Qualitätssicherungssytem
veröffentlicht am 25. Januar 2012 in AQAS QualitätssicherungAQAS e. V. sieht sich nicht nur der Qualitätssicherung von Studium und Lehre verpflichtet, sondern weist auch der Reflexion der Qualität der eigenen Arbeit einen hohen Stellenwert zu. Dazu hat der Vorstand von AQAS e.V. ein System der internen Qualitätssicherung verabschiedet, welches die folgenden Ziele verfolgt:
1. Die langfristige Etablierung von AQAS e. V. als Agentur für Qualitätssicherung im Bildungsbereich durch die Anerkennung von AQAS e. V. im nationalen und internationalen Kontext.
2. Die Sicherung der hohen Qualität der von der AQAS e. V. durchgeführten Qualitätssicherungsverfahren.
Ausgangspunkt ist das im Mission Statement formulierte Qualitätsverständnis der Agentur, das für alle von AQAS verantworteten Qualitätssicherungsverfahren im Hochschulbereich grundlegend ist. Dieses Qualitätsverständnis ist in insgesamt sechs Qualitätsansprüche ausdifferenziert, denen mehrere Qualitätsmaßnahmen zugeordnet werden.
Die Qualitätsansprüche lauten:
1. AQAS e. V. arbeitet auf der Grundlage einer fortlaufenden strategischen Planung, die vom Vorstand erstellt wird. Die strategische Planung ist darauf ausgerichtet, die Aktivitäten der Agentur den nationalen und internationalen Entwicklungen und Anforderungen des Bildungsbereichs entsprechend zu gestalten.
2. AQAS e. V. sichert die Transparenz sowohl der strategischen Planung als auch der von der Agentur durchgeführten Qualitätssicherungsverfahren.
3. AQAS e. V. wird als Agentur für Akkreditierung und darüber hinausgehend für Qualitätssicherung im Bildungsbereich im nationalen und internationalen Kontext anerkannt und als Dienstleister nachgefragt.
4. AQAS e. V. sichert die Qualität der Verfahren durch die Umsetzung vereinbarter Kriterien bei der Rekrutierung der Mitglieder der Akkreditierungskommissionen, durch fortlaufende Information der Mitglieder der Akkreditierungskommissionen sowie durch qualifizierte Vorbereitung der Akkreditierungsentscheidungen.
5. Das Personal von AQAS ist für seine Aufgaben qualifiziert. Die Kompetenzen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden bei Bedarf durch geeignete Weiterbildungsmaßnahmen angepasst.
6. AQAS akkreditiert Studiengänge in einem qualifizierten, zügigen, transparenten, effizienten und kostenadäquaten Verfahren. Die entscheidungstragenden Kriterien und Verfahrensregeln für die Programmakkreditierung entsprechen den Vorgaben der KMK und des Akkreditierungsrates sowie den veröffentlichten Beschlüssen der Akkreditierungskommission. Die Verfahrensschritte, der angestrebte Zeitrahmen sowie die Kosten sind mit den Hochschulen abgesprochen. Dies gilt analog auch für die Systemakkreditierung.
Für die Umsetzung der Qualitätsmaßnahmen sind vier interne Akteure mit je unterschiedlichen Kompetenzen und Aufgaben zuständig: Der Vorstand, die Akkreditierungskommission für die Programmakkreditierung (AKProg), die Akkreditierungskommission für die Systemakkreditierung (AKSys) und die Geschäftsstelle. Die Gutachterinnen und Gutachter erscheinen als externe Akteure, deren Qualifikation und Expertise zu den Voraussetzungen für die Qualität der Verfahren gehören.
Bezogen auf den zugrunde gelegten Qualitätskreislauf können die Qualitätsmaßnahmen vier Ebenen zugeordnet werden: der Planungsebene (plan), der Durchführungsebene (do), der Überprüfungsebene (check) sowie der Revisionsebene (act).
Die ausführliche Fassung des Qualitätssicherungskonzepts kann hier eingesehen werden.



