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Archiv für Juni, 2010

Internationale Akkreditierungen

veröffentlicht am 24. Juni 2010 in Internationales

Bei allen Diskussionen über die Umsetzung des Bologna-Prozesses in Deutschland darf nicht vergessen werden, dass es sich beim Bologna-Prozesses um eine gesamteuropäische Entwicklung handelt, die zudem auch weltweit beobachtet wird und Reaktionen auslöst. Eines der Ziele des Prozesses, nämlich die Internationalisierung der Hochschulausbildung zu stärken, ist auch ein zentrales Anliegen der Akkreditierungsagentur AQAS. Dabei sind wir zum einen bestrebt, deutsche Hochschulen bei der Akkreditierung internationaler Studiengänge zu unterstützen, und zum anderen, auch ausländischen Bildungsträgern Verfahren zur Bewertung und Sicherung der Qualität ihrer Ausbildung anzubieten.

Angebote unter Beteiligung deutscher Hochschulen:

Die steigende Anzahl an sogenannten Joint-Degree- oder Double-Degree-Studienprogrammen in Deutschland, bei denen Studierende in zwei oder mehr Ländern ein Studium absolvieren können, macht es erforderlich, dass die Hochschulen die Qualität der Ausbildung überprüfen lassen. Um die Vorgehensweise und die Standards bei der Begutachtung zu vereinheitlichen, hat der deutsche Akkreditierungsrat (AR) im Jahr 2009 einen Beschluss gefasst. Während im alten Beschluss von 2004 noch das Leitprinzip der Anerkennung der Diversität der Ansätze in den verschiedenen Ländern betont wurde, wird nach der neuen Beschlusslage darauf verwiesen, dass der gesamte Studiengang, also auch die Teile, die an den ausländischen Partnerhochschulen angeboten werden, den Kriterien der Kultusministerkonferenz und des Akkreditierungsrates entsprechen muss. Ausnahmen, die sich aus nationalen Gepflogenheiten ergeben, müssen vom Akkreditierungsrat einzeln geprüft und genehmigt werden. Grundsätzlich müssen die Standorte aller beteiligten Institutionen begangen werden. Sind mehr als zwei Hochschulen beteiligt, kann u.U. auf eine Begehung aller Standorte verzichtet werden, wenn Vertreterinnen und Vertreter der beteiligten Hochschulen an den Gesprächen teilnehmen. Aus Sicht von AQAS, die als Agentur an die Vorgaben des AR gebunden ist, werden durch die neuen Regelungen die Akkreditierungsverfahren für deutsche Hochschulen deutlich aufwändiger.

AQAS hat schon in mehreren Verfahren die internationalen Studiengänge gemeinsam mit der jeweiligen nationalen Akkreditierungsagentur des entsprechenden Landes akkreditiert. Für die Ausgestaltung der Zusammenarbeit der Agenturen hat der Akkreditierungsrat jetzt Detailvorgaben entwickelt (s. Beschluss AR).

Mittelfristig haben sich die europäischen Akkreditierungsagenturen das Ziel gesetzt, die Verfahren so auszugestalten, dass nationale Akkreditierungsentscheidungen in allen Unterzeichnerstaaten der Bologna-Erklärung und möglichst darüber hinaus anerkannt werden. Dazu wurden im europäischen Kontext Initiativen gestartet, um eine Abstimmung der Vorgehensweise der europäischen Agenturen und eine Reduzierung des Aufwands der Hochschulen in diesen Verfahren zu erreichen. Erste Ergebnisse des vom European Consortium for Accreditation (ECA) initiierten Projekts werden im Mitte 2010 erwartet.

Angebote für Projekte an ausländischen Bildungseinrichtungen:

An ausländischen Hochschulen innerhalb und außerhalb Europas führt AQAS auf Wunsch Beratungsprojekte oder Akkreditierungsverfahren durch. Allerdings kann für diese Studienprogramme nicht das Siegel des Akkreditierungsrates vergeben werden. AQAS hat in den letzten Jahren eine Vielzahl an Erfahrungen im Ausland sammeln können (s. Referenzen).

Aufgrund der Komplexität von internationalen Projekten und heterogenen Studienangeboten, möchten wir Sie bitten, sich direkt an AQAS zu wenden, um sich über Anforderungen und Möglichkeiten zur Durchführung von Verfahren zu informieren. Sie können sich in der Geschäftsstelle von AQAS kostenlos beraten lassen.

