Informationen zur Systemakkreditierung bei AQAS
veröffentlicht am 27. November 2011 in SystemakkreditierungWas ist Systemakkreditierung?
Die Systemakkreditierung bietet den Hochschulen die Möglichkeit ihr Konzept zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre zertifizieren zu lassen. Dabei muss der Nachweis erbracht werden, dass das System der Hochschule die Einhaltung der formalen Vorgaben für Bachelor- und Masterstudiengänge sicherstellt und die gleiche Qualität der Studienprogramme gewährleistet wie die Programmakkreditierung. Das setzt voraus, dass die Hochschule ein hochschulweites System zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre eingeführt hat und die in diesem Rahmen vorgesehenen Maßnahmen bereits praktiziert werden.
Eine positive Systemakkreditierung bescheinigt der Hochschule, dass ihr Qualitätssicherungssystem im Bereich von Studium und Lehre geeignet ist, das Erreichen dieser Qualitätsstandards zu gewährleisten. Studiengänge, die nach einer erfolgreichen Systemakkreditierung eingerichtet werden oder bereits Gegenstand der internen Qualitätssicherung nach den Vorgaben des akkreditierten Systems waren, sind damit akkreditiert.
Der Akkreditierungsrat hat für das Verfahren zur Systemakkreditierung, die Voraussetzungen zur Zulassung von Hochschulen sowie die Kriterien für die Akkreditierungsentscheidung detaillierte Vorgaben erlassen, die für alle Agenturen gleichermaßen gelten (siehe Akkreditierungsrat).Der Akkreditierungsrat hat AQAS mit Beschluss vom 31.10.2008 zur Durchführung von Verfahren der Systemakkreditierung zugelassen.
Wie wird ein Verfahren zur Systemakkreditierung durchgeführt?
Gemäß den Vorgaben des Akkreditierungsrates setzt das Verfahren sich aus verschiedenen Schritten zusammen und beinhaltet mehrere Vor-Ort-Begehungen. Neben der Information der Gutachtergruppe über das Qualitätssicherungssystem der Hochschule sind unter anderem eine Merkmalsstichprobe sowie mehrere Programmstichproben vorgesehen.
Im Rahmen der Merkmalstichprobe wird überprüft, ob gewährleistet ist, dass alle Studiengänge einer Hochschule die formalen Vorgaben der Kultusministerkonferenz, landesspezifische Vorgaben sowie die Kriterien des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen erfüllt sind.
Bei den Programmstichproben wird die Wirksamkeit des Qualitätssicherungssystems an Hand der Begutachtung einer repräsentativen Auswahl von Studiengängen überprüft.
Ähnlich wie die Programmakkreditierung ist auch die Systemakkreditierung als Peer-Review konzipiert: Die Gutachtergruppe zeichnet sich jedoch insbesondere durch Expertise in der Hochschulsteuerung und der hochschulinternen Qualitätssicherung im Bereich von Studium und Lehre aus.
AQAS geht davon aus, dass für ein Verfahren zur Systemakkreditierung von der Zulassung der Hochschule über die Erstellung der Unterlagen und die verschiedenen Begehungen einschließlich der Stichproben bis hin zur Akkreditierungsentscheidung mindestens zwei Jahre zu veranschlagen sind.
Welche Hilfestellungen bietet AQAS?
AQAS hat auf Basis der Vorgaben des Akkreditierungsrates ein Konzept zur Durchführung von Verfahren zur Systemakkreditierung erarbeitet. Die Unterlagen von AQAS umfassen neben einem detaillierten Leitfaden, der die Hochschulen bei der Zusammenstellung der Unterlagen unterstützt, Darstellungen der Abläufe und der Prüfkriterien für alle Verfahrensschritte.
Die AQAS-Broschüre zur Systemakkreditierung finden Sie hier.
Die Geschäftsstelle von AQAS berät Sie gerne über das Verfahren zur Systemakkreditierung und steht Ihnen für Fragen zur Verfügung.
Wer ist bei AQAS zuständig für die Systemakkreditierung?
Für die Mitarbeit in den Gremien zur Systemakkreditierung konnte AQAS folgende Fachleute gewinnen, die sich durch langjährige Erfahrung im Bereich Qualitätsmanagement an Hochschulen in Forschung und Praxis auszeichnen. Die aktuellen Mitglieder der Akkreditierungskommission “Systemakkreditierung” finden Sie hier.
Die Verfahren zur Systemakkreditierung werden durch die Referentinnen und Referenten der Geschäftsstelle betreut.
Bei Fragen zur Systemakkreditierung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Doris Herrmann, M.A.
Geschäftsführerin für Strategie, Verfahren und Internationales
Telefon 0228 / 90 960-12
Mobil 0170 / 579 65-37
herrmann[at]aqas.de
Dr. Verena Kloeters, Dipl.-Hdl.
Kfm. Geschäftsführerin
Telefon
0228 / 90 960-14
Mobil 0170 / 579 65-40
kloeters[at]aqas.de


