Die Systemakkreditierung eröffnet einer Hochschule die Möglichkeit, ihre hochschulinternen Verfahren zur Qualitätssicherung und Akkreditierung von Studiengängen dem eigenen Profil anzupassen und im Einklang mit den Zielsetzungen der Hochschule zu gestalten. Gegenstand des Verfahrens ist das Qualitätssicherungssystems der Hochschule für den Bereich Studium und Lehre. Begutachtet wird, ob das Qualitätssicherungssystem die Einhaltung aller einschlägigen Vorgaben für Bachelor- und Masterstudiengänge systematisch überprüft und sicherstellt. Darüber hinaus können die Gutachterinnen und Gutachter Impulse und Anregungen zur Weiterentwicklung Ihres Systems geben.
Nach einer erfolgreichen Systemakkreditierung erhält eine Hochschule das Recht, ihre Studiengänge auf Basis einer internen Qualitätsprüfung selbst zu akkreditieren und dafür das Siegel des Akkreditierungsrates zu vergeben.
Dabei orientieren wir uns an Ihren Bedürfnissen:
- Wir stimmen Begehungsabläufe und Zeitpläne individuell mit Ihnen ab.
- Sie erstellen einen Profilvorschlag für das Gutachtergremium.
- Definierte Rückmeldeanlässe gewähren Transparenz im Verfahren.
Wir sind offen für unterschiedliche QM-Konzepte und Lösungsansätze der Hochschulen. Die Verfahren werden von kompetenten Referentinnen und Referenten mit langjähriger Erfahrung in der Qualitätssicherung von Studium und Lehre betreut.
Weitere Informationen zum Systemakkreditierungsverfahren mit AQAS finden Sie hier.
Ihre Ansprechpartnerin für die Systemakkreditierung:
Dr. Verena Kloeters Dipl.-Hdl.
Kfm. Geschäftsführerin,
Bereichsleitung Systemakkreditierung
+49 (0) 221 / 995 006-22
+49 (0) 170 / 579 65-40
protected email

Ergebnisse der von AQAS durchgeführten Begutachtungsverfahren zur Systemakkreditierung
Die European Standards and Guidelines (ESG) sehen vor, dass Agenturen ihre vollständigen Akkreditierungsberichte veröffentlichen und so der wissenschaftlichen Gemeinschaft, externen Partnern und weiteren interessierten Personen zugänglich machen. Ziel ist es, für alle am Verfahren beteiligten Personen und die Öffentlichkeit größtmögliche Transparenz bezüglich der Verfahrensdurchführung, der Bewertung im Einzelnen und des Ergebnisses zu erreichen.
In den Verfahren nach neuem Recht obliegt die abschließende Entscheidung über die Systemakkreditierung dem Akkreditierungsrat, der dafür auf den Akkreditierungsbericht der Agentur zurückgreift. Alle Entscheidungen zur Systemakkreditierung sowie die entsprechenden Akkreditierungsberichte werden zentral vom Akkreditierungsrat hier veröffentlicht. Nachfolgend sind die von AQAS durchgeführten Verfahren zur Systemakkreditierung aufgelistet.
Akkreditierungsverfahren nach altem Recht – Agenturentscheidung
Vor der Umstellung des deutschen Akkreditierungssystems wurden die Verfahren zur Systemakkreditierung auf Grundlage der Regeln des Akkreditierungsrates durchgeführt. In diesen Verfahren trifft die Ständige Kommission von AQAS eine abschließende Entscheidung. Die Pflicht zur Veröffentlichung des Gutachtens besteht nach den Vorgaben des Akkreditierungsrates für alle Verfahren, deren Vertragsabschluss mit der Agentur nach dem 01.06.2010 erfolgt ist.
Folgende durch AQAS durchgeführte Verfahren zur Systemakkreditierung wurden erfolgreich abgeschlossen:
- Fachhochschule Aachen:
Systemakkreditierung ohne Auflagen 01.10.2021 – 30.09.2029
- Hochschule Aalen:
Systemakkreditierung mit Auflagen 10.03.2015 – 30.09.2021; die im Verfahren erteilten Auflagen wurden fristgerecht erfüllt.
