Eine koordinierte Begutachtung des Joint Programmes als Ganzes – mit einem klaren Weg zur Anerkennung in Deutschland und gestützt auf die umfassende Erfahrung von AQAS mit komplexen europäischen Konsortien. 

 Eine Begutachtung für das Joint Programme als Ganzes 

AQAS führt Begutachtungen nach dem European Approach für gemeinsame Bachelor- und Masterstudiengänge durch, die von Konsortien aus verschiedenen Ländern angeboten werden. Wir betrachten den Studiengang als integriertes Ganzes und wenden dabei die speziell für gemeinsame Studiengänge entwickelten europäischen Standards an. Das Konsortium durchläuft ein koordiniertes Verfahren mit einer internationalen Gutachtergruppe und einem gemeinsamen Gutachten – statt separater Begutachtungen der nationalen Bestandteile. Für die deutsche Hochschule kann die daraus hervorgehende Akkreditierungsentscheidung gemäß § 33 MRVO die Grundlage für die Anerkennung durch den Akkreditierungsrat bilden. Dies reduziert Doppelarbeit und eröffnet allen Partnern eine gemeinsame externe Perspektive auf Qualität und Weiterentwicklung. 

 Umfassende Erfahrung mit komplexen Konsortien 

Mit mehr als 20 abgeschlossenen Verfahren nach dem European Approach (06/2026) zählt AQAS zu den führenden und erfahrensten Agenturen in dessen praktischer Umsetzung. Konsortien aus ganz Europa haben AQAS wiederholt mit Begutachtungen beauftragt, an denen unterschiedliche Partner, Abschlusskonstellationen und nationale Rahmenbedingungen beteiligt waren. AQAS wirkte zudem am ImpEA-Projekt zur Unterstützung der Umsetzung des European Approach mit. Diese Erfahrung ermöglicht es uns, kritische Fragen frühzeitig zu erkennen, die Beiträge der Partner zu koordinieren und das Verfahren für alle Beteiligten gut handhabbar zu gestalten. 

 Was einen Studiengang wirklich gemeinsam macht 

Im Mittelpunkt der Begutachtung steht die Frage, wie die Partner über Hochschulen, Standorte und nationale Systeme hinweg ein kohärentes Studienerlebnis schaffen. Die internationale Gutachtergruppe betrachtet die gemeinsamen Lernergebnisse, die Konzeption und Durchführung des Studiengangs, Zulassung und Anerkennung, Lehre und Prüfungen, studentische Unterstützung, Ressourcen, Transparenz sowie die interne Qualitätssicherung. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Kooperationsvereinbarung, der Verteilung von Verantwortlichkeiten und der Frage, wie das Konsortium die Qualität gemeinsam sichert. 

 Ein Konsortium, ein koordiniertes Verfahren 

Zu Beginn klärt AQAS gemeinsam mit dem Konsortium die beteiligten Hochschulen und Länder, die vergebenen Abschlüsse, die Verantwortlichkeiten, den Zeitplan sowie die für das Verfahren relevanten Anerkennungsfragen. Eine feste Ansprechperson bei AQAS begleitet das Konsortium und gibt strukturierte Rückmeldungen, während die Partner einen gemeinsamen Selbstbericht erstellen. AQAS setzt eine unabhängige internationale Gutachtergruppe ein, die über die erforderliche fachliche, berufspraktische, studentische und sprachliche Expertise sowie Kenntnisse der beteiligten Hochschulsysteme verfügt. Die Begehung bezieht alle Partner ein und bietet ausreichend Raum für den fachlichen Austausch. Die Gutachtergruppe erstellt ein gemeinsames Gutachten zum gesamten Studiengang, zu dem das Konsortium Stellung nehmen kann, bevor die Ständige Kommission von AQAS entscheidet. Für jedes Konsortium entwickelt AQAS einen individuellen Verfahrensplan und ein passgenaues Angebot. 

 Anzeige und Anerkennung in Deutschland 

Vor Beginn der Begutachtung durch AQAS muss die deutsche Hochschule die Geschäftsstelle des Akkreditierungsrates gemäß § 33 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 MRVO informieren. Eine kurze, formlose E-Mail genügt. Mit dieser Erklärung bestätigt die Hochschule, dass sie geprüft hat, ob der gemeinsame Studiengang die Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 MRVO erfüllt. Zudem erklärt sie, dass ihr bekannt ist, dass die Anwendung des § 33 MRVO unter dem Vorbehalt der Empfehlung der Gutachtergruppe und der abschließenden Entscheidung des Akkreditierungsrates steht. 

Nach Abschluss des AQAS-Verfahrens reicht die deutsche Hochschule die erforderlichen Unterlagen über ELIAS ein und beantragt die Anerkennung der Akkreditierungsentscheidung. Über die Anerkennung entscheidet abschließend der Akkreditierungsrat. AQAS berücksichtigt diese nationalen Schritte bei der Abstimmung des Verfahrensplans und des Zeitplans mit dem Konsortium. 

EUROPEAN APPRAOCH Accreditation CONTENT PDF

Ihr Ansprechpartner für den European Approach:

Ronny Heintze M.A.
Deputy Director of International Development

+49 (0) 221 / 995 006-32
+49 (0) 170 / 579 65-36
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