Archiv für das Jahr: 2018

Raster für Akkreditierungsberichte veröffentlicht

Der Akkreditierungsrat hat in seiner Sitzung am 14.06.2018 weitere Raster für Akkreditierungsberichte gemäß § 24 Abs. 3 und 4 MRVO verabschiedet.
Somit gibt es nun folgende vier Raster-Typen:

  1. Raster Programmakkreditierung Einzelverfahren
  2. Raster Programmakkreditierung Bündelverfahren
  3. Raster Programmakkreditierung Kombinationsstudiengang
  4. Raster Systemakkreditierung

Nach den Vorgaben der Musterrechtsverordnung sind die Agenturen bei der Erstellung von Prüfbericht und Gutachten an diese Raster gebunden.
Die Raster sind im PDF-Format auf der Website der Stiftung Akkreditierungsrat veröffentlicht.

2018-07-18T23:23:31+02:0018. Juli 2018|News|

Verlängerung von Akkreditierungsfristen durch den Akkreditierungsrat

Mit dem Inkrafttreten des Staatsvertrags zum 01.01.2018 und der damit verbundenen Durchführung von Akkreditierungsverfahren nach den Vorgaben der Musterrechtsverordnung ist die früher vorgesehene Möglichkeit zur vorläufigen Akkreditierung für ein Jahr entfallen.

Viele Hochschulen erbitten deshalb in der derzeitigen Phase des Übergangs vom alten auf das neue Akkreditierungsrecht beim Akkreditierungsrat eine Sondergenehmigung zur Verlängerung einer nach altem Recht ausgesprochenen Akkreditierungsfrist, um die Reakkreditierung von Studiengängen, deren Akkreditierungsfrist zum 30.09.2018 endet, nach neuem Recht zu ermöglichen und eine „Akkreditierungslücke“ zu vermeiden.

Der Akkreditierungsrat hat diese Option nun auch auf die Studiengänge ausgedehnt, deren Akkreditierungsfrist zum 30.09.2019 endet, um den rechtzeitigen Abschluss des Begutachtungsverfahrens zu ermöglichen.

Der Beschluss im vollen Wortlaut ist auf der Homepage des Akkreditierungsrates einsehbar.

2018-06-12T13:46:00+02:0012. Juni 2018|News|

Successful programme accreditation at Istanbul Gelisim University

In March 2018 the private Istanbul Gelisim University (IGU) celebrated the successful international accreditation of nearly 40 Bachelor programmes across a range of academic disciplines. The accreditation – based on the European Standards and Guidelines (ESG) aims to support the internationalization of IGU´s educational offers and shows the competitiveness of the institution. The certificate ceremony concluded a long process in which international expert panels visited the different departments of IGU and discussed the quality of its programmes as well as the learning and teaching experience of students. During the ceremony AQAS Chairman Prof. Dr. Eberhard Menzel highlighted the great achievement of IGU as a relatively new Higher Education Institution in Turkey and expressed the expectation that this alignment with European standards will facilitate the future cooperation with German institutions.

2018-07-30T10:51:22+02:0027. April 2018|News|

ZUSATZTERMIN WEGEN DER GROSSEN NACHFRAGE – Akkreditierungsverfahren nach neuem Recht – Workshopangebot für Hochschulen

Mit dem Inkrafttreten des Studienakkreditierungsstaatsvertrags zum 01. Januar 2018 wurde das Akkreditierungssystem in Deutschland rechtlich neu aufgestellt. Die Durchführung von Verfahren der Programm- und Systemakkreditierung, deren Vertragsschluss nach Jahresbeginn erfolgt ist, richtet sich seitdem nach den Vorgaben der Musterrechtsverordnung der Kultusministerkonferenz vom 07.12.2017. Die Akkreditierungsentscheidungen zu den von den Agenturen durchgeführten Begutachtungsverfahren, werden nicht mehr von der Agentur selbst, sondern vom Akkreditierungsrat getroffen.

  • Was bedeutet das für die Durchführung der Akkreditierungsverfahren?
  • Welche Auswirkungen hat das neue System auf die zeitliche Planung?
  • Welche Rolle haben Agenturen und Akkreditierungsrat?
  • Gibt es neue Kriterien oder Anforderungen?
  • Wie funktioniert die Antragstellung?
  • Gibt es Spielräume für neue Formen der Qualitätssicherung und -entwicklung?

Zu diesen und weiteren Fragestellungen bietet die AQAS ARCH GmbH einen Workshop an:

Am 17. Mai 2018, 10:00 – 15:00 Uhr im Stadthotel am Römerturm, Köln

Im Workshop möchten wir Ihnen die Grundpfeiler des neuen Systems vorstellen und die damit verbundenen Veränderungen von Strukturen und Prozessen mit Ihnen diskutieren. Darüber hinaus werden die Konzepte von AQAS zur Umsetzung des neuen Verfahrens thematisiert.

Gegenstand ist dabei sowohl die Programm- wie auch die Systemakkreditierung.