AQAS wird im Oktober 2010 einen Workshop zu internationalen Studiengängen veranstalten, um die Hochschulen über Anforderungen an die Akkreditierung zu informieren.

Ihr Ansprechparter ist:

 Volker Husberg, M.A.

Volker Husberg, M.A.
Referent
Telefon 0228 / 90 960-13
Mobil 0170 / 579 65-38
husberg[at]aqas.de

Was kennzeichnet internationale Studiengänge?

Typische Kennzeichen für gemeinsame Studiengänge sind laut der EUA (European University Association) z.B.:

  • Studiengänge werden gemeinsam von mehreren Institutionen entwickelt oder anerkannt
  • Studierende nehmen Teile des Programms an mehreren Institutionen wahr (nicht notwendigerweise an allen)
  • Aufenthalt der Studierenden an den verschiedenen Institutionen stellt einen substantiellen Anteil am Studiengang dar
  • Studienzeiten und Studieninhalte/Prüfungen an den beteiligten Institutionen werden automatisch anerkannt
  • Die Partnerinstitutionen entwickeln das Curriculum gemeinsam und kooperieren bei Zulassung und den Prüfungen.

Internationale Studiengänge werden als joint degree-Programme oder als double degree-Programme angeboten, allerdings ist die Unterscheidung nicht immer trennscharf möglich:

  • Die beteiligten Hochschulen vergeben einen gemeinsamen Abschluss. Es gibt eine Abschlussurkunde = joint degree.
  • Die beteiligten Hochschulen vergeben nationale Abschlüsse. Jede Hochschule vergibt eine Abschlussurkunde = double degree.

Aufgrund der Vielzahl an internationalen Akteuren und der Heterogenität von den jeweiligen nationalen Bildungssystemen kann die Konzeption von kooperativen Studiengängen jedoch sehr stark variieren. Unabhängig vom Typus müssen sich alle Studiengänge akkreditieren lassen.

Welche Anforderungen werden an die Akkreditierung gestellt?

Für die Durchführung eines Studiengangs ist in Deutschland das Siegel des Akkreditierungsrates erforderlich, das gilt auch für internationale Studiengänge. Die Rahmenbedingungen für die Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland werden durch folgende Institutionen festgelegt: die KMK, den Akkreditierungsrat (AR) und die Gesetzgebung der einzelnen Bundesländer. Für internationale Studiengänge gelten bei der Akkreditierung dieselben Anforderungen wie für nationale Studiengänge.

Abhängig von den jeweiligen nationalen Regelung für die Durchführung der Verfahren zur Qualitätssicherung, die in vielen Ländern auch mit rechtlichen Konsequenzen verbunden sind, bestehen unterschiedliche Optionen zur Ausgestaltung von Akkreditierungsverfahren. Entweder kann jede der beteiligten Hochschulen eine Akkreditierung in ihrem Heimatland beantragen oder die Organisationen der Qualitätssicherung der beteiligten Länder einigen sich auf ein gemeinsam durchgeführtes Verfahren. Da es derzeit vollkommen unterschiedliche Modelle der Kooperation zwischen ausländischen und deutschen Hochschulen gibt (von integrierten Studienphasen im Ausland bis hin zu gemeinsam konzipierten Studienprogrammen), muss auch die Vorgehensweise bei der Akkreditierung im Einzelfall festgelegt werden.

Um den Hochschulen, die sich durch AQAS akkreditieren lassen, Verfahren anbieten zu können, die in jedem Fall internationalen Standards entsprechen, ist AQAS aktives Mitglied bei den beiden zentralen europäischen Vereinigungen:

 ENQA Logo

AQAS ist Vollmitglied der European Association for Quality Assurance (ENQA), der zentralen Dachorganisation für europäische Agenturen oder Einrichtungen der der Qualitätssicherung an Hochschulen. ENQA hat im Auftrag der Minister der Bologna-Staaten und in Zusammenarbeit mit EUA, ESIB und EURASHE die “European Standards and Guidelines” (ESG) entwickelt (Link zu Standards), die als Referenzrahmen im internationalen Kontext dienen können. Die ESG haben im Wesentlichen zwei Ziele: a) Die Qualitätssicherung im Europäischen Hochschulraum soll durch die Anwendung vereinbarter Standards und Leitlinien einheitlicher werden, b) Hochschulen und Qualitätssicherungsagenturen können auf gemeinsame Bezugspunkte für die Qualitätssicherung zurückgreifen. Gegenstand der ESG sind die interne Qualitätssicherung und die externe Qualitätssicherung der Hochschulen sowie die Qualitätssicherung der externen Agenturen.

