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Archiv für Januar, 2012

Qualitätssicherungssytem

veröffentlicht am 25. Januar 2012 in AQAS Qualitätssicherung

AQAS e. V. sieht sich nicht nur der Qualitätssicherung von Studium und Lehre verpflichtet, sondern weist auch der Reflexion der Qualität der eigenen Arbeit einen hohen Stellenwert zu. Dazu hat der Vorstand von AQAS e.V. ein System der internen Qualitätssicherung verabschiedet, welches die folgenden Ziele verfolgt:

1. Die langfristige Etablierung von AQAS e. V. als Agentur für Qualitätssicherung im Bildungsbereich durch die Anerkennung von AQAS e. V. im nationalen und internationalen Kontext.

2. Die Sicherung der hohen Qualität der von der AQAS e. V. durchgeführten Qualitätssicherungsverfahren.

Ausgangspunkt ist das im Mission Statement formulierte Qualitätsverständnis der Agentur, das für alle von AQAS verantworteten Qualitätssicherungsverfahren im Hochschulbereich grundlegend ist. Dieses Qualitätsverständnis ist in insgesamt sechs Qualitätsansprüche ausdifferenziert, denen mehrere Qualitätsmaßnahmen zugeordnet werden.

Die Qualitätsansprüche lauten:

1. AQAS e. V. arbeitet auf der Grundlage einer fortlaufenden strategischen Planung, die vom Vorstand erstellt wird. Die strategische Planung ist darauf ausgerichtet, die Aktivitäten der Agentur den nationalen und internationalen Entwicklungen und Anforderungen des Bildungsbereichs entsprechend zu gestalten.

2. AQAS e. V. sichert die Transparenz sowohl der strategischen Planung als auch der von der Agentur durchgeführten Qualitätssicherungsverfahren.

3. AQAS e. V. wird als Agentur für Akkreditierung und darüber hinausgehend für Qualitätssicherung im Bildungsbereich im nationalen und internationalen Kontext anerkannt und als Dienstleister nachgefragt.

4. AQAS e. V. sichert die Qualität der Verfahren durch die Umsetzung vereinbarter Kriterien bei der Rekrutierung der Mitglieder der Akkreditierungskommissionen, durch fortlaufende Information der Mitglieder der Akkreditierungskommissionen sowie durch qualifizierte Vorbereitung der Akkreditierungsentscheidungen.

5. Das Personal von AQAS ist für seine Aufgaben qualifiziert. Die Kompetenzen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden bei Bedarf durch geeignete Weiterbildungsmaßnahmen angepasst.

6. AQAS akkreditiert Studiengänge in einem qualifizierten, zügigen, transparenten, effizienten und kostenadäquaten Verfahren. Die entscheidungstragenden Kriterien und Verfahrensregeln für die Programmakkreditierung entsprechen den Vorgaben der KMK und des Akkreditierungsrates sowie den veröffentlichten Beschlüssen der Akkreditierungskommission. Die Verfahrensschritte, der angestrebte Zeitrahmen sowie die Kosten sind mit den Hochschulen abgesprochen. Dies gilt analog auch für die Systemakkreditierung.

Für die Umsetzung der Qualitätsmaßnahmen sind vier interne Akteure mit je unterschiedlichen Kompetenzen und Aufgaben zuständig: Der Vorstand, die Akkreditierungskommission für die Programmakkreditierung (AKProg), die Akkreditierungskommission für die Systemakkreditierung (AKSys) und die Geschäftsstelle. Die Gutachterinnen und Gutachter erscheinen als externe Akteure, deren Qualifikation und Expertise zu den Voraussetzungen für die Qualität der Verfahren gehören.

Bezogen auf den zugrunde gelegten Qualitätskreislauf können die Qualitätsmaßnahmen vier Ebenen zugeordnet werden: der Planungsebene (plan), der Durchführungsebene (do), der Überprüfungsebene (check) sowie der Revisionsebene (act).

Die ausführliche Fassung des Qualitätssicherungskonzepts kann hier eingesehen werden.

