Die Systemakkreditierung bietet Hochschulen die Möglichkeit, ihr System zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre durch eine Agentur begutachten und durch den Akkreditierungsrat zertifizieren zu lassen, was es ihnen in Folge erlaubt, ihre Studiengänge auf Basis einer internen Qualitätsprüfung selbst zu akkreditieren.

Dazu muss im externen Begutachtungsverfahren der Nachweis von der Hochschule erbracht werden, dass ihr Qualitätssicherungssystem die Einhaltung aller einschlägigen Vorgaben für Bachelor- und Masterstudiengänge sicherstellt, dieses zudem systematisch und kontinuierlich alle Studiengänge überprüft und es somit die gleiche Qualität der Studienprogramme gewährleistet wie die externe Programmakkreditierung durch eine Agentur.

Das setzt voraus, dass die Hochschule ein hochschulweites System zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre eingeführt hat und die Qualität durch adäquate Maßnahmen eigenverantwortlich steuert.

Rahmenbedingungen & Kriterien

Grundlage von Begutachtungsverfahren ist der Studienakkreditierungsstaatsvertrag vom 12.06.2017, dessen Regelungen per Rechtsverordnung in das jeweilige Landesrecht übertragen werden. Um eine einheitliche Grundlage für die Verfahren zu schaffen und weiterhin eine bundesweite Vergleichbarkeit zu ermöglichen, haben sich die Länder auf eine Musterrechtsverordnung (MRVO) verständigt. Eine Übersicht über die Vorgabenunterlagen, die Kriterien und die Umsetzung in das jeweilige Landesrecht erhalten Sie hier.

Außerdem orientieren sich alle Begutachtungsverfahren im Grundsatz an den European Standards and Guidelines (ESG) und folgen dem Prozess: Selbstbericht – Peer Review – Gutachten – Entscheidung. Dabei obliegen in der Systemakkreditierung die drei ersten Schritte – also die Durchführung des Begutachtungsverfahrens – den Agenturen.

Für die abschließende Akkreditierungsentscheidung ist der Akkreditierungsrat zuständig. Nach einer positiven Systemakkreditierung durch den Akkreditierungsrat erhält die Hochschule das Recht, das Siegel des Akkreditierungsrates für die von ihr geprüften Studiengänge selbst zu vergeben.

Konzept & Ziel

Das Verfahren der Systemakkreditierung folgt dem Prinzip, wissenschaftsgeleitet zu sein, und ist als Peer Review konzipiert: Die Gutachtergruppe zeichnet sich insbesondere durch Expertise in der Hochschulsteuerung und der hochschulinternen Qualitätssicherung im Bereich von Studium und Lehre aus.

Ziel des Begutachtungsverfahrens ist die Verbesserung von Studium und Lehre und somit die Weiterentwicklung der einzelnen Studiengänge. Als Grundlage für die Akkreditierung dient ein Akkreditierungsbericht, den AQAS für die entsprechende Hochschule erstellt. Der Akkreditierungsbericht besteht aus zwei Teilen: Dem Prüfbericht und dem Gutachten zu den fachlich-inhaltlichen Kriterien. Letzteres hat den Charakter eines Sachverständigengutachtens. Auf Basis des Berichts der Agentur kann die Hochschule im Anschluss an das Begutachtungsverfahren beim Akkreditierungsrat die Systemakkreditierung beantragen.

Aus Sicht von AQAS stellt der Akkreditierungsbericht ein wichtiges Mittel zur Qualitätssicherung und -entwicklung von Hochschulen dar.

Verfahrensablauf

Im Zuge des Prüfberichts ist es Aufgabe von AQAS, zu überprüfen, ob die Hochschule in ihrem Selbstbericht zu Beginn des Verfahrens den Nachweis erbracht hat, dass mindestens ein Studiengang das Qualitätssicherungssystem erfolgreich durchlaufen hat. Die Verabschiedung des Prüfberichts erfolgt bei AQAS durch die Ständige Kommission. Der Prüfbericht wird der Gutachtergruppe zur Verfügung gestellt.

