Archiv für den Monat: Dezember 2016

Erfahrungswerte aus externem Feedback – AQAS reflektiert die Ergebnisse der aktuellen ZEM-Befragungen

Dass die Qualität der Arbeit von AQAS keine Selbstverständlichkeit darstellt, sondern Ergebnis einer langjährigen Evaluation und Weiterentwicklung der eigenen Prozesse ist, schlägt sich stets in jedem einzelnen Akkreditierungsverfahren nieder. Als Agentur für Qualitätssicherung ist es AQAS seit fast zehn Jahren ein besonderes Anliegen, durch das Zentrum für Evaluation und Methoden in Bonn (ZEM) einen externen Feedbackmechanismus für die Qualitätsprüfung zu nutzen. Dabei werden kontinuierlich Hochschulen sowie Gutachter/innen, die an Verfahren von AQAS mitgewirkt haben, nach ihren Erfahrungen in der Zusammenarbeit befragt. Um die Ergebnisse dieser ZEM-Befragungen systematisch auszuwerten und konstruktiv für die Weiterentwicklung der Akkreditierungsverfahren nutzbar zu machen, werden die Erhebungen regelmäßig durch den Vorstand von AQAS, die Akkreditierungskommission und die Geschäftsstelle analysiert.

AQAS sieht sich in der grundsätzlichen Qualität seiner Arbeit insofern bestätigt, als in der aktuellen Befragung des Jahres 2016 96 % der befragten Gutachter/innen angaben, nochmals für eine Gutachtertätigkeit zur Verfügung zu stehen. Gutachter/innen betonten z. B. insbesondere die wertschätzende Atmosphäre in den von AQAS durchgeführten Verfahren, die die arbeits- und zeitintensiven Prozesse angenehm erleichtert hätte. Kritische Anmerkungen beziehen sich dagegen in der Regel auch auf Schwierigkeiten bei der Terminfindung, auf den zeitlichen Aufwand für die Verfahren sowie z. T. auf unübersichtliche Antragsunterlagen der Hochschulen, die den Aufwand für die Begutachtung erhöht hätten. Viel Lob wird der Arbeit der Referent/inn/en von AQAS zuteil, deren hohe Motivation und souveräne Betreuung der Verfahren im Feedback der Gutachter/innen hervorgehoben wird. Die Geschäftsstelle freut sich über diese Anerkennung, denn nur die hohe Bereitschaft von Wissenschaftler/inne/n, Expert/inn/en aus der beruflichen Praxis und Studierenden gewährleistet, dass die gutachterliche Expertise wiederkehrend in Akkreditierungsverfahren genutzt und wertvolle Erfahrungen weitergegeben werden können.

Aus den Befragungen der begutachteten Hochschulen geht ebenfalls hervor, dass die Betreuung durch die Referent/inn/en und der Informationsaustausch […]

2016-12-14T13:57:28+01:0014. Dezember 2016|News|

Perspektiven des Akkreditierungssystems – AQAS-Jahrestagung mit Mitgliederversammlung

Auf der 16. Mitgliederversammlung konnte AQAS Mitte November in Köln mit einer Reihe positiver Nachrichten auf das vergangene Geschäftsjahr zurückblicken: Die Mitgliederzahl ist zum einen weiter gewachsen, zum anderen konnten zahlreiche Verfahren zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden. Dazu gehören 176 Verfahren der Programmakkreditierung, 13 Akkreditierungsverfahren im Ausland ebenso wie drei Systemakkreditierungen. Zudem wurde die Hochschule Pforzheim in Kooperation mit AQAS vom Akkreditierungsrat ausgewählt, um im Rahmen der Experimentierklausel die Programmakkreditierung konstruktiv weiterzuentwickeln.

(Plenum der Mitgliederversammlung)

Gleichwohl stand die Zusammenkunft der Mitgliedshochschulen auch im Zeichen des Verfassungsgerichtsbeschlusses von Februar 2016. Das Akkreditierungssystem, so der Vorstandsvorsitzende Prof. Dr. Eberhard Menzel, ist derzeit von großer Verunsicherung gekennzeichnet. Vor diesem Hintergrund hatte AQAS den Geschäftsführer des Akkreditierungsrates Dr. Olaf Bartz eingeladen, der nicht nur mit einem „Werkstattbericht“ über die aktuellen gesetzlichen Neuregelungen informierte, die derzeit hinsichtlich des Staatsvertrags diskutiert werden, sondern er stand anschließend auch den Fragen und meistenteils kritischen Anmerkungen seitens der Hochschulen zur Verfügung. Diese äußerten deutliche Vorbehalte, inwieweit die derzeit diskutierten Neuregelungen für den Akkreditierungsrat, die Hochschulen und Akkreditierungsagenturen operativ leistbar und sinnvoll sind. Einzelne Mitgliedshochschulen von AQAS diskutierten mit Dr. Olaf Bartz, ob die Umstrukturierung des Systems, in der voraussichtlich der Akkreditierungsrat alle Akkreditierungsentscheidungen treffen soll, die Verfahren nicht unnötig verlängert und durch den zusätzlichen Verfahrensschritt nicht auch die Kosten weiter steigen werden. Aus Sicht der Hochschule steht zu befürchten, dass die Gutachten floskelhaft standardisiert werden müssen, um die Fülle der Akkreditierungsentscheidungen bewältigen zu können. Einer Qualitätsweiterentwicklung von Studiengängen wäre damit kaum geholfen. Dr. Olaf Bartz verwies darauf, dass man bezüglich einiger Aspekte erst die im Staatsvertrag, der für Dezember 2016 angekündigt sei, formulierten Eckpunkte abwarten müsste. Dann erst würde klar werden, welche […]

2019-03-06T11:08:59+01:009. Dezember 2016|News|