Das deutsche Akkreditierungssystem sieht vor, dass Bachelor- und Masterstudiengänge in regelmäßigen Abständen einer Reakkreditierung unterzogen werden. Während bei der Erstakkreditierung, die vor Start eines Studiengangs oder in der Anfangsphase stattfindet, die Begutachtung des Konzepts im Vordergrund steht, werden bei der Reakkreditierung die Umsetzung und die Weiterentwicklung des Studiengangs geprüft. Dabei sollten die Antragsunterlagen auf den jeweiligen Gegenstand der Begutachtung zugeschnitten sein.
Um die Hochschulen bei der Zusammenstellung der Unterlagen zu unterstützen, hat AQAS einen neuen Leitfaden zur Erstellung des Reakkreditierungsantrags erarbeitet. Weiterhin wurde ein Prüfkriterienkatalog für die Reakkreditierung erstellt und der Verfahrensablauf liegt in überarbeiteter Form vor. Die Unterlagen können in Kürze im Download-Bereich der AQAS-Homepage abgerufen werden.
Da die Hochschule bei der Reakkreditierung auf tatsächliche Erfahrungen mit dem Studiengang zurückgreifen kann, müssen die Antragsunterlagen neben einer Beschreibung des Studiengangs sowohl quantitative als auch qualitative Daten zu den Studierenden und Evaluationsergebnisse sowie deren Auswertung und Interpretation umfassen. Dabei interessiert vor allem, auf welche Weise die Ergebnisse für die Weiterentwicklung des Studiengangs genutzt wurden oder werden.
Der Verfahrenslauf entspricht im Wesentlichen dem eines Erstakkreditierungsverfahrens. Er umfasst unter anderem:
- die Einreichung eines Antrags mit entsprechenden Dokumentationen,
- ein Peer-Review-Verfahren, das i.d.R. auch eine Vor-Ort-Begehung beinhaltet,
- die Entscheidung der Akkreditierungskommission von AQAS auf Basis der Bewertung durch die Gutachtergruppe über die Reakkreditierung.
Sollten Sie Interesse an einem Reakkreditierungsverfahren mit AQAS haben, begrüßen wir Sie gerne zu einem unverbindlichen Beratungsgespräch in unserer Geschäftsstelle in Bonn.