Das gesamte Begutachtungsverfahren umfasst in der Regel zwei Begehungen: Ziel der ersten Begehung ist es, dass sich die Gutachtergruppe umfassend über die Hochschule und den grundsätzlichen Aufbau ihres Qualitätssicherungssystems informieren kann. In der zweiten Begehung wird dann die flächendeckende Anwendung des Qualitätssicherungssystems innerhalb der Hochschule in Form von Stichproben überprüft. Gegenstand der Stichproben ist sowohl die Einhaltung der in den einschlägigen Ordnungen genannten formalen und fachlich-inhaltlichen Kriterien für Studiengänge als auch die Frage, inwiefern das Qualitätsmanagementsystem der Hochschule diese Kriterien eigenständig prüft. Darüber hinaus bewerten die Gutachterinnen und Gutachter, die Umsetzung der internen Prüfmechanismen am Beispiel eines Studiengangs, der das Qualitätssicherungssystem der Hochschule durchlaufen hat.

Im Anschluss an die beiden Begehungen wird ein umfassendes Gutachten zur Überprüfung der fachlich-inhaltlichen Kriterien zur Systemakkreditierung verfasst.

Lehramtsstudiengänge

Sofern die Hochschule Lehramtsstudiengänge anbietet, ist es nach den Vorgaben der Musterrechtsverordnung erforderlich, zusätzlich jeweils ein Studiengang von jedem angebotenen Lehramtstyp in die oben beschriebene Stichprobe einzubeziehen.

Bei der Begutachtung von lehrerbildenden Studiengängen muss grundsätzlich die für Schulen zuständige oberste Landesbehörde beteiligt werden, um zu gewährleisten, dass die Absolventinnen und Absolventen Zugang zum Vorbereitungsdienst haben. Vor diesem Hintergrund sollte die Hochschule Art und Durchführung der stichprobenartigen Begutachtung für das Lehramt im Vorfeld mit der zuständigen Landesbehörde abstimmen.

Über mögliche Vorgehensweisen informiert Sie die Geschäftsstelle von AQAS gerne auf Anfrage.

Verfahrensdauer

Da im Rahmen einer Systemakkreditierung grundsätzlich zwei Begehungen stattfinden müssen und die Hochschule ggf. zwischen den beiden Begehungen weitere Unterlagen anfertigen muss, geht AQAS davon aus, dass für ein solches Verfahren i.d.R. vom Vertragsschluss über die Erstellung der Unterlagen und die Begehungen bis hin zur Fertigstellung des Akkreditierungsberichts ca. 15 Monate zu veranschlagen sind.

Falls die Hochschule nach der Begutachtung durch die Experten eine Unterbrechung des Verfahrens zur Beseitigung der im Verfahren festgestellten Mängeln wünscht, ist das vor der Fertigstellung des Akkreditierungsberichts möglich. Ein solcher Schritt muss allerdings bei der zeitlichen Planung gesondert berücksichtigt werden.

Gutachter/innen

In einem Verfahren zur Systemakkreditierung setzen sich die Gutachtergruppen aus mindestens drei Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern und je einer Vertreterin bzw. einem Vertreter der beruflichen Praxis und der Studierenden zusammen.

Die Zusammensetzung von Gutachtergruppen ist in der Musterrechtsverordnung geregelt. Die HRK hat außerdem Leitlinien zu der Benennung von Gutachterinnen und Gutachtern und der Zusammenstellung von Gutachtergruppen für Akkreditierungsverfahren verabschiedet, die für die Agenturen verbindlich sind. Dieser Leitfaden stellt sicher, dass bei der Benennung der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, die als Gutachterinnen und Gutachter an Akkreditierungsverfahren mitwirken, eine hinreichende Teilhabe der Wissenschaft gegeben ist.

Seit der Gründung hat AQAS durch unsere Zusammenarbeit mit zahlreichen Professorinnen, Professoren, Berufspraktikerinnen und Berufspraktikern und Studierenden ein umfangreiches Netzwerk aufgebaut, so dass die Agentur bei der Suche nach qualifizierten Gutachterinnen und Gutachtern auf diese Expertise zurückgreifen kann.

