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Archiv für Oktober, 2008

Eine Einführung

veröffentlicht am 22. Oktober 2008 in Programmakkreditierung

Das deutsche Akkreditierungssystem sieht vor, dass alle Bachelor- und Master-Studiengänge vor Aufnahme des Studienbetriebs oder in der Anfangsphase einer ersten Akkreditierung unterzogen werden, bei der die Begutachtung der Konzeption im Vordergrund steht. Danach müssen in mehrjährigen Abständen Reakkreditierungen erfolgen, bei denen die Umsetzung des Konzepts und die Weiterentwicklung des Studiengangs überprüft werden.

Da sich die Begutachtung hier auf einzelne oder mehrere Studienprogramme richtet, handelt es sich um die so genannte Programmakkreditierung. Alternativ dazu wird im Jahr 2008 die Systemakkreditierung eingeführt, bei der das Qualitätssicherungssystem der Hochschule im Fokus der Prüfung steht.

Akkreditierungsverfahren sind als Peer Reviews konzipiert, so dass die Akkreditierungs-entscheidung jeweils auf dem Urteil von Professorinnen und Professoren, Vertreterinnen und Vertretern der Berufspraxis und Studierenden mit einschlägigem fachlichen Hintergrund basiert. In der Regel findet eine Vor-Ort-Begehung an der Hochschule statt.

Im Folgenden finden Sie detaillierte Informationen zu den verschiedenen Verfahrensschritten bei der Programmakkreditierung. Insbesondere beim Leitfaden zur Antragstellung differenzieren wir dabei zwischen Erst- und Reakkreditierungsverfahren, da die Unterlagen auf die jeweilige Perspektive in der Begutachtung zugeschnitten sein müssen.

Bitte beachten Sie ebenfalls die zum Download bereitstehende Broschüre von AQAS e.V.

Leitfaden für Hochschulen (Erstakkreditierung)

veröffentlicht am 22. Oktober 2008 in Programmakkreditierung


Leitfaden für Hochschulen zur Erstellung des Erstakkreditierungsantrags und des Modulhandbuchs


(Beschluss der Akkreditierungskommission vom 20.11.2007)

Vorbemerkung zum Leitfaden und zum Akkreditierungsantrag

Der vorliegende Leitfaden zur Erstellung eines Akkreditierungsantrags basiert auf Erfahrungen mit mehreren hundert Anträgen, die AQAS seit der Gründung behandelt hat. Er ist gegenüber früheren Versionen an einigen Stellen modifiziert worden. Der Leitfaden ist dazu gedacht, Hochschulen bei der Antragstellung zu unterstützen, indem er sicherstellt, dass alle grundlegenden Angaben für das Akkreditierungsverfahren dokumentiert werden. Damit soll eine Mehrarbeit durch spätere Ergänzungen und Erläuterungen verringert und das gesamte Akkreditierungsverfahren für Sie und für uns erleichtert werden.

Der Leitfaden sorgt aber auch dafür, dass alle Hochschulen ihre Akkreditierungsverfahren unter den gleichen Bedingungen durchführen und die Aussagen vergleichbar werden. Obwohl der Leitfaden einen nicht unbeträchtlichen Umfang besitzt, können nicht alle Eventualitäten und individuellen Besonderheiten einzelner Studiengänge darin Berücksichtigung finden. Sollte Ihr Studiengang also über herausragende Merkmale verfügen, die innerhalb dieses Leitfadens nicht thematisiert werden, fügen Sie sie bitte an einer passenden Stelle ein.


Die Bestandteile der Dokumentation:


1. Der Akkreditierungsantrag

Der Akkreditierungsantrag dient dazu, den zu akkreditierenden Studiengang in seinen wesentlichen Zügen darzustellen. Dazu gehören

  • die Ziele und das Profil des Studiengangs,
  • das auf diese Ziele abgestimmte Curriculum,
  • die organisatorischen Maßnahmen, die eine gute Studierbarkeit für die Studierenden gewährleisten,
  • die Darlegung, in welcher Weise sich der Studiengang an Erfordernissen des Arbeitsmarktes orientiert,
  • ein Konzept für eine nachhaltige Qualitätssicherung sowie
  • Adressat des Antrags ist zunächst – und das mag im ersten Moment überraschend klingen – der Fachbereich/die Fakultät selbst. Mit dem Antrag legen Sie den Rahmen für einen neuen Studiengang fest, der einer für Deutschland noch relativ neuen, in Europa weitgehend akzeptierten zweistufigen Struktur folgt. Der Antrag ist also auch als Übereinkunft eines Fachbereichs/einer Fakultät zu sehen, den neuen Studiengang nach den vereinbarten Regeln durchzuführen.

