Internationale Akkreditierungen
veröffentlicht am 24. Juni 2010 in InternationalesBei allen Diskussionen über die Umsetzung des Bologna-Prozesses in Deutschland darf nicht vergessen werden, dass es sich beim Bologna-Prozesses um eine gesamteuropäische Entwicklung handelt, die zudem auch weltweit beobachtet wird und Reaktionen auslöst. Eines der Ziele des Prozesses, nämlich die Internationalisierung der Hochschulausbildung zu stärken, ist auch ein zentrales Anliegen der Akkreditierungsagentur AQAS. Dabei sind wir zum einen bestrebt, deutsche Hochschulen bei der Akkreditierung internationaler Studiengänge zu unterstützen, und zum anderen, auch ausländischen Bildungsträgern Verfahren zur Bewertung und Sicherung der Qualität ihrer Ausbildung anzubieten.
Angebote unter Beteiligung deutscher Hochschulen:
Die steigende Anzahl an sogenannten Joint-Degree- oder Double-Degree-Studienprogrammen in Deutschland, bei denen Studierende in zwei oder mehr Ländern ein Studium absolvieren können, macht es erforderlich, dass die Hochschulen die Qualität der Ausbildung überprüfen lassen. Um die Vorgehensweise und die Standards bei der Begutachtung zu vereinheitlichen, hat der deutsche Akkreditierungsrat (AR) im Jahr 2009 einen Beschluss gefasst. Während im alten Beschluss von 2004 noch das Leitprinzip der Anerkennung der Diversität der Ansätze in den verschiedenen Ländern betont wurde, wird nach der neuen Beschlusslage darauf verwiesen, dass der gesamte Studiengang, also auch die Teile, die an den ausländischen Partnerhochschulen angeboten werden, den Kriterien der Kultusministerkonferenz und des Akkreditierungsrates entsprechen muss. Ausnahmen, die sich aus nationalen Gepflogenheiten ergeben, müssen vom Akkreditierungsrat einzeln geprüft und genehmigt werden. Grundsätzlich müssen die Standorte aller beteiligten Institutionen begangen werden. Sind mehr als zwei Hochschulen beteiligt, kann u.U. auf eine Begehung aller Standorte verzichtet werden, wenn Vertreterinnen und Vertreter der beteiligten Hochschulen an den Gesprächen teilnehmen. Aus Sicht von AQAS, die als Agentur an die Vorgaben des AR gebunden ist, werden durch die neuen Regelungen die Akkreditierungsverfahren für deutsche Hochschulen deutlich aufwändiger.
AQAS hat schon in mehreren Verfahren die internationalen Studiengänge gemeinsam mit der jeweiligen nationalen Akkreditierungsagentur des entsprechenden Landes akkreditiert. Für die Ausgestaltung der Zusammenarbeit der Agenturen hat der Akkreditierungsrat jetzt Detailvorgaben entwickelt (s. Beschluss AR).
Mittelfristig haben sich die europäischen Akkreditierungsagenturen das Ziel gesetzt, die Verfahren so auszugestalten, dass nationale Akkreditierungsentscheidungen in allen Unterzeichnerstaaten der Bologna-Erklärung und möglichst darüber hinaus anerkannt werden. Dazu wurden im europäischen Kontext Initiativen gestartet, um eine Abstimmung der Vorgehensweise der europäischen Agenturen und eine Reduzierung des Aufwands der Hochschulen in diesen Verfahren zu erreichen. Erste Ergebnisse des vom European Consortium for Accreditation (ECA) initiierten Projekts werden im Mitte 2010 erwartet.
Angebote für Projekte an ausländischen Bildungseinrichtungen:
An ausländischen Hochschulen innerhalb und außerhalb Europas führt AQAS auf Wunsch Beratungsprojekte oder Akkreditierungsverfahren durch. Allerdings kann für diese Studienprogramme nicht das Siegel des Akkreditierungsrates vergeben werden. AQAS hat in den letzten Jahren eine Vielzahl an Erfahrungen im Ausland sammeln können (s. Referenzen).
