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Archiv für Juli, 2011

Eine Einführung

veröffentlicht am 12. Juli 2011 in Programmakkreditierung

Das deutsche Akkreditierungssystem sieht vor, dass alle Bachelor- und Masterstudiengänge vor Aufnahme des Studienbetriebs oder in der Anfangsphase einer ersten Akkreditierung unterzogen werden, bei der die Begutachtung der Konzeption im Vordergrund steht. Danach müssen in mehrjährigen Abständen Reakkreditierungen erfolgen, bei denen die Umsetzung des Konzepts und die Weiterentwicklung des Studiengangs überprüft werden.

Da sich die Begutachtung hier auf einzelne oder mehrere Studienprogramme richtet, handelt es sich um die so genannte Programmakkreditierung. Alternativ dazu wurde im Jahr 2008 die Systemakkreditierung eingeführt, bei der das Qualitätssicherungssystem der Hochschule im Fokus der Prüfung steht.

Akkreditierungsverfahren sind als Peer Reviews konzipiert, so dass die Akkreditierungs-entscheidung jeweils auf dem Urteil von Professorinnen und Professoren, Vertreterinnen und Vertretern der Berufspraxis und Studierenden mit einschlägigem fachlichen Hintergrund basiert. In der Regel findet eine Vor-Ort-Begehung an der Hochschule statt.

Im Folgenden finden Sie detaillierte Informationen zu den verschiedenen Verfahrensschritten bei der Programmakkreditierung. Da die Kriterien des Akkreditierungsrates für die Erst- und die Reakkreditierung im Wesentlichen identisch sind, können die Verfahrensmaterialien – soweit nicht anders angegeben – in beiden Fällen benutzt werden. Das gilt insbesondere für den aktuellen Leitfaden zur Erstellung eines Akkreditierungsantrags.

Bitte beachten Sie ebenfalls die zum Download bereitstehende Broschüre von AQAS e.V.

Leitfaden für Hochschulen

veröffentlicht am 12. Juli 2011 in Programmakkreditierung

Mit dem vorliegenden Leitfaden für die Antragstellung möchten wir Ihnen eine Handreichung zur Strukturierung des Akkreditierungsantrags geben. So soll zum einen die Transparenz und Vollständigkeit der Dokumentation sichergestellt und zum anderen die Vergleichbarkeit von Anträgen gewährleistet werden.

Bitte betrachten Sie den Leitfaden nicht als Fragebogen. Selbstverständlich sollen Punkte aus dem Leitfaden, die für einen Studiengang nicht relevant sind, im Antrag weggelassen und Aspekte, die für die Beschreibung eines Studiengangs wichtig, aber im Leitfaden möglicherweise nicht angeführt sind, im Antrag dargestellt werden.

Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an die Referentin/den Referenten in unserer Geschäftsstelle, die/der das Akkreditierungsverfahren an Ihrer Hochschule betreut.

Ablauf des Akkreditierungsverfahrens

veröffentlicht am 12. Juli 2011 in Programmakkreditierung

Wesentliche Verfahrensschritte bei der Akkreditierung sind die Eröffnung des Verfahrens durch die Akkreditierungskommission von AQAS, die Vor-Ort-Begehung der Hochschule durch die Gutachtergruppe und die Entscheidung über die Akkreditierung, die von der Akkreditierungskommission auf Grundlage des Bewertungsberichts der Gutachtergruppe getroffen wird. Detailliertere Angaben zum Verfahrensablauf finden sie hier.

Grundsätze zur Reakkreditierung von Studiengängen

veröffentlicht am 12. Juli 2011 in Programmakkreditierung

Das deutsche Akkreditierungssystem sieht vor, dass Studiengänge nach der erstmaligen Akkreditierung in mehrjährigen Abständen einer Reakkreditierung unterzogen werden. Auch wenn die Kriterien des Akkreditierungsrates für die Erst- und die Reakkreditierung im Wesentlichen identisch sind, verändert sich bei der Reakkreditierung der Fokus des Verfahrens hin zur Umsetzung des Konzepts und der Weiterentwicklung eines Studiengangs. Um den von AQAS praktizierten Prüfansatz transparent zu machen, hat unsere Akkreditierungskommission Grundsätze zur Reakkreditierung von Studiengängen beschlossen.

Gutachterauswahl

veröffentlicht am 12. Juli 2011 in Programmakkreditierung

Verfahren und Kriterien für die Auswahl von Gutachterinnen und Gutachtern

Vor der Eröffnung eines Akkreditierungsverfahrens wird die Hochschule gebeten, AQAS das gewünschte fachliche Profil der Gutachtergruppe mitzuteilen. Die Akkreditierungskommission von AQAS entscheidet über das tatsächliche Profil und bestimmt, welche Personen für ein Verfahren als Gutachterin bzw. Gutachter nominiert werden.

Die Geschäftsstelle koordiniert die Zusammenstellung der Gutachtergruppe und informiert die Hochschule über deren personelle Zusammensetzung.