Ergebnisse

Ergebnisse der von AQAS durchgeführten Begutachtungsverfahren zur Systemakkreditierung

Die European Standards and Guidelines (ESG) sehen vor, dass Agenturen ihre vollständigen Akkreditierungsberichte veröffentlichen und so der wissenschaftlichen Gemeinschaft, externen Partnern und weiteren interessierten Personen zugänglich machen. Ziel ist es, für alle am Verfahren beteiligten Personen und die Öffentlichkeit größtmögliche Transparenz bezüglich der Verfahrensdurchführung, der Bewertung im Einzelnen und des Ergebnisses zu erreichen.

In den Verfahren nach neuem Recht obliegt die abschließende Entscheidung über die Systemakkreditierung dem Akkreditierungsrat, der dafür auf den Akkreditierungsbericht der Agentur zurückgreift. Alle Entscheidungen zur Systemakkreditierung sowie die entsprechenden Akkreditierungsberichte werden zentral vom Akkreditierungsrat hier veröffentlicht. Nachfolgend sind die von AQAS durchgeführten Verfahren zur Systemakkreditierung aufgelistet.

Die ersten Verfahren nach neuem Recht sind angelaufen. Die ersten Abschlüsse werden für 2021 erwartet.

Akkreditierungsverfahren nach altem Recht – Agenturentscheidung

Vor der Umstellung des deutschen Akkreditierungssystems wurden die Verfahren zur Systemakkreditierung auf Grundlage der Regeln des Akkreditierungsrates durchgeführt. In diesen Verfahren trifft die Ständige Kommission von AQAS eine abschließende Entscheidung. Die Pflicht zur Veröffentlichung des Gutachtens besteht nach den Vorgaben des Akkreditierungsrates für alle Verfahren, deren Vertragsabschluss mit der Agentur nach dem 01.06.2010 erfolgt ist.

Folgende durch AQAS durchgeführte Verfahren zur Systemakkreditierung wurden erfolgreich abgeschlossen:

  • Hochschule Aalen:
    Systemakkreditierung mit Auflagen am 10.03.2015; die im Verfahren erteilten Auflagen wurden fristgerecht erfüllt.

Gutachten
Bericht zur Zwischenevaluation 2018

  • Hochschule Albstadt-Sigmaringen:
    Systemakkreditierung mit Auflagen am 19.03.2018; die im Verfahren erteilten Auflagen wurden fristgerecht erfüllt.

Gutachten

  • Freie Universität Berlin:
    Systemakkreditierung mit Auflagen am 29.08.2016; die im Verfahren erteilte Auflage wurde fristgerecht erfüllt.

Gutachten

  • Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin:
    Systemakkreditierung ohne Auflagen am 05.05.2014.

Gutachten
Bericht zur Zwischenevaluation 2017

    System-Reakkreditierung ohne Auflagen am 31.05.2021.

Gutachten

  • Fachhochschule Bielefeld:
    Systemakkreditierung mit Auflagen am 14.09.2015; die im Verfahren erteilten Auflagen wurden fristgerecht erfüllt.

Gutachten

  • Hochschule Bremen:
    Systemakkreditierung ohne Auflagen am 27.05.2019.

Gutachten

  • Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg:
    Systemakkreditierung mit Auflagen am 09.05.2016; die im Verfahren erteilten Auflagen wurden fristgerecht erfüllt.

Gutachten

  • Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald:
    Systemakkreditierung mit Auflagen am 14.09.2015; die im Verfahren erteilten Auflagen wurden fristgerecht erfüllt.

Gutachten

  • Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) Hamburg:
    Systemakkreditierung ohne Auflagen am 07.05.2018.

Gutachten

  • Hochschule Karlsruhe:
    Systemakkreditierung mit Auflagen am 29.08.2016; die im Verfahren erteilten Auflagen wurden fristgerecht erfüllt.

Gutachten

  • Deutsche Sporthochschule Köln:
    Systemakkreditierung mit Auflagen am 14.09.2015; die im Verfahren erteilten Auflagen wurden fristgerecht erfüllt.

Gutachten

  • Technische Hochschule Köln:
    Systemakkreditierung ohne Auflagen am 07.12.2020

Gutachten

  • Fachhochschule Münster:
    Systemakkreditierung ohne Auflagen am 22.11.2011.