    Externe Adressaten sind zum einen die Geschäftsstelle und die Akkreditierungskommission von AQAS, die den Antrag sichten, ihn auf formale Stimmigkeit prüfen und das Akkreditierungsverfahren eröffnen. Die Rückmeldungen, die Sie in dieser Phase erhalten, verstehen wir als Hinweise auf möglicherweise problematische Aspekte des Studiengangs.

    Adressaten sind zum anderen die Gutachterinnen und Gutachter, die die Bewertung Ihres Studiengangs vornehmen werden. Für sie sind Transparenz, Logik und Widerspruchsfreiheit des Antrags wichtige Aspekte. Ein gut strukturierter, klar formulierter Antrag trägt zur Vermeidung von Missverständnissen bei und unterstützt die Qualität des Verfahrens.

    Der Akkreditierungsantrag muss aus sich heraus verständlich sein. Die Adressaten müssen aufgrund des Antrags die Struktur des Studiengangs mit seinen wesentlichen Strukturelementen und etwaigen Besonderheiten erkennen können, ohne Detailregelungen (z.B. die Prüfungsordnung) hinzuziehen zu müssen.

    2. Das Modulhandbuch
    Das Modulhandbuch ist das Kernstück der Dokumentation. Es richtet sich in erster Linie an die Studierenden und legt die strukturierenden Elemente des Curriculums (Module) in seinen Inhalten, vor allem aber die jeweils angestrebten Lernergebnisse und zu erwerbenden Kompetenzen dar. Darüber hinaus erläutert es formale Aspekte des modularisierten Studiengangs wie z.B. Umfang der Module (in Credits), das Verhältnis von Präsenz- und Selbstlernphasen, die Prüfungsformen, etwaige geforderte Vorkenntnisse etc. Das Modulhandbuch ist das Dokument mit der größten Außenwirkung, da es in Übereinstimmung mit den ECTS-Vereinbarungen in der Regel als Ausdruck oder im Internet den Studierenden zugänglich gemacht werden muss und damit das kommentierte Vorlesungsverzeichnis entweder ersetzt oder ergänzt.

    3. Die Prüfungs-, Studien- und Praktikumsordnung
    Die Vorlage der Prüfungs-, Studien- und Praktikumsordnung dient dazu zu überprüfen, ob die im Antrag dargestellte Struktur des Studiengangs auch ihren Niederschlag in den geltenden rechtlichen Dokumenten gefunden hat. Dabei nimmt AQAS keine rechtliche Prüfung der Ordnungen vor, dies liegt in der Verantwortung der Hochschulen. In den Bundesländern gelten jeweils andere Bestimmungen hinsichtlich der Existenz von Studienordnungen. Sollte Ihr Bundesland keine Studienordnung mehr verlangen, so tut AQAS dies auch nicht.

    4. Diploma Supplement
    Ungeachtet seines Titels ist das Diploma Supplement mehr als ein Anhängsel für Studiengang und Antrag. Es macht die Struktur des Studiengangs und die individuelle Ausgestaltung des Studiums sowie die damit erworbenen Kompetenzen der Absolventinnen und Absolventen gegenüber Dritten (entsendende und aufnehmende Hochschulen beim Studierendenaustausch, Arbeitgeber, etc) sichtbar. Das Diploma Supplement ist damit für die Absolventinnen und Absolventen von hohem Dokumentationswert.

    Der Akkreditierungsantrag
    Bitte fügen Sie jedem Antrag ein Deckblatt nach folgendem Muster hinzu:

    Deckblatt

    Übersicht
    Bitte versehen Sie den Akkreditierungsantrag mit einer Übersicht nach dem folgenden Muster. Sollen mehrere Studiengänge in einem Paket akkreditiert werden, erstellen Sie bitte für jeden Studiengang ein separates Blatt.

    Übersicht

    Inhalt des Akkreditierungsantrags
    (Beschluss der Akkreditierungskommission vom 20.11.2007)

    A. Erklärung der Hochschulleitung zum Studiengang

    1. Welche Stellung nimmt der Studiengang innerhalb der strategischen Gesamtplanung der Universität/Fachhochschule ein?

    2. Existiert für den Studiengang eine besondere Förderung durch das Rektorat/das Präsidium? Wenn ja, worin besteht diese?

    3. Legen Sie das auf die Studiengänge bezogene Qualitätsverständnis Ihrer Fachhochschule/Universität dar. Hierzu können ggf. auch das Leitbild der Hochschule oder andere öffentlich zugängliche Dokumentationen herangezogen werden.

