Seit dem Inkrafttreten des Studienakkreditierungsstaatsvertrags zu Beginn dieses Jahres obliegen die Entscheidungen über die Akkreditierung von Studiengängen (Programmakkreditierung) bzw. Qualitätssicherungssystemen (Systemakkreditierung) nicht mehr den Agenturen, sondern dem Akkreditierungsrat.

Hochschulen müssen im Anschluss an das jeweilige Begutachtungsverfahren der Agentur beim Akkreditierungsrat die Akkreditierung beantragen.

Die entsprechende Gebührenordnung des Akkreditierungsrates ist am 09.08.2018 in Kraft getreten und auf der Website des Akkreditierungsrates abrufbar.