AQAS Logo

Gutachterauswahl

veröffentlicht am 12. Juli 2011 in Programmakkreditierung

Verfahren und Kriterien für die Auswahl von Gutachterinnen und Gutachtern

Vor der Eröffnung eines Akkreditierungsverfahrens wird die Hochschule gebeten, AQAS das gewünschte fachliche Profil der Gutachtergruppe mitzuteilen. Die Akkreditierungskommission von AQAS entscheidet über das tatsächliche Profil und bestimmt, welche Personen für ein Verfahren als Gutachterin bzw. Gutachter nominiert werden.

Die Geschäftsstelle koordiniert die Zusammenstellung der Gutachtergruppe und informiert die Hochschule über deren personelle Zusammensetzung.

Bei einer Einzelakkreditierung (Durchführung des Verfahrens für einen einzelnen Studiengang oder ein konsekutives Studienprogramm) setzt sich die Gutachtergruppe wie folgt zusammen:

  • 2-3 Professorinnen und Professoren (Uni/FH) (je nach Komplexität des Studiengangs)
  • 1 Expertin bzw. Experte aus der Berufspraxis
  • 1 Studentin bzw. Student

Darüber hinaus ist es grundsätzlich möglich, Studiengänge in gebündelter Form zu akkreditierten, wenn es sich um fachlich affine Studiengänge handelt, die von einer Gutachtergruppe im Zuge einer Vor-Ort-Begehung begutachtet werden können („Paketverfahren“). Die Gutachtergruppe kann in diesem Fall in Absprache mit der Geschäftsstelle erweitert werden, damit die fachliche Breite der im Paket enthaltenen Studiengänge abgedeckt wird.

Kriterien zur Nominierung von Gutachterinnen und Gutachtern aus dem Wissenschaftsbereich:

  • Aktive Mitwirkung in der jeweiligen scientific community
  • Reputation und fachliche Breite
  • Aufgeschlossenheit für die Entwicklungen im Rahmen des Bologna-Prozesses
  • Wünschenswert: Akkreditierungs- oder Evaluationserfahrung, internationale Erfahrungen

Ausschlusskriterien bei der Gutachternominierung:

  • Professorinnen und Professoren aus dem jeweiligen Bundesland,
  • Gutachterinnen und Gutachter, die in den letzten fünf Jahren von der Fakultät/dem Fachbereich promoviert oder habilitiert wurden,
  • Gutachterinnen und Gutachter, die in den letzten zwei Jahren an einem der Fachbereiche der Hochschule als Lehrende tätig gewesen sind,
  • Gutachterinnen und Gutachter, die sich in einem Berufungsverfahren an der Antrag stellenden Hochschule befinden bzw. sich in den letzten zwei Jahren auf einem Listenplatz befunden haben,
  • Gutachterinnen und Gutachter, die zu einem Mitglied des betroffenen Fachbereichs verwandtschaftliche oder andere enge persönliche Verbindungen haben,
  • Professorinnen und Professoren, die mit einem Mitglied des betroffenen Fachbereichs aktuell bzw. regelmäßig gemeinsam publizieren,
  • Gutachterinnen und Gutachter, die im Hinblick auf den zu akkreditierenden Studiengang zugleich beratend tätig oder anderweitig in den Studiengang involviert sind.

Erklärung zur Gutachtertätigkeit als PDF-Dokument.