Einspruchs- und Beschwerdeverfahren

veröffentlicht am 25. Januar 2012 in Einspruch- und Beschwerdeverfahren

Hochschulen, die mit AQAS im Rahmen von Verfahren der Programm- und/oder Systemakkreditierung zusammenarbeiten, können begründete Einsprüche und Beschwerden mit Bezug auf die Zusammensetzung des Gutachterteams, die Bewertungsberichte der Gutachterinnen und Gutachter, die Verfahrensgestaltung und die Akkreditierungsentscheidung vortragen.

Das im Folgenden dargelegte Einspruch- und Beschwerdeverfahren (Beschluss des Vorstands vom 26.09.2011) bezieht sich auf diese Bereiche:

1. Berufung von Gutachterinnen und Gutachtern

Die Geschäftsstelle informiert die Hochschule über die für das jeweilige Programmakkreditierungsverfahren bzw. die jeweilige Verfahrensstufe der Systemakkreditierung benannten Mitglieder des Gutachterteams. Die Hochschule kann innerhalb einer Woche begründete Einwände gegen Mitglieder einer Gutachtergruppe anmelden. Diese Einwände werden von der Geschäftsstelle für die Programmakkreditierung in Abstimmung mit dem bzw. der Berichterstatter/in der AkkreditierungskommissionProg, für die Systemakkreditierung in Abstimmung mit der AkkreditierungskommissionSys überprüft. Im Bedarfsfall wird ein Mitglied bzw. es werden Mitglieder der Gutachterkommission ersetzt. Ein Vorschlags- oder Vetorecht der Hochschule besteht nicht.

2. Bewertungsberichte der Gutachter

AQAS leitet den abschließenden Bewertungsbericht der Gutachterinnen und Gutachter zu dem jeweiligen Programm- oder Systemakkreditierungsverfahren an die Hochschule weiter. Der Bericht enthält nicht die gutachterliche Akkreditierungsempfehlung.

Der Hochschule wird die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Sie kann auf Fehler in der sachlichen Darstellung hinweisen. Die Stellungnahme sollte zeitnah schriftlich eingereicht werden, falls die Hochschule eine Verzögerung des Verfahrens vermeiden will.

Der Bewertungsbericht der Gutachterinnen und Gutachter (einschließlich der Akkreditierungsempfehlung) sowie ggf. die Stellungnahme der Hochschule werden der zuständigen Akkreditierungskommission vorgelegt. Die Akkreditierungskommission entscheidet auf Basis dieser Unterlagen über die Akkreditierung. Fehler in der sachlichen Darstellung werden ggf. korrigiert.

3. Akkreditierungsentscheidung/Auflagen

Der Einspruch der Hochschule kann sich auf Verstöße gegen externe Vorgaben des Akkreditierungsrates, der KMK sowie Verstöße gegen das geltende Landesrecht beziehen. Zudem können die Hochschulen Akkreditierungsentscheidungen monieren, die veröffentlichten Beschlüssen von AQAS widersprechen.

Der Einspruch der Hochschule wird der zuständigen Akkreditierungskommission in ihrer nächsten Sitzung vorgelegt. Die Kommission überprüft nochmals die für die Entscheidung relevanten Unterlagen unter Berücksichtigung der Einwände der Hochschule. Sie entscheidet auf dieser Basis erneut über die Akkreditierung.

Falls es zu keiner Einigung mit der Hochschule kommt, wird die Beschwerdekommission mit dem Sachverhalt befasst.

4. Verfahrensgestaltung, Hinweise auf eventuelle Rechtsfehler

Der Einspruch der Hochschule kann sich beispielsweise auf den zeitlichen Ablauf des Verfahrens oder auf Beratungsfehler der Mitarbeiter der Geschäftsstelle beziehen.

Der Einspruch der Hochschule wird zunächst der Geschäftsführung vorgelegt, die in einem Gespräch mit den Hochschulvertretern versucht, eine einvernehmliche Lösung des Problems zu erreichen.

Falls es zu keiner Einigung mit der Hochschule kommt, werden die Einwände der Hochschule der Beschwerdekommission vorgelegt, die über die Beschwerde diskutiert und die weitere Vorgehensweise beschließt.

