Archiv für den Monat: Juli 2016

Rundschreiben des Akkreditierungsrates „Systemakkreditierungen“

Aufgrund von Nachfragen von Hochschulen zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hat der Akkreditierungsrat ein Rundschreiben erstellt, in dem er deutlich macht, dass auch nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts alle Programm- und Systemakkreditierungsverfahren wie geplant vorgenommen werden sollen, da die Länder bestrebt sind, die nach dem Beschluss notwendigen neuen Rechtsgrundlagen fristgerecht zu schaffen. Der Akkreditierungsrat hatte ursprünglich beabsichtigt, sein Regelwerk bis zum Ende des laufenden Jahres zu überarbeiten. Die entsprechenden Beratungen wird er zwar weiterführen, aber vor Inkrafttreten einer neuen Rechtsgrundlage kein neues Regelwerk verabschieden. Der Akkreditierungsrat geht davon aus, dass es in diesem Zusammenhang auch Übergangsbestimmungen für laufende Verfahren geben wird.

Darüber hinaus werden in dem Rundschreiben Erwartungen an die Qualitätssicherungssysteme systemakkreditierter Hochschulen formuliert, die im Rahmen der System-Reakkreditierung einer besonderen Betrachtung unterzogen werden sollen. Dabei geht es insbesondere auch um den Umgang der Hochschulen mit den durch die Systemakkreditierung erworbenen „Selbstakkreditierungsrechten“.

Das Rundschreiben ist auf der Seite des Akkreditierungsrates zu finden.

2016-07-15T11:57:15+02:0015. Juli 2016|News|

Systemakkreditierung der Universität Erlangen-Nürnberg

In der Sitzung der Akkreditierungskommission für die Systemakkreditierung am 09.05.2016 wurde die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg systemakkreditiert.

Die Gutachtergruppe hatte im Verfahren zurückgemeldet, dass sie an der FAU ein schlüssiges und vergleichsweise vollständiges System mit klar geregelten Zuständigkeiten vorgefunden hat, welches auch bereits in die Fläche gebracht worden ist. Außerdem hat sie auf allen Ebenen einen deutlichen Willen zur Umsetzung und zur Wahrnehmung der Verantwortung wahrgenommen. Die Gutachtergruppe kam abschließend zu dem Ergebnis, dass „die Universität Erlangen-Nürnberg ein wirksames Qualitätssicherungssystem aufgebaut und implementiert hat, das allen formellen und praktischen Ansprüchen genügt.“

Vor diesem Hintergrund erfolgt die Systemakkreditierung (unter Auflagen). Diese ist bis zum 30.09.2022 gültig.

Damit sind die Studiengänge der Universität Erlangen-Nürnberg, die nach der Systemakkreditierung eingerichtet werden oder bereits Gegenstand der internen Qualitätssicherung nach den Vorgaben des akkreditierten Systems waren, akkreditiert und somit berechtigt, das Siegel des Akkreditierungsrates zu tragen. Hier das Gutachten zum Verfahren.

Die Übergabe der Urkunde erfolgte am 20.06.216 im Rahmen einer offiziellen Feierstunde im Wassersaal der Erlanger Orangerie.

Fotos: Harald Sippel

Fotos: Harald Sippel

Fotos: Harald Sippel

Die Pressemitteilung der Universität Erlangen-Nürnberg.

2016-07-15T11:52:34+02:0015. Juli 2016|News|