditierungsantrag dargelegte Situation zu verifizieren und zu diskutieren, findet in der Regel eine Begehung der Hochschule durch die Gutachtergruppe statt. Zur Begutachtung der fachlich-inhaltlichen Kriterien führen die Gutachterinnen und Gutachter z. B. Gespräche mit der Hochschulleitung, den Studiengangsverantwortlichen und Lehrenden sowie den Studierenden. Die Begehung endet mit einer kurzen Rückmeldung der Gutachtergruppe zu den Stärken und Schwächen des Studiengangs.

Im Nachgang der Begehung wird ein Gutachten zu den fachlich-inhaltlichen Kriterien verfasst, das zur Stellungnahme an die Hochschule gesandt wird, bevor von AQAS der abschließende Akkreditierungsbericht erstellt wird.

Beseitigung von Mängeln

Das deutsche Akkreditierungssystem sieht vor, dass die Akkreditierungsagentur der Hochschule die Möglichkeit zur Beseitigung von Mängeln einräumt, sofern es ihr gelingt, innerhalb von drei Monaten nach der Begehung Unterlagen nachzureichen, die zeigen, dass die im Begutachtungsverfahren festgestellte Mängel beseitigt worden sind.

Wenn die Hochschule eine solche Möglichkeit in Betracht zieht, müsste das bei der zeitlichen Planung des Begutachtungserfahrens am besten im Vorhinein berücksichtigt werden.

Lehramtsstudiengänge

AQAS verfügt über langjährige und vielfältige Erfahrung mit der Begutachtung lehrerbildender Bachelor- und Masterstudiengänge, so dass diese Expertise zum Profilmerkmal der Agentur geworden ist. AQAS hat in den vergangenen Jahren Verfahren in mehreren Bundesländern durchgeführt und dabei in einigen Ländern die lehrerbildenden Studiengänge flächendeckend akkreditiert bzw. die externen Begutachtungen organisiert. Daher verfügt AQAS sowohl über vertiefte Expertise mit den Vorgaben für diese Studiengänge in einzelnen Ländern als auch über eine vergleichende Expertise bezogen auf verschiedene Regelungen in den Bundesländern.

Lehrerbildende Studiengänge unterliegen den vergleichbaren Akkreditierungsanforderungen wie andere Bachelor- und Masterstudiengänge. Diese Anforderungen sind in der Musterrechtsverordnung bzw. der jeweiligen Landesrechtsverordnung enthalten. Außerdem wird im Rahmen der Begutachtung überprüft, ob die einschlägigen Beschlüsse der KMK sowie die gesetzlichen Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes für die Lehrerbildung umgesetzt sind.

Für die spezifischen, teilweise auch nach Bundesländern variierenden, Vorgaben haben wir Broschüren mit den wesentlichen Beschlüssen zur Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern zusammengestellt (z.B. in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein), die wir den Gutachtergruppen zur Vorbereitung der Begutachtungen zur Verfügung stellen.

An Begutachtungsverfahren lehrerbildender Studiengänge wirken – wie von der MRVO vorgesehen – die für Schulen zuständigen obersten Landesbehörden oder eine von ihnen benannte Stelle mit. Sie treten in der Gutachtergruppe an die Stelle der Vertreterin bzw. des Vertreters der beruflichen Praxis und müssen sowohl dem Prüfbericht als auch dem Gutachten zustimmen. Ohne diese Zustimmung kann keine Vorlage des Akkreditierungsberichts an den Akkreditierungsrat erfolgen.

Bei Begutachtungen der Fächer Evangelische oder Katholische Theologie bzw. Religionslehre wirken darüber hinaus Vertreterinnen bzw. Vertreter der jeweiligen Kirchen mit, wobei Prüfbericht und Gutachten ebenfalls der Zustimmung der Kirchen bedürfen.

AQAS bezieht die für Schulen zuständigen obersten Landesbehörden und ggf. die regional zuständigen Kirchen frühzeitig in den Prozess ein und koordiniert die weitere Beteiligung.

AQAS hat folgende Verfahren in der Lehrerbildung durchgeführt:

Bayern

  • Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt

Berlin

  • Freie Universität Berlin: Lehramtsbezogene Stichprobe im Rahmen der Systemakkreditierung

Hessen

  • Justus-Liebig-Universität Gießen: Studiengänge „Berufliche und Betriebliche Bildung“

Niedersachen

  • Technische Universität Braunschweig
  • Leibniz Universität Hannover
  • Stiftung Universität Hildesheim
  • Leuphana-Universität Lüneburg>
  • Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
  • Universität Osnabrück
  • Universität Vechta

Nordrhein-Westfalen

  • Rheinisch-Westfälische-Technische Hochschule Aachen
  • Universität Bielefeld
  • Ruhr-Universität Bochum
  • Technische Universität Dortmund
  • Universität Duisburg-Essen
  • Deutsche Sporthochschule Köln: Im Rahmen der Systemakkreditierung
  • Universität zu Köln
  • Westfälische Wilhelms-Universität Münster>
  • Universität Paderborn
  • Universität Siegen
  • Bergische Universität Wuppertal

Rheinland-Pfalz

  • Technische Universität Kaiserslautern
  • Universität Koblenz-Landau
  • Johannes-Gutenberg Universität Mainz
  • Universität Trier

Schleswig-Holstein

  • Europa-Universität Flensburg
  • Christian-Albrechts-Universität Kiel

Die Berichte zu abgeschlossenen Verfahren befinden sich in unserer Datenbank bzw. in der Datenbank des Akkreditierungsrates.