 ECA Logo

AQAS ist Gründungsmitglied vom European Consortium for Accreditation (ECA), einem Zusammenschluss von europäischen Akkreditierungsagenturen. Die Mitglieder haben alle einem “Code of good practice” (Link zu Code) zugestimmt, der die Arbeit der Agenturen in einigen wesentlichen Punkten regelt, um durch gegenseitiges Vertrauen (“mutual trust”) die Anerkennung von Akkreditierungsentscheidungen zu erleichtern. Des Weiteren wurden im Rahmen der Arbeit von ECA “Principles for Accreditation Procedures regarding joint programmes” (2007) entwickelt.

Erfahrungen von AQAS

Derzeit befinden sich eine Reihe von Joint- oder Double-Degree-Studiengängen im Akkreditierungsverfahren. Folgende Projekte hat AQAS bereits im internationalen Rahmen erfolgreich abgeschlossen:

China Akkreditierung von Double-Degree-Studiengängen an der Chinesisch-Deutschen-Hochschule für Angewandte Wissenschaften der Tongji-Universität
Frankreich Akkreditierung von Double-Degree-Programmen an der Universität zu Köln und der Universität Paris I – Panthéon-Sorbonne (“Deutsch-Französischen Masterstudiengangs Rechtswissenschaft Köln / Paris 1″)
Akkreditierung von Double-Degree-Programmen an der Universität Bonn und der Universität Paris IV (Sorbonne): “B.A. Deutsch-Französische Studien” und “M.A. Deutsch-Französische Studien”
Irland Die Akkreditierung gemeinsamer Studiengänge (“Digital Media”, “Media Direction” der Hochschule Darmstadt und des Cork Institute of Technology, Irland in Kooperation mit dem irischen Higher Education and Training Awards Council (HETAC)
Italien Akkreditierung von Double-Degree-Programmen an der Universität Bonn und der Universität Florenz: “B.A. Deutsch-Italienische Studien” und “M.A. Deutsch-Italienische Studien”
Jordanien Akkreditierung eines Joint-Degree-Programms der Fachhochschule Köln und der University of Jordan (“Integrated Water Resource Management” M.Sc.)
Luxemburg und Liechtenstein Akkreditierungsverfahren an der Universität Luxemburg und in Liechtenstein
Österreich Akkreditierung eines Joint-Degree-Programms der Ruhr-Universität Bochum und der Universität Graz (“Gender Studies” M.Arts)
Spanien Akkreditierung eines Erasmus-Mundus-Programms, das von Bochum in Zusammenarbeit mit mehreren europäischen Universitäten angeboten wird (Kooperation mit der spanischen Agentur ANECA)
Türkei Die Akkreditierung eines Joint-Degree-Programms der Universität zu Köln und der Istanbul Bilgi Universität (“Deutsch-Türkischer Masterstudiengang Rechtwissenschaft” LL.M.)

Eine Evaluation der nationalen Polizeiakademie des Kosovo im Auftrag der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE). Dabei wurden von einer international zusammengesetzten Gutachtergruppe strukturelle Aspekte analysiert und im Sinne einer Organisationsberatung Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Akademie gegeben.

In unseren Gremien sind ausländischen WissenschaftlerInnen vertreten. Bei der Zusammenstellung von Gutachtergruppen beziehen wir häufig ausländische GutachterInnen ein. Bei der Akkreditierung von internationalen Studienprogrammen ist dies die Regel.

Neuer Referent in der Geschäftsstelle

veröffentlicht am 9. Juni 2010 in Aktuelles, News

Die Geschäftsstelle von AQAS begrüßt Herrn Ronny Heintze als neuen Referenten. Herr Heintze hat an der Universität Bonn Politische Wissenschaft, Medienwissenschaft und Psychologie studiert und war bereits als studentischer Gutachter an Akkreditierungsverfahren beteiligt.

Informationen zur Systemakkreditierung bei AQAS

veröffentlicht am 8. Juni 2010 in Systemakkreditierung

Was ist Systemakkreditierung?