Tagung “10 Jahre AQAS”

veröffentlicht am 23. Januar 2012 in AQAS-Veranstaltungen

Wir freuen uns, im Frühjahr 2012 auf das zehnjährige Bestehen unserer Agentur zurückblicken zu können. Diesen runden Geburtstag möchten wir feiern und laden aus diesem Anlass zu unserer AQAS-Tagung 2012 ein.

Akkreditierungsverfahren stellen vielfältige Anforderungen an Hochschulen und deren Studiengänge, an Gutachterinnen und Gutachter und an uns als Agentur. Viele Hochschulen haben inzwischen ein hochschulweites Qualitätssicherungssystem implementiert und bewegen sich bei dessen Umsetzung im Spannungsfeld von Profilbildung und Vergleichbarkeit. Akkreditierung ist dabei Teil der Systeme und stellt durch die Beteiligung externer Akteure gleichzeitig eine Besonderheit dar.

Für uns bieten sich in dieser Situation viele Ansatzpunkte für einen Dialog unter den Beteiligten, den wir mit unserer Tagung anstoßen möchten:

10 Jahre AQAS:
Qualitätssicherung im Spannungsfeld von Profilbildung und Vergleichbarkeit
am 21. März 2012 im KOMED im MediaPark Köln

An diesem Tag möchten wir den Akkreditierungsprozess aus unterschiedlichen Perspektiven reflektieren und in den Kontext der nationalen und internationalen Entwicklungen stellen. Dazu konnten wir Experten für Qualitätssicherung in Lehre und Studium aus dem deutschen und europäischen Bereich gewinnen.

Genaue Informationen zu Ablauf, Inhalt und Anmeldung zur Tagung finden Sie im Programm sowie im Anmeldeformular. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos.

Daten über AQAS

veröffentlicht am 23. Januar 2012 in Über AQAS

AQAS wurde 2002 gegründet und ist vom Akkreditierungsrat bis 2012 akkreditiert. Wir sind organisiert als eingetragener Verein. Mitglieder sind derzeit 65 Hochschulen und 2 wissenschaftliche Gesellschaften. AQAS e.V. ist als gemeinnützig anerkannt und arbeitet nicht gewinnorientiert.

Die Geschäftstelle befindet sich in 53111 Bonn, In der Sürst 1.

AQAS führt Akkreditierungsverfahren in allen Fachrichtungen durch und hat bis Februar 2010 1819 Studienprogramme akkreditiert.

Unser Selbstverständnis und die Leitlinien für unsere Arbeit sind im Mission Statement von AQAS niedergelegt.

Das deutsche Akkreditierungssystem ist so organisiert, dass die Akkreditierung von Studiengängen durch Agenturen erfolgt, die staatsfern organisiert sind und sich ihrerseits vom Akkreditierungsrat akkreditieren lassen müssen. Der Akkreditierungsrat wurde von den Bundesländern eingerichtet und hat die Aufgabe, Grundanforderungen an das Akkreditierungverfahren zu definieren und dafür Sorge zu tragen, dass die Akkreditierung auf der Grundlage verlässlicher, transparenter und international anerkannter Kriterien erfolgt. Die Beschlüsse des Akkreditierungsrates, an die alle Agenturen gebunden sind, finden Sie auf der Homepage des Akkreditierungsrates.

Das zentrale interne Gremium von AQAS ist die Akkreditierungskommission, die unter anderem die Gutachtergruppen bestellt und abschließend über die beantragte Akkreditierung von Studiengängen entscheidet.

Hochschulen, an denen AQAS tätig geworden ist:

veröffentlicht am 23. Januar 2012 in Über AQAS

Übersicht der Hochschulen, an denen AQAS tätig geworden ist.
Landkarte von StepMap
StepMap
Übersicht der Hochschulen, an denen AQAS tätig geworden ist.