Aufgrund der Expertise in der Lehrerbildung, wurde AQAS auch damit beauftragt, Expertenkommissionen, die Strukturempfehlungen für die Lehrerbildung erarbeitet haben, in ihrer Arbeit zu unterstützen, u. a. die von Prof. Dr. Jürgen Baumert geleiteten Kommission, die die Empfehlungen zur Lehrerbildung in NRW entwickelt hat.

Da die Akkreditierung lehrerbildender Studiengänge aufgrund unterschiedlicher Anforderungen eine höhere Komplexität aufweist, empfehlen wir den Universitäten, sich bei der Vorbereitung des Verfahrens frühzeitig mit AQAS in Verbindung zu setzen. Ziel ist es, in Absprache mit der jeweiligen Universität eine Verfahrensgestaltung zu entwickeln, die zum einen den Vorgaben zur Akkreditierung, aber auch der Spezifik des jeweiligen Modells der Lehrerbildung gerecht wird. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch im Rahmen der Tätigkeit unserer Tochtergesellschaft AQAS ARCH bei Projekten oder Evaluationen im Bereich der Lehrerbildung.

Joint Programmes

AQAS verfügt über eine langjährige, breit gefächerte Erfahrung bei der Begutachtung von international ausgerichteten Studiengängen – Transnationalen Bildungsangeboten im Allgemeinen und Joint Programmes im Speziellen. Daher ist AQAS in der Lage, Hochschulen bei der Durchführung externer Begutachtungsverfahren für Joint Programmes zu unterstützen, die in Kooperation mit Hochschulen weltweit angeboten werden. Diese Erfahrung erstreckt sich z. B. auf Studiengänge mit Hochschulpartnern aus: Ägypten, Belgien, China, Frankreich, Jordanien, Kroatien, den Niederlanden, Polen, Portugal, Russland oder der Türkei.

Je nach Profil des jeweiligen Programms muss eine Begutachtung auf Basis der deutschen Kriterien (Musterrechtsverordnung) oder kann auch anhand des sog. European Approach erfolgen. Dieser Europäische Ansatz zur Qualitätssicherung von Joint Programmes wurde entwickelt, um die externe Qualitätssicherung dieser Programme zu erleichtern. Er ermöglicht es, bei der externen Begutachtung auf Instrumente des Europäischen Hochschulraums zurückzugreifen (z. B. die European Standards and Guidelines – ESG), ohne zusätzliche nationale Kriterien anzuwenden. Darüber hinaus berücksichtigt der Europäische Ansatz die verschiedenen Merkmale eines Joint Programmes und spezifiziert dementsprechend den „Standardansatz“.

Eine Begutachtung auf Basis des European Approach wird durch eine einzige Agentur durchgeführt und soll somit parallele Verfahren in mehreren Ländern ersetzen. AQAS ist eine von wenigen Agenturen in Europa, die inzwischen zahlreiche Verfahren nach dem European Approach geführt hat.

Alle weiteren Informationen zur Akkreditierung international ausgerichteter Studiengänge, zu Joint Programmes, zum European Approach und zu den Ergebnissen der von uns durchgeführten Verfahren finden Sie hier.

Gutachter/innen

Alle Verfahren der externen Begutachtung im europäischen Hochschulbereich beruhen auf dem Prinzip des „Peer review“ und auf dem Grundsatz, dass die Qualitätsentwicklung von Studium und Lehre u. a. durch die Einbeziehung von sogenannten „Stakeholdern“ erfolgt. Daher setzen sich in den Begutachtungsverfahren für Studiengänge die Gutachtergruppen aus mindestens zwei Hochschullehrerinnen bzw. Hochschullehrern, einer Vertreterin bzw. einem Vertreter der beruflichen Praxis und einer/einem Studierenden zusammen. Bei Bündelverfahren oder auf Wunsch der Hochschule kann die Größe der Gutachtergruppe erhöht werden, wobei den Vorgaben der Musterrechtsverordnung weiterhin entsprochen werden muss.

Über die Regelungen der MRVO hinaus, hat die HRK Leitlinien zu der Benennung von Gutachterinnen und Gutachtern und der Zusammenstellung von Gutachtergruppen für Akkreditierungsverfahren verabschiedet, die für die Agenturen verbindlich sind. Dieser Leitfaden soll u. a. sicherstellen, dass bei der Benennung der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer in den Gutachtergruppen eine hinreichende Teilhabe der Wissenschaft gegeben ist.