Bericht zur Zwischenevaluation 2014

  • Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen:
    Systemakkreditierung ohne Auflagen am 13.11.2013.

Gutachten
Bericht zur Zwischenevaluation 2017

  • Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg:
    Systemakkreditierung mit Auflagen am 04.09.2017; die im Verfahren erteilten Auflagen wurden fristgerecht erfüllt.

Gutachten

  • Universität Rostock:
    Systemakkreditierung mit Auflagen am 19.03.2018.

Gutachten

  • Universität Trier:
    Systemakkreditierung mit einer Auflage am 19.08.2019.

Gutachten

  • Julius-Maximilians-Universität Würzburg:
    Systemakkreditierung ohne Auflagen am 19.03.2018.

Gutachten

Einsprüche & Beschwerden

Eine Hochschule, die mit AQAS im Rahmen von Verfahren zur Vorbereitung der Programmakkreditierung zusammenarbeitet, kann einen Einspruch oder Beschwerden in Bezug auf die Zusammensetzung des Gutachterteams, die Prüfberichte von AQAS, die Gutachten der Gutachtergruppe, den finalen Akkreditierungsbericht und die Verfahrensgestaltung vortragen.

Einsprüche sind in schriftlicher Form innerhalb von vier Wochen nach Mitteilungserhalt (sofern nicht anders angegeben) an die Geschäftsstelle von AQAS zu richten.

Je nach Gegenstand des Einspruchs der Hochschule wird dieser entweder zunächst der Geschäftsführung vorgelegt, die in einem Gespräch mit den Hochschulvertreterinnen und -vertretern versucht, eine Lösung des Problems zu erreichen. Alternativ wird die Ständige Kommission von AQAS gebeten, sich mit dem Vorgang zu befassen. Falls deren Beschluss nicht zu einer Einigung mit der Hochschule führen sollte, würde der Einwand der Hochschule der Beschwerdekommission von AQAS vorgelegt werden, die die weitere Vorgehensweise beschließt.

Mit Beschwerden, die sich eher auf prozedurale Versäumnisse von AQAS beziehen, befassen sich die Geschäftsführung und der Vorstand von AQAS.

Weitere Informationen zu diesem Themenkomplex finden Sie hier.

Mitglieder der Ständigen Kommission

Die Ständige Kommission ist das zentrale Gremium von AQAS zur Durchführung von Begutachtungs- und Akkreditierungsverfahren für Studiengänge und Qualitätsmanagementsysteme.

Für die Mitarbeit in der Ständigen Kommission konnte AQAS Expertinnen und Experten gewinnen, die sich durch langjährige Erfahrung in Lehre und Forschung sowie im Bereich Qualitätsmanagement und -entwicklung an Hochschulen auszeichnen.

Weitere Informationen zur Kommission sowie deren aktuelle Zusammensetzung finden Sie hier.

In Begutachtungsverfahren zur Vorbereitung der Systemakkreditierung obliegt der Ständigen Kommission die Verabschiedung des Prüfberichts, in dem die Einhaltung der formalen Kriterien geprüft wird, sowie die Bestellung von Gutachterinnen und Gutachtern gemäß dem entsprechenden Leitfaden der HRK. Nach Abschluss der Begutachtung durch die jeweilige Gutachtergruppe erhält die Ständige Kommission den angefertigten Akkreditierungsbericht zur Kenntnis.

Ansprechpartner/innen

AQAS bietet interessierten Antragstellern im Vorfeld des Begutachtungsverfahrens ein unverbindliches kostenloses Vorgespräch an. Für Beratungen und Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.

Hauptverantwortliche und erste Ansprechpartnerin für die Systemakkreditierung ist:

Dr. Verena Kloeters Dipl.-Hdl.
Kfm. Geschäftsführerin,
Bereichsleitung Systemakkreditierung

Dr. Verena Kloeters, Dipl.-Hdl.

Ein besonderer Service bei der Durchführung von Begutachtungen zur Systemakkreditierung ist, dass die Hochschule während des gesamten Verfahrens durch zwei Referentinnen bzw. Referenten der Geschäftsstelle betreut wird, was eine kontinuierliche Begleitung gewährleistet.

Die Kontaktdetails aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von AQAS finden Sie hier.