Aufgrund von Nachfragen von Hochschulen zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hat der Akkreditierungsrat ein Rundschreiben erstellt, in dem er deutlich macht, dass auch nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts alle Programm- und Systemakkreditierungsverfahren wie geplant vorgenommen werden sollen, da die Länder bestrebt sind, die nach dem Beschluss notwendigen neuen Rechtsgrundlagen fristgerecht zu schaffen. Der Akkreditierungsrat hatte ursprünglich beabsichtigt, sein Regelwerk bis zum Ende des laufenden Jahres zu überarbeiten. Die entsprechenden Beratungen wird er zwar weiterführen, aber vor Inkrafttreten einer neuen Rechtsgrundlage kein neues Regelwerk verabschieden. Der Akkreditierungsrat geht davon aus, dass es in diesem Zusammenhang auch Übergangsbestimmungen für laufende Verfahren geben wird.

Darüber hinaus werden in dem Rundschreiben Erwartungen an die Qualitätssicherungssysteme systemakkreditierter Hochschulen formuliert, die im Rahmen der System-Reakkreditierung einer besonderen Betrachtung unterzogen werden sollen. Dabei geht es insbesondere auch um den Umgang der Hochschulen mit den durch die Systemakkreditierung erworbenen „Selbstakkreditierungsrechten“.

Das Rundschreiben ist auf der Seite des Akkreditierungsrates zu finden.