Aufgrund der Komplexität von internationalen Projekten und heterogenen Studienangeboten, möchten wir Sie bitten, sich direkt an AQAS zu wenden, um sich über Anforderungen und Möglichkeiten zur Durchführung von Verfahren zu informieren. Sie können sich in der Geschäftsstelle von AQAS kostenlos beraten lassen.
AQAS wird im Oktober 2010 einen Workshop zu internationalen Studiengängen veranstalten, um die Hochschulen über Anforderungen an die Akkreditierung zu informieren.
Ihr Ansprechparter ist:
Volker Husberg, M.A.
Referent
Telefon 0228 / 90 960-13
Mobil 0170 / 579 65-38
husberg[at]aqas.de
Was kennzeichnet internationale Studiengänge?
Typische Kennzeichen für gemeinsame Studiengänge sind laut der EUA (European University Association) z.B.:
- Studiengänge werden gemeinsam von mehreren Institutionen entwickelt oder anerkannt
- Studierende nehmen Teile des Programms an mehreren Institutionen wahr (nicht notwendigerweise an allen)
- Aufenthalt der Studierenden an den verschiedenen Institutionen stellt einen substantiellen Anteil am Studiengang dar
- Studienzeiten und Studieninhalte/Prüfungen an den beteiligten Institutionen werden automatisch anerkannt
- Die Partnerinstitutionen entwickeln das Curriculum gemeinsam und kooperieren bei Zulassung und den Prüfungen.
Internationale Studiengänge werden als joint degree-Programme oder als double degree-Programme angeboten, allerdings ist die Unterscheidung nicht immer trennscharf möglich:
- Die beteiligten Hochschulen vergeben einen gemeinsamen Abschluss. Es gibt eine Abschlussurkunde = joint degree.
- Die beteiligten Hochschulen vergeben nationale Abschlüsse. Jede Hochschule vergibt eine Abschlussurkunde = double degree.
Aufgrund der Vielzahl an internationalen Akteuren und der Heterogenität von den jeweiligen nationalen Bildungssystemen kann die Konzeption von kooperativen Studiengängen jedoch sehr stark variieren. Unabhängig vom Typus müssen sich alle Studiengänge akkreditieren lassen.
Welche Anforderungen werden an die Akkreditierung gestellt?
Für die Durchführung eines Studiengangs ist in Deutschland das Siegel des Akkreditierungsrates erforderlich, das gilt auch für internationale Studiengänge. Die Rahmenbedingungen für die Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland werden durch folgende Institutionen festgelegt: die KMK, den Akkreditierungsrat (AR) und die Gesetzgebung der einzelnen Bundesländer. Für internationale Studiengänge gelten bei der Akkreditierung dieselben Anforderungen wie für nationale Studiengänge.
Abhängig von den jeweiligen nationalen Regelung für die Durchführung der Verfahren zur Qualitätssicherung, die in vielen Ländern auch mit rechtlichen Konsequenzen verbunden sind, bestehen unterschiedliche Optionen zur Ausgestaltung von Akkreditierungsverfahren. Entweder kann jede der beteiligten Hochschulen eine Akkreditierung in ihrem Heimatland beantragen oder die Organisationen der Qualitätssicherung der beteiligten Länder einigen sich auf ein gemeinsam durchgeführtes Verfahren. Da es derzeit vollkommen unterschiedliche Modelle der Kooperation zwischen ausländischen und deutschen Hochschulen gibt (von integrierten Studienphasen im Ausland bis hin zu gemeinsam konzipierten Studienprogrammen), muss auch die Vorgehensweise bei der Akkreditierung im Einzelfall festgelegt werden.