Konzept von AQAS

veröffentlicht am 23. Januar 2012 in Über AQAS

Profilmerkmale von AQAS

AQAS zeichnet sich durch folgende Profilmerkmale aus:

Fachoffenheit und Interdisziplinarität: Kompetenz zur Akkreditierung von Studiengängen in allen Fächern sowie von interdisziplinären Studiengängen

Offenheit: Weitgehender Verzicht auf agentureigene Vorgaben – Aufgeschlossenheit gegenüber kreativen Problemlösungen

Flexibilität: Unterschiedliche Verfahren für unterschiedliche Bedürfnisse

Transparenz des Bewertungsprozesses: Rückmeldungen an die Hochschule in allen Verfahrensschritten

Internationalität: Einbindung der Agentur in den europäischen und internationalen Kontext

Wie unterstützt AQAS die Hochschulen?

AQAS legt besonderen Wert auf die Unterstützung und Begleitung der Hochschulen in allen Verfahrensschritten. So bieten wir vor Vertragsabschluss ein kostenloses, unverbindliches Erstgespräch in unserer Bonner Geschäftsstelle an.

Zur Unterstützung bei der Antragserstellung haben wir Instrumente wie unseren Leitfaden entwickelt, die wir aktuellen Entwicklungen anpassen. Zudem arbeiten wir mit einer Reihe unterschiedlicher Verfahrensmodelle wie z.B. Paketverfahren oder vorgezogenen Modellbetrachtungen, die wir individuell auf die Bedürfnisse einer Hochschule zuschneiden.

Wir stehen Ihnen während des gesamten Verfahrens für Fragen und Hilfestellungen zur Verfügung. Außerdem erhalten Sie bei AQAS Rückmeldungen zu jedem Verfahrensschritt und haben nach der Eröffnung des Verfahrens die Gelegenheit, Ihren Akkreditierungsantrag zu überarbeiten, bevor dieser an die Gutachtergruppe weitergeleitet wird.

Wir stimmen mit Ihnen einen Vorschlag für das fachliche Profil der Gutachtergruppe ab und bereiten die Gutachterinnen und Gutachter auf die Begehung vor. Im Vorfeld der Begehung leiten wir Ihnen Vorabstellungnahmen der Gutachter zu Ihrem Akkreditierungsantrag zu, damit Sie sich auf die Diskussion bei der Begehung vorbereiten können.

Wir begleiten und moderieren die Begehung. Nach Abschluss des Verfahrens informieren wir sowohl die Hochschulen als auch die zuständigen Ministerien und den Akkreditierungsrat.

Mission Statement
(Beschluss des Vorstands vom 07.07.2007)

Wir verstehen uns als eine von Hochschulen und wissenschaftlichen Gesellschaften getragene Einrichtung, die sich der Qualitätssicherung und -entwicklung von Studium und Lehre an Hochschulen widmet. Unsere Hauptaufgabe ist die Qualitätsprüfung von Studiengängen, insbesondere von Bachelor- und Masterstudiengängen.

Die Akkreditierungsverfahren fördern eine Vielfalt von Studiengängen, sichern die Qualität der Studienangebote und schaffen Transparenz. Somit tragen sie zur internationalen Vergleichbarkeit und Anerkennung bei und gewährleisten Studienbewerberinnen und -bewerbern eine verlässliche Orientierung. Im Rahmen von Akkreditierungsverfahren überprüfen wir fachlich-inhaltliche Qualitätsstandards sowie die Arbeitsmarktorientierung von Abschlüssen aller Hochschultypen. Damit fördern wir die Weiterentwicklung des Hochschulstudiums und tragen zur Qualitätsverbesserung bei.

AQAS ist einer der Akteure zur Schaffung des Europäischen Hochschulraums und leistet einen Beitrag zur Entwicklung von verlässlichen und vergleichbaren Qualitätssicherungssystemen im nationalen und internationalen Kontext.

