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AQAS Qualitätssicherung

Qualitätssicherungssytem

veröffentlicht am 25. Januar 2012 in AQAS Qualitätssicherung

AQAS e. V. sieht sich nicht nur der Qualitätssicherung von Studium und Lehre verpflichtet, sondern weist auch der Reflexion der Qualität der eigenen Arbeit einen hohen Stellenwert zu. Dazu hat der Vorstand von AQAS e.V. ein System der internen Qualitätssicherung verabschiedet, welches die folgenden Ziele verfolgt:

1. Die langfristige Etablierung von AQAS e. V. als Agentur für Qualitätssicherung im Bildungsbereich durch die Anerkennung von AQAS e. V. im nationalen und internationalen Kontext.

2. Die Sicherung der hohen Qualität der von der AQAS e. V. durchgeführten Qualitätssicherungsverfahren.

Ausgangspunkt ist das im Mission Statement formulierte Qualitätsverständnis der Agentur, das für alle von AQAS verantworteten Qualitätssicherungsverfahren im Hochschulbereich grundlegend ist. Dieses Qualitätsverständnis ist in insgesamt sechs Qualitätsansprüche ausdifferenziert, denen mehrere Qualitätsmaßnahmen zugeordnet werden.

Die Qualitätsansprüche lauten:

1. AQAS e. V. arbeitet auf der Grundlage einer fortlaufenden strategischen Planung, die vom Vorstand erstellt wird. Die strategische Planung ist darauf ausgerichtet, die Aktivitäten der Agentur den nationalen und internationalen Entwicklungen und Anforderungen des Bildungsbereichs entsprechend zu gestalten.

2. AQAS e. V. sichert die Transparenz sowohl der strategischen Planung als auch der von der Agentur durchgeführten Qualitätssicherungsverfahren.

3. AQAS e. V. wird als Agentur für Akkreditierung und darüber hinausgehend für Qualitätssicherung im Bildungsbereich im nationalen und internationalen Kontext anerkannt und als Dienstleister nachgefragt.

4. AQAS e. V. sichert die Qualität der Verfahren durch die Umsetzung vereinbarter Kriterien bei der Rekrutierung der Mitglieder der Akkreditierungskommissionen, durch fortlaufende Information der Mitglieder der Akkreditierungskommissionen sowie durch qualifizierte Vorbereitung der Akkreditierungsentscheidungen.

5. Das Personal von AQAS ist für seine Aufgaben qualifiziert. Die Kompetenzen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden bei Bedarf durch geeignete Weiterbildungsmaßnahmen angepasst.

6. AQAS akkreditiert Studiengänge in einem qualifizierten, zügigen, transparenten, effizienten und kostenadäquaten Verfahren. Die entscheidungstragenden Kriterien und Verfahrensregeln für die Programmakkreditierung entsprechen den Vorgaben der KMK und des Akkreditierungsrates sowie den veröffentlichten Beschlüssen der Akkreditierungskommission. Die Verfahrensschritte, der angestrebte Zeitrahmen sowie die Kosten sind mit den Hochschulen abgesprochen. Dies gilt analog auch für die Systemakkreditierung.

Für die Umsetzung der Qualitätsmaßnahmen sind vier interne Akteure mit je unterschiedlichen Kompetenzen und Aufgaben zuständig: Der Vorstand, die Akkreditierungskommission für die Programmakkreditierung (AKProg), die Akkreditierungskommission für die Systemakkreditierung (AKSys) und die Geschäftsstelle. Die Gutachterinnen und Gutachter erscheinen als externe Akteure, deren Qualifikation und Expertise zu den Voraussetzungen für die Qualität der Verfahren gehören.

Bezogen auf den zugrunde gelegten Qualitätskreislauf können die Qualitätsmaßnahmen vier Ebenen zugeordnet werden: der Planungsebene (plan), der Durchführungsebene (do), der Überprüfungsebene (check) sowie der Revisionsebene (act).

Die ausführliche Fassung des Qualitätssicherungskonzepts kann hier eingesehen werden.