Für den Workshop wird eine Teilnahmegebühr in Höhe von 250 € erhoben.

Die Anmeldung ist ab sofort möglich.

Zum Anmeldeformular geht es hier.

2018-03-12T14:37:25+01:0012. März 2018|News|

Akkreditierungsverfahren nach neuem Recht – Workshopangebot für Hochschulen

Mit dem Inkrafttreten des Studienakkreditierungsstaatsvertrags zum 01. Januar 2018 wurde das Akkreditierungssystem in Deutschland rechtlich neu aufgestellt. Die Durchführung von Verfahren der Programm- und Systemakkreditierung, deren Vertragsschluss nach Jahresbeginn erfolgt ist, richtet sich seitdem nach den Vorgaben der Musterrechtsverordnung der Kultusministerkonferenz vom 07.12.2017. Die Akkreditierungsentscheidungen zu den von den Agenturen durchgeführten Begutachtungsverfahren, werden nicht mehr von der Agentur selbst, sondern vom Akkreditierungsrat getroffen.

  • Was bedeutet das für die Durchführung der Akkreditierungsverfahren?
  • Welche Auswirkungen hat das neue System auf die zeitliche Planung?
  • Welche Rolle haben Agenturen und Akkreditierungsrat?
  • Gibt es neue Kriterien oder Anforderungen?
  • Wie funktioniert die Antragstellung?
  • Gibt es Spielräume für neue Formen der Qualitätssicherung und -entwicklung?

Zu diesen und weiteren Fragestellungen bietet die AQAS ARCH GmbH einen Workshop an:

Am 26. April 2018, 10:00 – 15:00 Uhr im Wissenschaftszentrum Bonn

Im Workshop möchten wir Ihnen die Grundpfeiler des neuen Systems vorstellen und die damit verbundenen Veränderungen von Strukturen und Prozessen mit Ihnen diskutieren. Darüber hinaus werden die Konzepte von AQAS zur Umsetzung des neuen Verfahrens thematisiert.

Gegenstand ist dabei sowohl die Programm- wie auch die Systemakkreditierung.

Für den Workshop wird eine Teilnahmegebühr in Höhe von 250 € erhoben.

Die Anmeldung ist ab sofort möglich.

Zum Anmeldeformular geht es hier.

2018-02-26T16:39:32+01:0026. Februar 2018|News|

Seminar on implementation of the European Approach for QA of joint programmes 1./2. March 2018, Brussels

Together with other partners AQAS, ENQA, ECA, and EQAR are co-organizing an informational and interactive fee-free event for all stakeholders interested in learning how the European Approach for Quality Assurance of Joint Programmes may be implemented with greater ease. The event takes place in the framework of the „Facilitating implementation of the European Approach for Quality Assurance of Joint Programmes (ImpEA)“ project, and will build on previous activities pertaining to this theme and will present the results of the ImpEA project survey, in which implementation obstacles will be identified.

For further information and registration click here.

2018-01-25T10:00:56+01:0025. Januar 2018|News|

Rechtliche Neuordnung des Akkreditierungssystems

Das deutsche Akkreditierungssystem hat zum Jahreswechsel eine grundlegende Neuerung erfahren:

Mit dem Inkrafttreten des so genannten Studienakkreditierungsstaatsvertrags zum 01.01.2018 haben sich die Zuständigkeiten innerhalb des Systems dahingehend verändert, dass die Akkreditierungsentscheidungen zu den von den Agenturen durchgeführten Begutachtungsverfahren vom Akkreditierungsrat getroffen werden. Die Regelungen des Staatsvertrages werden per Rechtsverordnung in das jeweilige Landesrecht übertragen. Um eine einheitliche Grundlage für die Verfahren zu schaffen und weiterhin eine bundesweite Vergleichbarkeit zu ermöglichen, haben die Länder sich auf eine Musterrechtsverordnung verständigt, die am 07.12.2017 von der KMK verabschiedet wurde, und als Basis für die einzelnen Landesverordnungen dienen soll. Die Musterrechtsverordnung geht von einer rückwirkenden Inkraftsetzung der Landesrechtsverordnungen aus.

Akkreditierungsverfahren, deren Vertragsschluss zwischen Hochschule und Agentur nach dem 01.01.2018 erfolgt, werden nach dem neuen Recht durchgeführt. Bis zur Verabschiedung der für die jeweilige Hochschule maßgeblichen Rechtsverordnung des betreffenden Bundeslandes dient die Musterrechtsverordnung (MRVO) als Grundlage für die Verfahrensdurchführung.

AQAS überarbeitet derzeit sämtliche Prozesse und Materialien der Agentur, um diese an die neue Struktur anzupassen. Informationen dazu werden in Kürze auf unserer Homepage verfügbar sein.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Geschäftsstelle. Darüber hinaus sind Informationen zum neuen System (inkl. Staatsvertrag und Musterrechtsverordnung) auf der Homepage des Akkreditierungsrates verfügbar.

2018-01-25T09:54:55+01:0019. Januar 2018|News|