Um den Hochschulen, die sich durch AQAS akkreditieren lassen, Verfahren anbieten zu können, die in jedem Fall internationalen Standards entsprechen, ist AQAS aktives Mitglied bei den beiden zentralen europäischen Vereinigungen:
AQAS ist Vollmitglied der European Association for Quality Assurance (ENQA), der zentralen Dachorganisation für europäische Agenturen oder Einrichtungen der der Qualitätssicherung an Hochschulen. ENQA hat im Auftrag der Minister der Bologna-Staaten und in Zusammenarbeit mit EUA, ESIB und EURASHE die “European Standards and Guidelines” (ESG) entwickelt (Link zu Standards), die als Referenzrahmen im internationalen Kontext dienen können. Die ESG haben im Wesentlichen zwei Ziele: a) Die Qualitätssicherung im Europäischen Hochschulraum soll durch die Anwendung vereinbarter Standards und Leitlinien einheitlicher werden, b) Hochschulen und Qualitätssicherungsagenturen können auf gemeinsame Bezugspunkte für die Qualitätssicherung zurückgreifen. Gegenstand der ESG sind die interne Qualitätssicherung und die externe Qualitätssicherung der Hochschulen sowie die Qualitätssicherung der externen Agenturen.
AQAS ist Gründungsmitglied vom European Consortium for Accreditation (ECA), einem Zusammenschluss von europäischen Akkreditierungsagenturen. Die Mitglieder haben alle einem “Code of good practice” zugestimmt, der die Arbeit der Agenturen in einigen wesentlichen Punkten regelt, um durch gegenseitiges Vertrauen (“mutual trust”) die Anerkennung von Akkreditierungsentscheidungen zu erleichtern. Des Weiteren wurden im Rahmen der Arbeit von ECA “Principles for Accreditation Procedures regarding joint programmes” (2007) entwickelt.
Erfahrungen von AQAS
Derzeit befinden sich eine Reihe von Joint- oder Double-Degree-Studiengängen im Akkreditierungsverfahren. Folgende Projekte hat AQAS bereits im internationalen Rahmen erfolgreich abgeschlossen:
| China | Akkreditierung von Double-Degree-Studiengängen an der Chinesisch-Deutschen-Hochschule für Angewandte Wissenschaften der Tongji-Universität |
| Frankreich | Akkreditierung von Double-Degree-Programmen an der Universität zu Köln und der Universität Paris I – Panthéon-Sorbonne (“Deutsch-Französischen Masterstudiengangs Rechtswissenschaft Köln / Paris 1″) |
| Akkreditierung von Double-Degree-Programmen an der Universität Bonn und der Universität Paris IV (Sorbonne): “B.A. Deutsch-Französische Studien” und “M.A. Deutsch-Französische Studien” | |
| Irland | Die Akkreditierung gemeinsamer Studiengänge (“Digital Media”, “Media Direction” der Hochschule Darmstadt und des Cork Institute of Technology, Irland in Kooperation mit dem irischen Higher Education and Training Awards Council (HETAC) |
| Italien | Akkreditierung von Double-Degree-Programmen an der Universität Bonn und der Universität Florenz: “B.A. Deutsch-Italienische Studien” und “M.A. Deutsch-Italienische Studien” |
| Jordanien | Akkreditierung eines Joint-Degree-Programms der Fachhochschule Köln und der University of Jordan (“Integrated Water Resource Management” M.Sc.) |
| Luxemburg und Liechtenstein | Akkreditierungsverfahren an der Universität Luxemburg und in Liechtenstein |
| Österreich | Akkreditierung eines Joint-Degree-Programms der Ruhr-Universität Bochum und der Universität Graz (“Gender Studies” M.Arts) |
| Spanien | Akkreditierung eines Erasmus-Mundus-Programms, das von Bochum in Zusammenarbeit mit mehreren europäischen Universitäten angeboten wird (Kooperation mit der spanischen Agentur ANECA) |
| Türkei | Die Akkreditierung eines Joint-Degree-Programms der Universität zu Köln und der Istanbul Bilgi Universität (“Deutsch-Türkischer Masterstudiengang Rechtwissenschaft” LL.M.) |
Eine Evaluation der nationalen Polizeiakademie des Kosovo im Auftrag der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE). Dabei wurden von einer international zusammengesetzten Gutachtergruppe strukturelle Aspekte analysiert und im Sinne einer Organisationsberatung Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Akademie gegeben.
In unseren Gremien sind ausländischen WissenschaftlerInnen vertreten. Bei der Zusammenstellung von Gutachtergruppen beziehen wir häufig ausländische GutachterInnen ein. Bei der Akkreditierung von internationalen Studienprogrammen ist dies die Regel.