Bei einer Einzelakkreditierung (Durchführung des Verfahrens für einen einzelnen Studiengang oder ein konsekutives Studienprogramm) setzt sich die Gutachtergruppe wie folgt zusammen:

  • 2-3 Professorinnen und Professoren (Uni/FH) (je nach Komplexität des Studiengangs)
  • 1 Expertin bzw. Experte aus der Berufspraxis
  • 1 Studentin bzw. Student

Darüber hinaus ist es grundsätzlich möglich, Studiengänge in gebündelter Form zu akkreditierten, wenn es sich um fachlich affine Studiengänge handelt, die von einer Gutachtergruppe im Zuge einer Vor-Ort-Begehung begutachtet werden können („Paketverfahren“). Die Gutachtergruppe kann in diesem Fall in Absprache mit der Geschäftsstelle erweitert werden, damit die fachliche Breite der im Paket enthaltenen Studiengänge abgedeckt wird.

Kriterien zur Nominierung von Gutachterinnen und Gutachtern aus dem Wissenschaftsbereich:

  • Aktive Mitwirkung in der jeweiligen scientific community
  • Reputation und fachliche Breite
  • Aufgeschlossenheit für die Entwicklungen im Rahmen des Bologna-Prozesses
  • Wünschenswert: Akkreditierungs- oder Evaluationserfahrung, internationale Erfahrungen

Ausschlusskriterien bei der Gutachternominierung:

  • Professorinnen und Professoren aus dem jeweiligen Bundesland,
  • Gutachterinnen und Gutachter, die in den letzten fünf Jahren von der Fakultät/dem Fachbereich promoviert oder habilitiert wurden,
  • Gutachterinnen und Gutachter, die in den letzten zwei Jahren an einem der Fachbereiche der Hochschule als Lehrende tätig gewesen sind,
  • Gutachterinnen und Gutachter, die sich in einem Berufungsverfahren an der Antrag stellenden Hochschule befinden bzw. sich in den letzten zwei Jahren auf einem Listenplatz befunden haben,
  • Gutachterinnen und Gutachter, die zu einem Mitglied des betroffenen Fachbereichs verwandtschaftliche oder andere enge persönliche Verbindungen haben,
  • Professorinnen und Professoren, die mit einem Mitglied des betroffenen Fachbereichs aktuell bzw. regelmäßig gemeinsam publizieren,
  • Gutachterinnen und Gutachter, die im Hinblick auf den zu akkreditierenden Studiengang zugleich beratend tätig oder anderweitig in den Studiengang involviert sind.

Erklärung zur Gutachtertätigkeit als PDF-Dokument.

Muster für den Begehungsablauf

veröffentlicht am 12. Juli 2011 in Programmakkreditierung

Vortag


15:00 – 18:00 Vorgespräch der Gutachtergruppe

Die Gutachtergruppe trifft sich, um den Akkreditierungsantrag der Hochschule/des Faches zu besprechen und Fragen zu klären. Der Referenzrahmen für die Begehung wird erstellt.

Tag der Begehung


8:30 – 9:00 Gespräch mit der Hochschulleitung

Die Gutachterinnen und Gutachter erörtern strategische Aspekte, z.B. die Stellung des Fachs und des neuen Studiengangs im Kontext der Gesamtplanungen der Hochschule. Weitere Themen sind: Profil des Fachs und Entwicklungsperspektiven, einzelne Fragen von Studium und Lehre, Personal- und Sachressourcen, Qualitätssicherung etc.

9:00 – 9:15 Interne Diskussion der Gutachter

9.15-10.45 Gespräch mit den Verantwortlichen für den Studiengang

Die Gutachterinnen und Gutachter diskutieren mit den Programmverantwortlichen eine Reihe von Schwerpunktthemen: Ziele des Fachs und Ausbildungsziele des Studiengangs, das Curriculum (Aufbau, Inhalte, Berufsorientierung), Internationalisierung, Prüfungen und Studienerfolg, Serviceleistungen für Studierende und Marketing.

10:45 – 11:15 Interne Diskussion der Gutachter

11:15 – 12:15 Gespräch mit den Lehrenden

Mit den Lehrenden des neuen Studienprogramms werden das Curriculum (Aufbau und Inhalt), die Lehrmethoden, Betreuungsangebote und die Berufsorientierung besprochen.

12:15 – 13:30 Mittagspause mit interner Diskussion der Gutachter

13:30 – 14:30 Gespräch mit den Studierenden

Sofern der Studiengang angelaufen ist, werden mit Studierenden aus verschiedenen Studienphasen und Vertreterinnen und Vertretern der Fachschaft folgende Themen diskutiert: Studienmotivation, Studienprogramm (Inhalte, Organisation, Verlauf), Prüfungen, Berufsorientierung, Auslandsaufenthalte, Betreuung und Beratung. Falls der Studiengang nicht angelaufen ist, werden zum Gespräch Studierende aus dem Vorgängerstudiengang eingeladen.