    4. Legen Sie das Gender-Mainstreaming Konzept der Universität/Fachhochschule dar. Dies kann durch die Einreichung geeigneter, schon bestehender Dokumentationen geschehen.

    5. Bestätigung des Rektorats / des Präsidiums:

    Die Rektorin/Präsidentin/Der Rektor/Präsident bestätigt hiermit, dass für den vorliegenden Studiengang/die vorliegenden Studiengänge eine Kapazitätsprüfung stattgefunden hat und die Lehrkapazität für die Dauer der Akkreditierung (i.d.R. fünf Jahre) für ausreichend befunden wurde. Die im Antrag gemachten Angaben über die personelle und sächliche Ausstattung entsprechen den Tatsachen zum Zeitpunkt des Antrags.

    Ort, Datum Unterschrift Rektor/in / Präsident/in

    B. Ziele / Profil des Studiengangs

    1. Bitte erläutern Sie das Profil/die inhaltlichen Spezifikationen des Studiengangs.

    2. Welche Lernergebnisse (learning outcomes) soll der Studiengang erzielen, welche Kompetenzen sollen vermittelt werden?

    3. Wesentliche Profilmerkmale

    3.1. Für Master-Studiengänge: Welchem Profiltyp ist der Studiengang zuzuordnen? Handelt es sich um einen „eher anwendungsorientierten“ oder „eher forschungsorientierten“ Studiengang? Bitte begründen Sie das angestrebte Profil des Master-Studiengangs unter Rückgriff auf die im Beschluss des Akkreditierungsrates vom April 2004 genannten Deskriptoren.(1)

    3.2. Abschlussgrad: Welcher akademische Grad soll den Absolventinnen und Absolventen verliehen werden? Ingenieurwissenschaftliche Studiengänge können zwischen „Engineering“ und „Science“ wählen, wirtschaftswissenschaftliche Studiengänge zwischen „Arts“ und „Science“. Bitte begründen Sie in diesen Fällen Ihre Entscheidung.(2)

    3.3. Besonderheiten (z.B. besondere Lehr-/Lernformen, Gender-Bezug, sehr spezifischer Adressatenkreis etc.)

    4. Forschung und Entwicklung: Bitte erläutern Sie kurz – vor allem für Master-Studiengänge – inwieweit der Studiengang in ein Forschungs- und Entwicklungsumfeld des Fachbereichs/der Fakultät/der Hochschule eingebettet ist.

    5. Wie fügt sich der Studiengang in das Lehr- und Forschungsprofil des Fachbereichs/der Fakultät ein?

    6. Internationalität

    6.1. Verfügt der Studiengang in besonderer Weise über ein internationales Profil (z.B. Joint Degree, Double Degree, verpflichtender Auslandsaufenthalt, explizite Kooperationen mit ausländischen Partnerhochschulen, fremdsprachiges Lehrangebot etc.)?

    6.2. Welche Strukturen existieren, um den Austausch von Studierenden, ggf. auch Lehrenden zu unterstützen und zu erleichtern (z.B. spezifische Beratungsangebote, Sprachkurse, ECTS-Koordinator, Regelungen zur Annerkennung im Voraus von im Ausland zu erbringenden Prüfungsleistungen etc.)?

    7. Bachelor- und Master-Studiengänge sollen die Studierenden zur bürgerschaftlichen Teilhabe befähigen und zu deren Persönlichkeitsentwicklung beitragen. Inwiefern ist dies durch den vorliegenden Studiengang gewährleistet? In welcher Weise werden Studierende befähigt, bei ihren Entscheidungen und Bewertungen neben wissenschaftlichen auch gesellschaftliche und ethische Erkenntnisse zu berücksichtigen?

    8. In welcher Weise findet das Gender-Mainstreaming-Konzept der Hochschule Anwendung im Bezug auf den Fachbereich/die Fakultät bzw. den Studiengang?

    C. Curriculum

    1. Zulassungsvoraussetzungen

    1.1. Welche formalen Zugangsvoraussetzungen (Abitur, Fachhochschulreife etc.) gelten für den Studiengang?

    1.2. Welche studiengangspezifischen Voraussetzungen (z.B. Kenntnisstand auf dem Gebiet formaler Methoden, Sprachkenntnisse, Berufserfahrungen oder künstlerische Begabung etc.) sind für den Studiengang vorgesehen (dies gilt insbesondere für Master-Studiengänge)?

    1.3. Wie werden diese im Rahmen des Zulassungsverfahrens überprüft?

    1.4. Welche Übergangswege aus anderen Studiengängen bzw. Anerkennungsregeln für die Anerkennung von Studienleistungen, die außerhalb der antragstellenden Hochschule erworben wurden, bestehen?

