Abschluss von 3 Verfahren der Systemakkreditierung

In der Sitzung der AQAS-Akkreditierungskommission für Systemakkreditierung am 14.09.2015 wurden drei weitere Verfahren der Systemakkreditierung abgeschlossen.

Folgende Hochschulen haben die Systemakkreditierung erhalten:

Damit sind die Studiengänge dieser Hochschulen, die nach der Systemakkreditierung eingerichtet werden oder bereits Gegenstand der internen Qualitätssicherung nach den Vorgaben des akkreditierten Systems waren, akkreditiert und somit berechtigt, das Siegel des Akkreditierungsrates zu tragen. Die Systemakkreditierung erfolgte jeweils unter Auflagen und ist bis zum 30.09.2021 gültig.

Der Vorsitzende der zuständigen Akkreditierungskommission von AQAS, Prof. Dr. Marcus Siebolds, begrüßte nach der Sitzung diese weiteren Verfahrensabschlüsse: „Ich finde es sehr erfreulich, dass immer mehr Hochschulen bereit sind, im Rahmen ihrer Selbstverwaltung nicht nur die Verantwortung für die Qualitätsentwicklung ihrer Studienprogramme sondern auch für deren interne Akkreditierung und damit die Verleihung des Siegels des Akkreditierungsrates zu übernehmen.“

Die Geschäftsstelle von AQAS freut sich über den erfolgreichen Abschluss der Verfahren!

Die entsprechenden Gutachten werden in Kürze auf der Homepage von AQAS verfügbar sein.