5. ZEM-Befragungswelle (Juli bis September 2009)

veröffentlicht am 2. November 2009 in AQAS Qualitätssicherung

AQAS e.V. sieht sich nicht nur der Qualitätssicherung von Studium und Lehre verpflichtet, sondern weist auch der Reflexion der Qualität der eigenen Arbeit einen hohen Stellenwert zu. Dazu werden neben den internen Instrumenten der Qualitätssicherung auch Befragungen externer Akteure eingesetzt. Im Jahr 2007 wurde das Zentrum für Evaluation und Methoden (zem) der Universität Bonn beauftragt, für AQAS eine regelmäßige Online-Befragung von Gutachtern und Ansprechpartnern an Hochschulen durchzuführen. Die Durchführung der Befragung wurde aus Gründen der Objektivität bewusst an eine externe Institution ausgelagert. Im Jahr 2008 wurden die ersten drei “Befragungswellen” und im Jahr 2009 zwei Befragungen durchgeführt. Die Ergebnisse werden vom zem anonymisiert an AQAS weitergeleitet.

Die Ergebnisberichte sämtlicher Befragungswellen wurden im Vorstand und der Akkreditierungskommission diskutiert. Soweit sich Rückschlüsse aus der geäußerten Kritik ziehen ließen, wurden entsprechende Maßnahmen ergriffen, um Verbesserungen einzuleiten. Für AQAS e.V. ist die zem-Befragung inzwischen zu einem unverzichtbaren Instrument geworden, um systematisch Rückmeldungen zu den Akkreditierungsverfahren zu erhalten und eine auf Daten basierende Diskussion um Optimierungsmöglichkeiten zu führen.

Ergebnisse

An der zem-Online-Befragung, die im Zeitraum Januar bis April 2009 stattfand, nahmen 152 von 219 GutachterInnen, die für AQAS tätig waren, teil. Das entspricht einer Rücklaufquote von 69%. Von Seiten der Hochschulen nahmen 33 der 61 angeschriebenen Ansprechpartner teil. Das entspricht einer Rücklaufquote von 54%.

Die Befragung der GutachterInnen bezieht sich auf folgende Themenfelder: die Betreuung durch die Geschäftsstelle, die Zusammenarbeit mit den ReferentInnen, die Organisation von Clusterakkreditierungen, Fragen zur allgemeinen Zufriedenheit mit dem Verfahren und Anregungen zur Verbesserung von Akkreditierungsverfahren.

Mit den Ergebnissen ist AQAS sehr zufrieden, da ca. 98% der GutachterInnen nochmals für eine Gutachtertätigkeit zur Verfügung stehen würden und insgesamt 99% der Befragten die Zusammenarbeit mit den ReferentInnen von AQAS lobt. Die Organisation der Verfahren (Terminkoordination und Reisebedingungen) wird insgesamt von über 90% der Gutachter positiv bewertet und auch die Vorbereitung der Verfahren (Information durch Referenten, Materialien, Vorbesprechung der Gutachter und Unterstützung beim Bewertungsbericht) liegt mit ca. 98% in einem sehr guten Bereich. Im Mittel bewerten die Gutachter die Zusammenarbeit mit AQAS auf der Schulnotenskala mit 1,4.

Ca. 35% der befragten GutachterInnen hat an sogenannten Paket- oder Clusterakkreditierungen teilgenommen, bei denen mehrere fachlich affine Studiengänge gebündelt wurden, um den Aufwand und die Kosten der Verfahren für die Hochschulen zu reduzieren. Die Mehrheit der Gutachter hält sowohl den Umfang der Cluster als auch die Zusammenstellung der Studiengänge für passend (ca. 93%) und ist der Meinung, dass während der Begehung die Studiengänge angemessen thematisiert werden können (insgesamt 94%).

Auch wenn die Arbeit von AQAS insgesamt sehr gelobt wird, lassen sich auf Basis der Befragung der Gutachter einzelne Handlungsfelder identifizieren, in denen Optimierungen erforderlich sind. Dazu gehört u.a. eine spezifische Vorbereitung der Gutachter auf Sonderverfahren, z.B. Akkreditierung von Weiterbildungsstudiengängen. Einzelne Gutachter schlagen vor, dass die Erstellung des Bewertungsberichts durch die Agentur übernommen werden sollte. Gerade diese Praxis wurde jedoch von Externen immer gelobt, weil die Formulierung der Bewertungen durch die Fachgutachter ein wesentliches Qualitätsmerkmal der AQAS-Gutachten ist, so dass wir weiter daran festhalten werden. Auch äußerten einzelne Gutachter den Wunsch nach einer höheren Aufwandsentschädigung, die jedoch in einem Akkreditierungssystem, das auf Ehrenamtlichkeit und Gemeinnützigkeit beruht, unmittelbar an die Hochschulen weitergeben werden müsste. Diese würden dann sicherlich bei der nächsten Befragung umgehend die Verteuerung der Akkreditierungsverfahren kritisieren. Die Anregung der Gutachter, Fragen nach der berufspraktischen oder -qualifizierenden Seite mehr Gewicht zu geben, wird AQAS aufgreifen.