- Hochschule Albstadt-Sigmaringen:
Systemakkreditierung mit Auflagen 19.03.2018 – 30.09.2024; die im Verfahren erteilten Auflagen wurden fristgerecht erfüllt.
- Freie Universität Berlin:
Systemakkreditierung mit Auflagen 31.05.2016 – 30.09.2023; die im Verfahren erteilte Auflage wurde fristgerecht erfüllt.
- Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin:
Systemakkreditierung ohne Auflagen 05.05.2014 – 30.09.2020
- Systemreeakkreditierung ohne Auflagen 31.05.2021 – 30.09.2029
- Fachhochschule Bielefeld:
Systemakkreditierung mit Auflagen 14.09.2015 – 30.09.2022; die im Verfahren erteilten Auflagen wurden fristgerecht erfüllt.
- Systemreakkreditierung ohne Auflagen 01.10.2021 – 30.09.2029
- Universität Bonn:
Systemakkreditierung ohne Auflagen 01.10.2025 – 30.09.2033
- Hochschule Bremen:
Systemakkreditierung ohne Auflagen 27.05.2019 – 30.09.2025
- Systemreakkreditierung ohne Auflagen 01.10.2025 – 30.09.2033
- Fachhochschule Dortmund:
Systemakkreditierung mit Auflagen 01.04.2026 – 31.03.2034
- Katholische Universität Eichstätt:
Systemakkreditierung ohne Auflagen 01.04.2022 – 31.03.2030
- Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg:
Systemakkreditierung mit Auflagen 09.05.2016 – 30.09.2023; die im Verfahren erteilten Auflagen wurden fristgerecht erfüllt.
- Systemreeakkreditierung ohne Auflagen 01.10.2022 – 30.09.2030
- Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald:
Systemakkreditierung mit Auflagen 14.09.2015 – 30.09.2022; die im Verfahren erteilten Auflagen wurden fristgerecht erfüllt.
- Systemreakkreditierung ohne Auflagen 01.10.2021 – 30.09.2029
- Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) Hamburg:
Systemakkreditierung ohne Auflagen 07.05.2018 – 30.09.2024
- Systemreakkreditierung ohne Auflagen 01.10.2024 – 30.09.2032
- Hochschule Karlsruhe:
Systemakkreditierung mit Auflagen 29.08.2016 – 30.09.2022; die im Verfahren erteilten Auflagen wurden fristgerecht erfüllt.
- Deutsche Sporthochschule Köln:
Systemakkreditierung mit Auflagen 14.09.2015 – 30.09.2022; die im Verfahren erteilten Auflagen wurden fristgerecht erfüllt.
- Systemreakkreditierung ohne Auflagen 01.10.2021 – 30.09.2029
- Technische Hochschule Köln:
Systemakkreditierung ohne Auflagen 07.12.2020 – 30.09.2027
- Hochschule Mainz:
Systemakkreditierung mit einer Auflage 01.03.2023 – 28.02.2031
- Fachhochschule Münster:
Systemakkreditierung ohne Auflagen 22.11.2011 – 30.09.2018
- Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen:
Systemakkreditierung ohne Auflagen 13.11.2013 – 30.09.2021
- Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg:
Systemakkreditierung mit Auflagen 04.09.2017 – 31.03.2024; die im Verfahren erteilten Auflagen wurden fristgerecht erfüllt.
- Universität Rostock:
Systemakkreditierung mit Auflagen 19.03.2018 – 30.09.2024
- Systemreakkreditierung ohne Auflagen 01.10.2024 – 30.09.2032
- Universität Trier:
Systemakkreditierung mit einer Auflage 19.08.2019 – 30.09.2025
- Systemreakkreditierung mit einer Auflage 01.10.2025 – 30.09.2033
- Technische Hochschule Ulm:
Systemakkreditierung mit Auflagen 01.04.2026 – 31.03.2034
- Julius-Maximilians-Universität Würzburg:
Systemakkreditierung ohne Auflagen 19.03.2018 – 30.09.2024
- Systemreakkreditierung ohne Auflagen 01.10.2024 – 30.09.2032