    2. Beschreiben Sie die Struktur des Studiengangs, seine wesentlichen Elemente und deren Funktion.

    3. Der „Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse“ (Beschluss der KMK vom 21.4.2005 ) legt allgemeine Qualifikationsanforderungen für Bachelor- und Master-Studiengänge in den Bereichen „Wissen und Verstehen“ bzw. „Können“ fest. Bitte konkretisieren Sie, inwieweit der Studiengang

    3.1. das vorhandene Wissen der Studierenden verbreitert bzw. vertieft und

    3.2. instrumentale, systemische und kommunikative Kompetenzen vermittelt.

    4. Bitte stellen Sie den idealtypischen Studienverlauf (ggf. exemplarisch) in einem Studienverlaufsplan graphisch dar. Aus der Darstellung müssen die Lage und der Umfang der Module (in Credits) im Studienverlauf deutlich werden. Erläutern Sie ggf. im Anschluss, welche Studiengangselemente zeitlich flexibel sind.

    5. Erläutern Sie inhaltliche Besonderheiten des Curriculums (z.B. Praxisphase, Auslandsaufenthalt, besondere Lehr- und Lernformen, e-Learning, Fernstudienelemente).

    6. In welchen Curriculumselementen spielen Aspekte der Internationalisierung eine besondere Rolle?

    7. Bitte erläutern Sie, nach welchen Prinzipien die Vergabe von Credits geschieht und welche Erwägungen zum Zuschnitt der Module angestellt wurden?

    8. In welcher numerischen und inhaltlichen Relation stehen Pflicht- und Wahlpflichtelemente im Studienprogramm?

    9. In welcher numerischen und inhaltlichen Relation stehen studiengangspezifische Module/Veranstaltungen und Module/Veranstaltungen, die auch für andere Studiengänge zur Verfügung stehen?

    10. Wie gewährleisten Sie, dass in Lehrveranstaltungen die Schlüsselqualifikationen gefordert werden?

    11. Wie gewährleisten Sie, dass in Lehrveranstaltungen bzw. Modulen, in denen Schlüsselqualifikationen integriert bzw. fokussiert vermittelt werden sollen, Prüfungsformen vorgesehen sind, die dieser Zielsetzung entsprechen?

    12. In welcher Weise spiegeln die Modulprüfungen die jeweils angestrebte Kompetenz wider?

    13. Für e-Learning/Fernstudiengänge oder Studiengänge mit Fernstudienelementen in erheblichem Umfang (mehr als ein Drittel der Lehrangebote)

    13.1. Welche Lehr- und Lernformen kommen zum Einsatz?

    13.2. Wie gestaltet sich das quantitative Verhältnis von Präsenz- und Fernstudienphasen?

    13.3. Bitte erläutern Sie die Organisation und Funktion der Präsenzphasen. Welcher Teil der Präsenzphasen wird für Klausuren verwendet?

    13.4. Wie stehen die Lehrenden für Rückfragen zur Verfügung? Gibt es besondere organisatorische Maßnahmen, die die reibungslose Kommunikation, Beratung und Betreuung der Studierenden sichern?

    13.5. Wer erstellt die Lehrmaterialien und sorgt für notwendige Anpassungen (z.B. Aktualisierungen, etc.)?

    13.6. Bei e-learning Angeboten: Mit welcher Lernplattform wird gearbeitet? Wie sieht der technische Support dafür aus?

    14. Nur für Master-Studiengänge an Fachhochschulen: Wenn Sie für den Master-Studiengang den Zugang der Absolventinnen und Absolventen zu Laufbahnen des höheren Dienstes beantragen, stellen Sie bitte dar, inwieweit der Studiengang die damit verbundenen Kriterien erfüllt, nämlich

    14.1. die Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit und Methodik,

    14.2. die Vermittlung von theoretisch-analytischen Fähigkeiten,

    14.3. die Befähigung zu abstraktem, analytischem über den Einzelfall hinausgehendem und vernetztem Denken

    14.4. die Fähigkeit, sich schnell methodisch und systematisch in Neues, Unbekanntes einzuarbeiten

    14.5. die Förderung von Selbstständigkeit, Kreativität, Offenheit und Pluralität,

    14.6. Kommunikationsfähigkeit.

    D. Berufsfeldorientierung

    1. Für welche Berufsfelder bzw. welche Positionen soll der Studiengang qualifizieren?

    2. Wie haben Sie sich bei der Planung des Studiengangs über die (längerfristigen) Anforderungen möglicher Berufsfelder orientiert? Welche Maßnahmen sind bei der Planung des Studiengangs ergriffen worden, um die notwendigen Kompetenzen und Qualifikationsprofile zu eruieren? Inwieweit waren Vertreterinnen und Vertreter potentieller Berufsfelder bei den Planungen des Studiengangs beteiligt?