Wir erfüllen diesen Auftrag, indem wir

die Qualität von Studiengängen im Rahmen von Akkreditierungsverfahren überprüfen und die Studiengänge zertifizieren,

uns in unserer Arbeit an den internationalen Entwicklungen im Bereich der Hochschulen und im Bereich der Qualitätssicherung orientieren und zu deren Weiterentwicklung beitragen,

die Umsetzung und Einhaltung der nationalen und europäischen Beschlüsse und Vorgaben gewährleisten,

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Vertreterinnen und Vertreter der Berufspraxis und Studierende am Verfahren beteiligen,

die Unabhängigkeit der Gutachterinnen und Gutachter sowie der Gremien im Verfahren sicherstellen,

uns an europäischen und internationalen Verfahren beteiligen,

unser Verfahren flexibel und transparent gestalten,

unsere eigenen Prozesse reflektieren und weiterentwickeln und

die interessierte Öffentlichkeit über Vorgehensweisen und Ergebnisse unserer Verfahren informieren.

Der Tätigkeit von AQAS liegt ein Qualitätsverständnis zugrunde, das den folgenden Maximen folgt:

Die Verantwortung für Studium und Lehre und deren Qualitätssicherung wird von den Hochschulen getragen.

Die Beurteilung der Studiengänge durch AQAS orientiert sich einerseits an den von der Hochschule gesetzten´Zielen, andererseits an den zu erfüllenden Anforderungsstandards.

Im Akkreditierungsverfahren werden überprüft:

die Angemessenheit der Ziele und der darin zum Ausdruck kommenden Kompetenzen sowie des Konzepts

und die Eignung des Studienprogramms, der Ressourcen, der Organisation und der Qualitätssicherungsverfahren der Hochschulen für die Erreichung dieser Ziele.

Grundlage des Verfahrens sind der nationale sowie der europäische Qualifikationsrahmen.

Das Verfahren entspricht nationalen bzw. europäischen Standards.

Das Verfahren zielt auf die Vergleichbarkeit von Studiengängen und damit auf Gleichwertigkeit, nicht Gleichartigkeit.

Die Satzung von AQAS e.V. als PDF-Dokument.

Organigramm

veröffentlicht am 23. Januar 2012 in Über AQAS

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 AQAS-Organigramm

 Mitgliederversammlung  Vorstand  Akkreditierungskommission für die Programmakkreditierung  Akkreditierungskommission für die Systemakkreditierung  Gremien  Geschäftsstelle

Vorstand

veröffentlicht am 23. Januar 2012 in Gremien

Mitglieder

Prof. Dr. Holger Burckhart
Prof. Dr. Holger Burckhart

Rektor der Universität Siegen, Vorsitzender

Prof. Dr. Konrad Wolf

Präsident der Fachhochschule Kaiserslautern, stellv. Vorsitzender

Prof. Dr. Eberhard Menzel

Präsident der Hochschule Ruhr-West, Schatzmeister

Prof. Dr. Mechthild Dreyer

Vizepräsidentin für Studium und Lehre der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Beisitzerin

Prof. Dr. Uta Wilkens

Prorektorin für Lehre, Weiterbildung und Medien der Ruhr-Universität Bochum, Beisitzerin

Die Akkreditierungskommission für die Programmakkreditierung (AK Prog)

veröffentlicht am 23. Januar 2012 in Gremien

Die Akkreditierungskommission für die Programmakkreditierung wird vom Vorstand bestellt. Sie steht im Zentrum der Entscheidungsprozesse, bestellt die Gutachtergruppen und entscheidet abschließend über die beantragte Akkreditierung. Die Kommission setzt sich aus Expertinnen und Experten aus Universitäten und Fachhochschulen sowie je zwei Vertreterinnen und Vertretern aus der Berufspraxis und zwei Studierenden zusammen, wobei auch ausländische Expertinnen und Experten eingebunden werden.

Die Akkreditierungskommission für die Programmakkreditierung hat laut Satzung die folgenden Aufgaben:

  • Sie entscheidet über Programmakkreditierungen auf Empfehlung der Gutachtergruppen.
  • Sie beschließt Verfahrensgrundsätze und Standards für die Akkreditierung von Studiengängen ggf. unter Berücksichtigung von Vorschlägen der Mitgliederversammlung.