Seit der Gründung hat AQAS im Rahmen der Begutachtung von mehr als 7.000 Studiengängen mit Professorinnen, Professoren und Studierenden aus allen Disziplinen und mit Praxisvertreterinnen und Praxisvertretern aus einem breiten Spektrum an Berufsfeldern zusammengearbeitet. Daher verfügt AQAS über ein umfangreiches Netzwerk an Kontakten, das es uns ermöglicht, den Hochschulen externe Begutachtungsverfahren in allen Bereichen anzubieten.

Ergebnisse

Alle Entscheidungen zur Akkreditierung und die dazu gehörigen Akkreditierungsberichte werden seit der Umstellung des deutschen Akkreditierungssystems zentral vom Akkreditierungsrat veröffentlicht. Diese Datenbank erreichen Sie hier.

Alle Verfahren, in denen AQAS die Entscheidung zur Akkreditierung getroffen hat, befinden sich in unserer untenstehenden Datenbank von akkreditierten Bachelor- und Masterstudiengängen. Informationen zu den von AQAS akkreditierten internationalen Programmen befinden sich hier.

Darüber hinaus hat AQAS auf Wunsch der Hochschulen Programme begutachtet und akkreditiert, die zur Promotion führen:

Universität Osnabrück

Kirchlichen Hochschule Wuppertal/Bethel

Bei Interesse bietet AQAS Hochschulen entsprechende Begutachtungsverfahren. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Einsprüche & Beschwerden

Eine Hochschule, die mit AQAS im Rahmen von Verfahren zur Vorbereitung der Programmakkreditierung zusammenarbeitet, kann einen Einspruch oder Beschwerden in Bezug auf die Zusammensetzung des Gutachterteams, die Prüfberichte von AQAS, die Gutachten der Gutachtergruppe, den finalen Akkreditierungsbericht und die Verfahrensgestaltung vortragen.

Einsprüche sind in schriftlicher Form innerhalb von vier Wochen nach Mitteilungserhalt (sofern nicht anders angegeben) an die Geschäftsstelle von AQAS zu richten.

Je nach Gegenstand des Einspruchs der Hochschule wird dieser entweder zunächst der Geschäftsführung vorgelegt, die in einem Gespräch mit den Hochschulvertreterinnen und -vertretern versucht, eine Lösung des Problems zu erreichen. Alternativ wird die Ständige Kommission von AQAS gebeten, sich mit dem Vorgang zu befassen. Falls deren Beschluss nicht zu einer Einigung mit der Hochschule führen sollte, würde der Einwand der Hochschule der Beschwerdekommission von AQAS vorgelegt werden, die die weitere Vorgehensweise beschließt.

Mit Beschwerden, die sich eher auf prozedurale Versäumnisse von AQAS beziehen, befassen sich die Geschäftsführung und der Vorstand von AQAS.

Weitere Informationen zu diesem Themenkomplex finden Sie hier.

Mitglieder der Ständigen Kommission

Die Ständige Kommission ist das zentrale Gremium von AQAS zur Durchführung von Begutachtungs- und Akkreditierungsverfahren für Studiengänge und Qualitätsmanagementsysteme.

Für die Mitarbeit in der Ständigen Kommission konnte AQAS Expertinnen und Experten gewinnen, die sich durch langjährige Erfahrung in Lehre und Forschung sowie im Bereich Qualitätsmanagement und -entwicklung an Hochschulen auszeichnen.

Weitere Informationen zur Kommission sowie deren aktuelle Zusammensetzung finden Sie hier.

In Begutachtungsverfahren zur Vorbereitung der Programmakkreditierung obliegt der Ständigen Kommission die Verabschiedung des Prüfberichts, in dem die Einhaltung der formalen Kriterien geprüft wird, sowie die Benennung von Gutachterinnen und Gutachtern entsprechend den Regelungen des Leitfadens der HRK. Nach Abschluss der Begutachtung durch die jeweilige Gutachtergruppe erhält die Ständige Kommission den Akkreditierungsbericht zur Kenntnis.

Für die Akkreditierung von Studiengängen und Hochschulen im Ausland ist die Ständige Kommission weiterhin das beschlussfassende Gremium, dass auf Basis der Bewertung von Expertengruppen Entscheidungen trifft.

Ansprechpartner/innen

AQAS bietet interessierten Antragstellern im Vorfeld des Begutachtungsverfahrens ein unverbindliches kostenloses Vorgespräch an. Für Beratungen und Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.

Hauptverantwortliche und erste Ansprechpartnerin für die Programmakkreditierung nach neuem Recht ist:

Dr. Simone Kroschel
Bereichsleitung Programmakkreditierung

Simone Kroschel

Die Begutachtungsverfahren werden in der Regel von einer Referentin bzw. einem Referenten der Geschäftsstelle betreut; bei größeren Projekten, zum Beispiel Lehramtsstudiengängen, werden Verfahren von zwei oder mehr Referentinnen und Referenten begleitet.

Die Kontaktdetails aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von AQAS finden Sie hier.