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Grundsätze zur Reakkreditierung von Studiengängen

veröffentlicht am 12. Juli 2011 in Programmakkreditierung

Das deutsche Akkreditierungssystem sieht vor, dass Studiengänge nach der erstmaligen Akkreditierung in mehrjährigen Abständen einer Reakkreditierung unterzogen werden. Auch wenn die Kriterien des Akkreditierungsrates für die Erst- und die Reakkreditierung im Wesentlichen identisch sind, verändert sich bei der Reakkreditierung der Fokus des Verfahrens hin zur Umsetzung des Konzepts und der Weiterentwicklung eines Studiengangs. Um den von AQAS praktizierten Prüfansatz transparent zu machen, hat unsere Akkreditierungskommission Grundsätze zur Reakkreditierung von Studiengängen beschlossen.