Zu den für AQAS zentralen Verfahrensgrundsätzen bei der Programmakkreditierungen gehört, dass die Akkreditierungskommission nicht nur Beschlüsse über die Akkreditierung von Studiengängen trifft, sondern bereits zu Beginn des Verfahrens involviert ist und über die Eröffnung von Verfahren entscheidet. Bei allen Entscheidungen der Akkreditierungskommission erfolgt eine Rückmeldung an die Hochschule.

Die Kommission tagt derzeit viermal jährlich jeweils zweitägig. Aktuelle Sitzungstermine können Sie hier finden.

Mitglieder der Akkreditierungskommission (AK-Prog)

Prof. Dr. Dietrich Benner, Humboldt-Universität zu Berlin
Prof. Dr. Heiner Bubb, Technische Universität München
Prof. Dr. Christiane Eilders, Universität Düsseldorf
Sebastian Enkelmann, Student der Universität Leizpig
Prof. Dr. Sonja Fielitz, Philipps-Universität Marburg
Prof. Dr. Margret Flieder, Evangelische Fachhochschule Darmstadt
Prof. Volker Gehmlich, Fachhochschule Osnabrück
Prof. Dr. Jens Haustein, Friedrich-Schiller-Universität Jena
Dr. Christoph von der Heiden, IHK Ostwestfalen
Detlef Heinrich, Student der Hochschule Magdeburg-Stendal
Horst Holzberger, John-Andrews-Entwicklungszentrum FORD-Werke
Prof. Dr.-Ing. Martina Klocke, Fachhochschule Aachen
Prof. em. Dr. Wolfram Martini, Justus-Liebig-Universität Gießen
Prof. Dr. Franz Jürgen Marx, Universität Bremen
Prof. Dr. Dietmar von Reeken, Carl von Ossietzky-Universität Oldenburg
Prof. Dr. Falk Roscher, Fachhochschule Esslingen
Prof. Dr. Stephan Steinlechner, Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover
Prof. Dr. Richard Sturn, Karl-Franzens-Universität Graz
Prof. Dr. Urbaan Titulaer, Johannes-Kepler-Universität Linz

Die Akkreditierungskommission für die Systemakkreditierung (AK Sys)

veröffentlicht am 23. Januar 2012 in Über AQAS, Gremien

Die Akkreditierungskommission für die Systemakkreditierung wird vom Vorstand bestellt. Sie steht im Zentrum der Entscheidungsprozesse der Systemakkreditierung, bestellt die zentrale Gutachtergruppe und entscheidet abschließend über die beantragte Systemakkreditierung einer Hochschule.

Die Kommission setzt sich aus Expertinnen und Experten für Qualitätssicherung aus Hochschulen und Unternehmen sowie einer Vertreterin oder einem Vertreter der Studierenden zusammen, wobei auch ausländische Expertinnen und Experten eingebunden werden.

Die Akkreditierungskommission für die Systemakkreditierung hat laut Satzung die folgenden Aufgaben:

  • Sie entscheidet über System-Akkreditierungen auf Empfehlung der Gutachtergruppen.
  • Sie beschließt Verfahrensgrundsätze und Standards für die Systemakkreditierung ggf. unter Berücksichtigung von Vorschlägen der Mitgliederversammlung.

Die Kommission tagt derzeit viermal jährlich. Aktuelle Sitzungstermine können Sie hier finden.

Mitglieder der Akkreditierungskommission (AK Sys)

Dr. Peter Findlay, Quality Assurance Agency for Higher Education (QAA), Großbritannien
Prof. Dr. Ralf Haderlein, Fachhochschule Koblenz
Prof. Dr. Manfred Hopfenmüller, Fachhochschule Regensburg
Prof. Dr. Georg Krücken, Internationales Zentrum für Hochschulforschung (INCHER), Kassel
Kristian Onischka, Student der Technischen Universität Chemnitz
Prof. Dr. Sabine Remdisch, Leuphana Universität Lüneburg
Prof. Dr. Anja von Richthofen, Hochschule Rhein-Waal
Dipl.-Kfm. Stefan Scheidgen, Deutsche Post AG, Köln
Prof. Dr. Marcus Siebolds, Katholische Hochschule NRW