Von Fall zu Fall äußern die Gutachter Kritik an den Antragsunterlagen der Hochschulen, die zu umfassend, zu kleinteilig oder zu wenig aussagekräftig sind. An dieser Stelle kann AQAS jedoch nur bedingt Einfluss auf die Antragsteller nehmen, denn letztendlich liegt die Verantwortung für die Erstellung der Unterlagen bei der Hochschule.

Die Befragung der Hochschulen bezieht sich auf folgende Themenfelder: Wahl der Akkreditierungsagentur, Informationsmaterialien von AQAS, Betreuung durch die ReferentInnen, Durchführung der Begehung und allgemeine Verbesserungsvorschläge allgemein.

Mit den Ergebnissen der Befragung ist AQAS ebenfalls sehr zufrieden: über 49% der befragten Hochschulen haben sich aufgrund von bereits vorhandenen Erfahrungen für AQAS entschieden, auch Rahmenverträge mit AQAS, das fächerübergreifende Profil und die Qualität des Verfahrens haben eine wichtige Rolle gespielt. Bezüglich der Informationsmaterialien äußern sich die Hochschulen zufrieden mit der Homepage, dem Leitfaden und der Broschüre. Von Seiten der Hochschulen wurde der Wunsch nach einem Newsletter geäußert, der auf aktuelle Neuerungen bei der Akkreditierung hinweist. Diese Anregung greifen wir gerne auf.

Die Hochschulvertreter bewerten die Betreuung durch die ReferentInnen während des Verfahrens als sehr positiv: Bei der Erreichbarkeit, der Beratung im Verfahrensverlauf und bei der Rückmeldung zum Verfahrensstand werden Zufriedenheitswerte zwischen 89 und 97% erreicht. Zum Vorgespräch wird zum Beispiel von den Hochschulen geäußert, dass es sehr informativ und hilfreich gewesen sei und in angenehmer Atmosphäre stattgefunden habe. Die Hochschulen bewerten die Zusammenarbeit mit AQAS insgesamt auf der Schulnotenskala mit 1,7.

Die Hochschulen zeigen sich zufrieden mit der fachlich angemessenen Zusammensetzung des Gutachterteams (88%) und der Thematisierung von zentralen Aspekten während der Begehung (91%). Die Frage, ob das Verfahren auch zur Weiterentwicklung des Studiengangs beigetragen hat, wird von 76% der Befragten positiv beantwortet. Es gibt keine Anregungen aus den Hochschulen zur Optimierung der Begehung.

Die Hochschulen haben im Rahmen der Befragung einzelne Verbesserungsvorschläge gemacht, die sich z.B. auf eine Anpassung des AQAS-Leitfadens beziehen. Dieser kann aber aus unserer Sicht nicht auf alle Sonderverfahren Bezug nehmen (z.B. Anerkennungsverfahren nach §8a WPO oder grenzüberschreitende Akkreditierungsverfahren), sondern muss von den Hochschulen in Abstimmung mit AQAS an die Situation der Studiengänge angepasst werden. Aus den Hochschulen kommt auch der Wunsch nach einem Glossar für Begrifflichkeiten, den wir zeitnah aufgreifen werden. Teilweise wird eine offensivere Rolle der Referenten bei den Begehungen gewünscht. Der Anregung, Unterstützung bei der Auflagenumsetzung zu geben, indem z.B. Formulierungsvorschläge für Prüfungsordnungen gemacht werden, lässt sich hingegen mit der Rolle von AQAS nicht vereinbaren.

Resümee

Auch die fünfte Befragungswelle hat eine hohe Zufriedenheit von Gutachtern und Hochschulen mit der Arbeit von AQAS gezeigt. Die Zustimmung bei der Gestaltung der Verfahren und bei der konkreten Durchführung ist sicherlich als überdurchschnittlich zu bezeichnen und wird die MitarbeiterInnen der Geschäftsstelle anspornen, auch weiterhin den Erwartungen ihrer Kunden und Kooperationspartner zu erfüllen. Es wurden von Seiten der Gutachter und der Hochschulen zahlreiche Hinweise gegeben, wie die Verfahren im Detail zu verbessern sind, mit denen sich der Vorstand und die Geschäftsstelle von AQAS auseinander gesetzt haben und die wir nach Möglichkeit berücksichtigen werden. Wir bedanken uns an dieser Stelle für die Anregungen.