Die Systemakkreditierung bietet den Hochschulen die Möglichkeit ihr Konzept zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre zertifizieren zu lassen. Dabei muss der Nachweis erbracht werden, dass das System der Hochschule die Einhaltung der formalen Vorgaben für Bachelor- und Masterstudiengänge sicherstellt und die gleiche Qualität der Studienprogramme gewährleistet wie die Programmakkreditierung. Das setzt voraus, dass die Hochschule ein hochschulweites System zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre eingeführt hat und die in diesem Rahmen vorgesehenen Maßnahmen bereits praktiziert werden.

Eine positive Systemakkreditierung bescheinigt der Hochschule, dass ihr Qualitätssicherungssystem im Bereich von Studium und Lehre geeignet ist, das Erreichen dieser Qualitätsstandards zu gewährleisten. Studiengänge, die nach einer erfolgreichen Systemakkreditierung eingerichtet werden oder bereits Gegenstand der internen Qualitätssicherung nach den Vorgaben des akkreditierten Systems waren, sind damit akkreditiert.

Der Akkreditierungsrat hat für das Verfahren zur Systemakkreditierung, die Voraussetzungen zur Zulassung von Hochschulen sowie die Kriterien für die Akkreditierungsentscheidung detaillierte Vorgaben erlassen, die für alle Agenturen gleichermaßen gelten (siehe Akkreditierungsrat).Der Akkreditierungsrat hat AQAS mit Beschluss vom 31.10.2008 zur Durchführung von Verfahren der Systemakkreditierung zugelassen.

Wie wird ein Verfahren zur Systemakkreditierung durchgeführt?

Gemäß den Vorgaben des Akkreditierungsrates setzt das Verfahren sich aus verschiedenen Schritten zusammen und beinhaltet mehrere Vor-Ort-Begehungen. Neben der Information der Gutachtergruppe über das Qualitätssicherungssystem der Hochschule sind unter anderem eine Merkmalsstichprobe sowie mehrere Programmstichproben vorgesehen.

Im Rahmen der Merkmalstichprobe wird überprüft, ob gewährleistet ist, dass alle Studiengänge einer Hochschule die formalen Vorgaben der Kultusministerkonferenz, landesspezifische Vorgaben sowie die Kriterien des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen erfüllt sind.

Bei den Programmstichproben wird die Wirksamkeit des Qualitätssicherungssystems an Hand der Begutachtung einer repräsentativen Auswahl von Studiengängen überprüft.

Ähnlich wie die Programmakkreditierung ist auch die Systemakkreditierung als Peer-Review konzipiert: Die Gutachtergruppe zeichnet sich jedoch insbesondere durch Expertise in der Hochschulsteuerung und der hochschulinternen Qualitätssicherung im Bereich von Studium und Lehre aus.

AQAS geht davon aus, dass für ein Verfahren zur Systemakkreditierung von der Zulassung der Hochschule über die Erstellung der Unterlagen und die verschiedenen Begehungen einschließlich der Stichproben bis hin zur Akkreditierungsentscheidung mindestens zwei Jahre zu veranschlagen sind.

Welche Hilfestellungen bietet AQAS?

AQAS hat auf Basis der Vorgaben des Akkreditierungsrates ein Konzept zur Durchführung von Verfahren zur Systemakkreditierung erarbeitet. Die Unterlagen von AQAS umfassen neben einem detaillierten Leitfaden, der die Hochschulen bei der Zusammenstellung der Unterlagen unterstützt, Darstellungen der Abläufe und der Prüfkriterien für alle Verfahrensschritte.

Die AQAS-Broschüre zur Systemakkreditierung finden Sie hier.

Die Geschäftsstelle von AQAS berät Sie gerne über das Verfahren zur Systemakkreditierung und steht Ihnen für Fragen zur Verfügung.

Wer ist bei AQAS zuständig für die Systemakkreditierung?

Für die Mitarbeit in den Gremien zur Systemakkreditierung konnte AQAS folgende Fachleute gewinnen, die sich durch langjährige Erfahrung im Bereich Qualitätsmanagement an Hochschulen in Forschung und Praxis auszeichnen:

  • Dr. Peter Findlay, Quality Assurance Agency for Higher Education (QAA), Großbritannien
  • Prof. Dr. Ralf Haderlein, Fachhochschule Koblenz
  • Prof. Dr. Manfred Hopfenmüller, Fachhochschule Regensburg
  • Prof. Dr. Georg Krücken, Dt. Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer
  • Prof. Dr. Sabine Remdisch, Leuphana Universität Lüneburg
  • Dr. Anja von Richthofen, Hochschule Niederrhein
  • Dipl.-Kfm. Stefan Scheidgen, Deutsche Post WorldNet, Bonn
  • Prof. Dr. Marcus Siebolds, Katholische Fachhochschule NRW
  • Alexander Katzer, Student der Universität Münster
  • Die Verfahren zur Systemakkreditierung werden durch die Referentinnen und Referenten der Geschäftsstelle betreut.

