Auf der 16. Mitgliederversammlung konnte AQAS Mitte November in Köln mit einer Reihe positiver Nachrichten auf das vergangene Geschäftsjahr zurückblicken: Die Mitgliederzahl ist zum einen weiter gewachsen, zum anderen konnten zahlreiche Verfahren zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden. Dazu gehören 176 Verfahren der Programmakkreditierung, 13 Akkreditierungsverfahren im Ausland ebenso wie drei Systemakkreditierungen. Zudem wurde die Hochschule Pforzheim in Kooperation mit AQAS vom Akkreditierungsrat ausgewählt, um im Rahmen der Experimentierklausel die Programmakkreditierung konstruktiv weiterzuentwickeln.

(Plenum der Mitgliederversammlung)

Gleichwohl stand die Zusammenkunft der Mitgliedshochschulen auch im Zeichen des Verfassungsgerichtsbeschlusses von Februar 2016. Das Akkreditierungssystem, so der Vorstandsvorsitzende Prof. Dr. Eberhard Menzel, ist derzeit von großer Verunsicherung gekennzeichnet. Vor diesem Hintergrund hatte AQAS den Geschäftsführer des Akkreditierungsrates Dr. Olaf Bartz eingeladen, der nicht nur mit einem „Werkstattbericht“ über die aktuellen gesetzlichen Neuregelungen informierte, die derzeit hinsichtlich des Staatsvertrags diskutiert werden, sondern er stand anschließend auch den Fragen und meistenteils kritischen Anmerkungen seitens der Hochschulen zur Verfügung. Diese äußerten deutliche Vorbehalte, inwieweit die derzeit diskutierten Neuregelungen für den Akkreditierungsrat, die Hochschulen und Akkreditierungsagenturen operativ leistbar und sinnvoll sind. Einzelne Mitgliedshochschulen von AQAS diskutierten mit Dr. Olaf Bartz, ob die Umstrukturierung des Systems, in der voraussichtlich der Akkreditierungsrat alle Akkreditierungsentscheidungen treffen soll, die Verfahren nicht unnötig verlängert und durch den zusätzlichen Verfahrensschritt nicht auch die Kosten weiter steigen werden. Aus Sicht der Hochschule steht zu befürchten, dass die Gutachten floskelhaft standardisiert werden müssen, um die Fülle der Akkreditierungsentscheidungen bewältigen zu können. Einer Qualitätsweiterentwicklung von Studiengängen wäre damit kaum geholfen. Dr. Olaf Bartz verwies darauf, dass man bezüglich einiger Aspekte erst die im Staatsvertrag, der für Dezember 2016 angekündigt sei, formulierten Eckpunkte abwarten müsste. Dann erst würde klar werden, welche Veränderungen tatsächlich auf alle Akteure zukämen. Zudem würden die 16 Bundesländer eigene Rechtsverordnungen verabschieden, in denen die Kernelemente des Staatsvertrags spezifiziert und auslegt werden würden.

(Vorstand und Geschäftsführung von AQAS 2016)

Es hat sich bei der Mitgliederversammlung als überaus gute Tradition bewährt, dass parallel zur Jahrestagung wieder zwei thematisch ausgerichtete Panels für einen Erfahrungsaustausch von Hochschulmitarbeiter/inne/n angeboten werden konnten:

Das erste Panel hat sich mit „Akkreditierung als Projekt der Hochschulentwicklung“ auseinandergesetzt. Auf Basis von Praxisbeispielen der Universität zu Köln (vorgestellt von Dr. Wibke Petras) mit Verfahren der Programmakkreditierung und der Fachhochschule Bielefeld (vorgestellt von Swantje Paar) als Beispiel einer systemakkreditierten Hochschule wurden unterschiedliche Erfahrungswerte der knapp 30 Teilnehmer/innen erläutert. Als Schwerpunkt der Diskussion kristallisierten sich dabei u. a. die Themenfelder Kommunikations- und Qualitätskultur heraus. Hier zeigte sich, wie verschieden in Verfahren der Programm- und Systemakkreditierung etwa mit Konfliktfällen umgegangen wird und welche jeweils spezifischen Herausforderungen dabei an die Hochschulen gestellt werden, um positive Impulse für die Weiterentwicklung generieren können.

Im zweiten Panel unter dem Thema „Akkreditierung und Qualitätsentwicklung im europäischen Kontext“ wurden die Herausforderungen an deutsche Hochschulen durch die Neufassung der „European Standards and Guidelines“ diskutiert. Hierzu stellte Barbara Michalk von der Hochschulrektorenkonferenz die wesentlichen Neuerungen vor und fokussierte die Diskussion unter anderem auf die Rolle von studierendenzentriertem Lernen. Dr. Jens Taken (Westfälische Universität Münster) knüpfte mit seinem Impulsreferat: „ESG in der Praxis: Qualitätsentwicklung bei internationalen Studiengängen“ an und zeigte anhand von Praxisbeispielen auf wie die gemeinsame Orientierung an den ESG Qualitätsentwicklung internationaler Studienprogramme vereinfacht. Die angeregte Diskussion der Teilnehmer/innen stellte hierbei insbesondere die Wichtigkeit internationaler Vernetzung von Hochschulen im Bereich Qualitätssicherung heraus um von den Erfahrungen anderer Institutionen lernen zu können.