Archiv für das Jahr: 2016

Aktuelle Vorlage für Diploma Supplement

Die KMK und die HRK haben ihre bestehende Vorlage für das Diploma Supplement überarbeitet. Neu ist vor allem der Bezug zum Deutschen Qualifikationsrahmen für Lebenslanges Lernen (DQR). Die Akkreditierungsagenturen sind vom Akkreditierungsrat angehalten, zu prüfen, ob die neueste Version verwendet wird. Daher bitten wir Sie, falls noch nicht geschehen, die alte Vorlage durch die neue zu ersetzen.

Die Vorlage zum Download sowie weitere Informationen zum Diploma Supplement finden Sie auf den Internetseiten der HRK.

2016-06-15T16:15:15+02:005. Juni 2016|News|

AQAS facilitated training “External Quality Assurance – putting theory into practice”

On behalf of the European Consortium for Accreditation in Higher Education (ECA), AQAS facilitated the training „External Quality Assurance – putting theory into practice“ together with the Kenyan Commission for University Education (CUE). The training took place from 17 to 19 February 2016 in Naivasha/Kenya. The CUE as a Government agency is a central leader in the East-African context of Quality Assurance in Higher Education.

The training contributed to the staff development of CUE, the exchange of experiences between the European and the East-African perspective on Quality Assurance as well as the critical reflection of the lessons learned in the last years. The main topics of discussion were the role of peer reviewers, the specificities of the site visits and means of formulating comprehensive experts‘ reports for transparent decision-making processes.

The forum provided an opportunity for participants to share experiences on global benchmarks in Quality Assurance as well as practically interrogate universal tenets and procedures in the process of accreditation. The participants appreciated the intercultural experience as well as the strengthening of the inter-agency relations amongst internationally acting quality assurance agencies.

Training Kenia

2016-10-12T15:56:35+02:004. Juni 2016|News|

Zur Information der Mitgliedshochschulen von AQAS

Das Bundesverfassungsgericht hat seinen Beschluss zur Akkreditierung von Studiengängen vom 17. Februar 2016 am 18. März 2016 veröffentlicht.

Hintergrund des Beschlusses des Gerichts war, dass bereits vor mehreren Jahren eine private Hochschule gegen Auflagen geklagt hat, die eine deutsche Akkreditierungsagentur (nicht AQAS) erteilt hatte. Das dafür zuständige Verwaltungsgericht Arnsberg (NRW) hat mit Beschluss vom 16. April 2010 ein Verfahren zur konkreten Normenkontrolle angestrengt. Gegenstand dieses Verfahrens waren landesrechtliche Regelungen zur Akkreditierung von Studiengängen.

Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar 2016 beschlossen, dass die Regelungen über die Akkreditierung von Studiengängen des Landes Nordrhein-Westfalen, wonach Studiengänge durch Agenturen „nach den geltenden Regelungen“ akkreditiert werden müssen, mit dem Grundgesetz unvereinbar sind, weil der Gesetzgeber wesentliche Entscheidungen zur Akkreditierung von Studiengängen nicht anderen Akteuren überlassen darf. Der Landesgesetzgeber hat verfassungskonforme Regelungen mit Wirkung spätestens vom 1. Januar 2018 an zu treffen.

Da es in den letzten Tagen Nachfragen von Akteuren des Hochschulbereichs bei AQAS gegeben hat, möchte AQAS folgende Punkte klarstellen:

  1. Die Bedenken des Bundesverfassungsgerichts richten sich nicht gegen das Akkreditierungssystem per se. Es wird festgestellt, dass das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit den Vorgaben zur Qualitätssicherung von Studienangeboten nicht grundsätzlich entgegensteht. Aber die Regelung im Hochschulgesetz NRW, dass „nach den geltenden Regelungen“ zu akkreditieren sei, ist zu unbestimmt. Das Bundesverfassungsgericht stellt fest: „In § 72 Abs. 2 Satz 6 HG NRW a. F. fehlen jedoch hinreichende gesetzgeberische Entscheidungen zu den Bewertungskriterien, den Verfahren und der Organisation der Akkreditierung.“
    Daher wird das Land NRW seine gesetzlichen Grundlagen für die Akkreditierung bis spätestens Ende des Jahres 2017 neu formulieren müssen. Bis dahin gelten alle Vorgaben und Regeln des deutschen Akkreditierungssystems für die Hochschulen unverändert.

  2. Das Bundesverfassungsgericht kommt in einigen Punkten, die die Rolle des Akkreditierungsrates und der Akkreditierungsagenturen betreffen, zu Einschätzungen, die von […]
2016-03-22T15:08:06+01:0022. März 2016|News|

Akkreditierungsrat startet offene Online-Diskussion

Der Akkreditierungsrat arbeitet derzeit an einer Neufassung seiner Verfahrensregeln für Programm- und Systemakkreditierung.

Ein Ziel dieser Regelüberarbeitung soll es sein, Studienqualität möglichst umfassend in den Kriterien für Akkreditierungsverfahren abzubilden.

Um dieser Zielsetzung gerecht zu werden und einen möglichst breiten Konsens darüber zu erzielen, was Studienqualität in der Akkreditierung bedeutet, hat der Akkreditierungsrat eine Internet-Forum freigeschaltet, um die interessierte (Hochschul-)Öffentlichkeit an der Diskussion zu beteiligen. In insgesamt neun verschiedenen Themenforen sollen mit Beteiligten und Betroffenen verschiedene akkreditierungsrelevante Fragen erörtert werden.

Sie finden die offene Online-Diskussion auf den Seiten des Akkreditierungsrates.

Das Diskussionsforum soll bis zum 15. April 2016 geöffnet bleiben.

2016-02-17T17:20:42+01:0017. Februar 2016|News|

Workshop „Programmakkreditierung erfolgreich organisiert“ im April bei AQAS

Verfahren der Programmakkreditierung sind für alle Seiten mit Herausforderungen verbunden, insbesondere für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Hochschulen.

Mit dem Workshop „Verfahren der Programmakkreditierung erfolgreich organisiert “ am 25. April 2016 in der Geschäftsstelle von AQAS e.V. in Köln möchten wir Ihnen Anregungen und praktische Anleitungen an die Hand geben, wie Sie Verfahren der Programmakkreditierung effizient organisieren können.

Genaue Informationen zu Ablauf, Inhalt und den Kosten des Workshops finden Sie im Flyer.

Das Anmeldeformular können Sie hier herunterladen.

2016-06-15T15:14:48+02:003. Februar 2016|News|