14:30 – 15:15 Besichtigung der Räumlichkeiten

Die Gutachtergruppe sollte bei Bedarf eine kurze Führung durch die Lehrräume, Arbeitsräume, Labore und die Bibliothek erhalten. In dieser Zeit sollte die Möglichkeit zu Ad-hoc Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern der Hochschule, Lehrenden und ggf. dem technischen Personal bestehen.

15:15 – 16:00 Interne Diskussion der Gutachter

16:00 – 16:30 Abschlussgespräch

Die Gutachterinnen und Gutachter formulieren ihre Eindrücke aus der Begehung und geben ein erstes Feedback

gegen 16:30 Abreise der Gutachter

Bei Paketakkreditierungen wird der Ablauf der Begehung individuell von der Geschäftsstelle entworfen.

Modelle für die Akkreditierung

veröffentlicht am 12. Juli 2011 in Programmakkreditierung

Einzelverfahren

Wird über die Akkreditierung eines einzelnen Bachelor- oder Masterstudiengangs oder über die Akkreditierung eines Bachelor- und eines dazu konsekutiven Masterstudiengangs im Rahmen eines Verfahrens entschieden, sprechen wir von einem Einzelverfahren.

Der Vertrag für das Verfahren wird mit der Hochschulleitung geschlossen, die Hochschule benennt AQAS einen Ansprechpartner für das Verfahren.

Die Gutachtergruppe im Einzelverfahren setzt sich in der Regel aus zwei Fachwissenschaftlern, einem Vertreter der Berufspraxis und nach Möglichkeit einem Studierenden zusammen. Der Ablauf der Begehung richtet sich im Wesentlichen nach dem von AQAS vorgesehenen Ablaufplan, der bei Bedarf modifiziert werden kann. Die Gutachter erstellen für den zu akkreditierenden Studiengang einen Bewertungsbericht, auf dessen Grundlage die Akkreditierungskommission von AQAS über die Akkreditierung entscheidet.

Paketakkreditierung

Zu einem „Paket“ können Studiengänge zusammengefasst werden, die eine hohe fachliche Affinität aufweisen und mit einer Gutachtergruppe im Rahmen einer Vor-Ort-Begehung begutachtet werden können. Nach den Vorgaben des Akkreditierungsrates ist eine hohe fachliche Affinität nur dann gegeben, wenn diese über die bloße Zugehörigkeit zu einer Fächerkultur (Geistes- und Kulturwissenschaften, Sozialwissenschaften oder Naturwissenschaften) hinausgeht und eine disziplinäre Nähe der Studiengänge vorliegt.

AQAS legt darüber hinaus Wert darauf, dass die Menge der zusammengefassten Studiengänge soweit überschaubar bleibt, dass alle Studienprogramme bei der Vor-Ort-Begehung explizit diskutiert werden können. Zudem achten wir darauf, dass alle Studiengänge im Paket durch fachlich einschlägige Gutachterinnen und Gutachter abgedeckt sind.

Die Unterlagen für die Studiengänge müssen zu einem Antrag zusammengefasst und zeitgleich bei AQAS eingereicht werden. Über die Zusammenfassung von Studiengängen zu “Paketen” entscheidet AQAS in Absprache mit der Hochschule. Die Kosten für Paketakkreditierungen werden im Einzelfall kalkuliert.

Beschlüsse der Akkreditierungskommission

veröffentlicht am 12. Juli 2011 in Programmakkreditierung

Die aktuellen AK-Beschlüsse finden Sie hier.

Verfahrensmaterialien überarbeitet

veröffentlicht am 1. Juli 2011 in News

Die Verfahrensmaterialien zur Programmakkreditierung wurden von der Akkreditierungskommission von AQAS am 17. Mai 2011 in überarbeiteter Form verabschiedet. Neu gefasst wurden insbesondere der Leitfaden zur Antragstellung und die Prüfkriterienliste für die Gutachterinnen und Gutachter.

Die Materialien wurden an die aktuellen Rahmenvorgaben der KMK und des Akkreditierungsrates angepasst. Sowohl die Prüfkriterien als auch die Fragen im Leitfaden lehnen sich nun noch enger an die Kriterien des Akkreditierungsrates zur Akkreditierung von Studiengängen an. Zudem wird durch Verweise der Bezug zu den Kriterien des Akkreditierungsrates explizit dargestellt.

Damit erhöht sich zum einen die Transparenz. Zum anderen geht AQAS auf den Wunsch der Hochschulen nach einer Straffung der Materialen ein, der allerdings durch den Umfang der politischen Vorgaben Grenzen gesetzt sind.

Den Leitfaden in überarbeiteter Fassung finden Sie hier.

Die AQAS-Broschüre zur Programmakkreditierung ebenfalls in überarbeiteter Fassung finden Sie hier.