    Bei Fragen zur Systemakkreditierung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

     Doris Herrmann, M.A.

    Doris Herrmann, M.A.
    Geschäftsführerin für Strategie, Verfahren und Internationales
    Telefon 0228 / 90 960-12
    Mobil 0170 / 579 65-37
    herrmann[at]aqas.de

     Dr. Verena Kloeters, Dipl.-Hdl.

    Dr. Verena Kloeters, Dipl.-Hdl.
    Kfm. Geschäftsführerin
    Telefon
    0228 / 90 960-14
    Mobil 0170 / 579 65-40
    kloeters[at]aqas.de

    Wichtige Termine

    veröffentlicht am 8. Juni 2010 in Aktuelles

    Akkreditierungskommission (Programmakkreditierung):

    Sitzungstermine der Akkreditierungskommission (AK Prog) 2010
    22./23.02.2010
    17./18.05.2010
    16./17.08.2010
    22./23.11.2010
    Sitzungstermine der Akkreditierungskommission (AK Prog) 2011
    21./22.02.2011
    16./17.05.2011
    15./16.08.2011
    21./22.11.2011

    Der Ablauf des Verfahrens verlangt eine stringente Zeitplanung für die Bearbeitung der Unterlagen. Um den Hochschulen die bestmögliche Dienstleistung zu bieten und ein effizientes Verfahren durchführen zu können bittet AQAS die Hochschulen, bestimmte Terminplanungen zu berücksichtigen: Die Akkreditierungskommission für die Programmakkreditierung von AQAS tagt in der Regel an 4 Terminen im Jahr. Soll ein Akkreditierungsverfahren in einer Sitzung der Akkreditierungskommission eröffnet werden, müssen die Unterlagen spätestens sechs Wochen vorher vollständig bei AQAS vorliegen. Um ein optimales Verfahren zu ermöglichen, sollte ein ausreichender Zeitraum vom Vorgespräch zur Einreichung der Unterlagen eingeplant werden. Eine vorherige Abstimmung des Terminplans mit dem zuständigen Referenten ist unabdingbar.

    Akkreditierungskommission (Systemakkreditierung):

    Sitzungstermine der Akkreditierungskommission (AK Sys) 2010
    10.05.2010
    07.12.2010

    Mitgliederversammlung:

    Die nächste Mitgliederversammlung ist terminiert auf den 29. Oktober 2010 – im Wissenschaftszentrum Bonn-Bad Godesberg. Die Satzung von AQAS e.V. als PDF-Dokument.

    AQAS ins European Register aufgenommen

    veröffentlicht am 1. Juni 2010 in Aktuelles, News

    Die Akkreditierungsagentur AQAS wird künftig im “European Quality Assurance Register for Higher Education (EQAR)” geführt. Der Bonner Agentur wurde damit auf europäischer Ebene bestätigt, dass es sich um eine zuverlässige und vertrauenswürdige Einrichtung handelt, die ihre Verfahren an den “Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area (ESG)” ausrichtet.

    “Die Aufnahme ins European Register bestätigt nicht nur die Qualität unserer eigenen Arbeit”, betont der Vorstandvorsitzende von AQAS, Prof. Dr. Holger Burckhart, “sondern führt auch vor Augen, dass wir uns mit der Qualitätssicherung für Lehre und Studium in einem europäischen Kontext bewegen. Gerade bei Projekten an ausländischen Hochschulen stellt der Eintrag ins European Register eine aussagekräftige Referenz dar.”

    Das EQAR wird von europäischen Wissenschaftsorganisationen und Unterzeichnerstaaten der Bologna-Erklärung getragen. Diese wurden von der EU beauftragt, ein Register zu etablieren und durch die Aufnahme von vertrauenswürdigen und verlässlichen Qualitätssicherungsagenturen die Transparenz im Bereich der Qualitätssicherung im europäischen Hochschulraum zu erhöhen.