Der Akkreditierungsrat hat in seiner Sitzung am 14.06.2018 weitere Raster für Akkreditierungsberichte gemäß § 24 Abs. 3 und 4 MRVO verabschiedet.
Somit gibt es nun folgende vier Raster-Typen:

  1. Raster Programmakkreditierung Einzelverfahren
  2. Raster Programmakkreditierung Bündelverfahren
  3. Raster Programmakkreditierung Kombinationsstudiengang
  4. Raster Systemakkreditierung

Nach den Vorgaben der Musterrechtsverordnung sind die Agenturen bei der Erstellung von Prüfbericht und Gutachten an diese Raster gebunden.
Die Raster sind im PDF-Format auf der Website der Stiftung Akkreditierungsrat veröffentlicht.