    3. Welche Vorkehrungen haben Sie getroffen, um sich verändernde Anforderungen des Arbeitsmarktes rechtzeitig erkennen und bei der Weiterentwicklung des Curriculums berücksichtigen zu können?

    4. Wie gewährleisten Sie, dass die Absolventinnen und Absolventen die systemischen Kompetenzen erwerben?

    5. Wie gewährleisten Sie, dass die Absolventinnen und Absolventen über kommunikative Kompetenzen verfügen (sowohl in fachlicher Hinsicht als auch gegenüber Laien)?

    6. In welchen curricularen Elementen werden diese Qualifikationen vermittelt?

    E. Studierbarkeit

    1. Welche allgemeinen und studiengangspezifischen Betreuungs- und Beratungsangebote sind für den Studiengang vorgesehen? Wer ist für die Beratung verantwortlich? Sind Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartner für Studierende mit Behinderung vorgesehen?

    2. Welche Orientierungs- und/oder Einführungsveranstaltungen sind für den Studiengang vorgesehen?

    3. Durch welche Informationsangebote werden die Studierenden über den vorliegenden Studiengang informiert?

    4. Wie wird ein reibungsloser Ablauf des Studienverlaufs gesichert?

    4.1. Wie werden Lehrangebote inhaltlich aufeinander abgestimmt? In welchem Turnus geschieht dies? Welche Gremien/Ausschüsse etc. sind daran beteiligt?

    4.2. Wie wird das Lehrangebot organisatorisch abgestimmt? Wie wird für Vollständigkeit gesorgt? Inwieweit wird eine Überschneidungsfreiheit der Lehrangebote gesichert? In welchem Turnusg eschieht dies? Welche Gremien/Ausschüsse etc. sind daran beteiligt?

    4.3. Für Studiengangsmodelle, in denen verschiedene Fächer miteinander kombiniert werden können: Welche Maßnahmen werden ergriffen, um eine größtmögliche Überschneidungsfreiheit von Pflichtveranstaltungen innerhalb eines Semesters zu gewährleisten?

    4.4. Wie erfolgt die Organisation der Prüfungen? In welchem Turnus können nicht bestandene Prüfungen wiederholt werden?

    5. Gibt es darüber hinaus besondere Vorkehrungen, um die Studierbarkeit des Studiengangs zu gewährleisten oder zu verbessern (z.B. Blockveranstaltungen, Tutorien etc.)?

    6. Wie sind die Verantwortlichkeiten im Studiengang verteilt (gibt es einen Studiengangsleiter, Modulbeauftragten etc.)?

    7. Wie werden die Bewertungsstandards für studentische Leistungen unter den Lehrenden abgestimmt?

    8. Wie wird sichergestellt, dass die Bewertungsprozesse und -standards für studentische Leistungen transparent sind?

    9. Wie sind die Bibliotheksöffnungszeiten bzw. die Zugangsmöglichkeiten zu elektronischen Informationsmedien?

    F. Qualitätssicherung

    1. Welche Qualitätssicherungsmaßnahmen sind an Ihrer Hochschule/im Fachbereich/an der Fakultät vorgesehen? Mit welchen Zielen werden sie eingesetzt?

    2. Wer ist für die Durchführung der genannten Maßnahmen verantwortlich (Hochschulleitung, Fachbereich etc.)?

    3. Welche Daten werden zur Erhebung der Qualität des Studiengangs erhoben? Bitte beachten Sie auch den Hinweis am Ende der Seite!(3)

    4. In welcher Weise werden die gewonnenen Erkenntnisse in die Optimierung des Studiengangs eingebracht?

    5. Kommen für den beantragten Studiengang besondere Maßnahmen zum Einsatz?

    6. Wie vergewissert sich der Fachbereich über den Erfolg seiner Absolventinnen und Absolventen auf dem Arbeitsmarkt?(4)

    7. Durch welche Verfahren wird der Forschungs- und Praxisbezug der Lehre gesichert?

    8. Welche Möglichkeiten haben Lehrende, sich didaktisch weiter zu qualifizieren? Werden Angebote von der Hochschule vorgehalten? Wird ein entsprechender Weiterbildungsbedarf erhoben?

    G. Ressourcen

    1. Bitte erstellen Sie eine Lehrverflechtungsmatrix, aus der erkenntlich wird, wie die personellen Ressourcen auf die verschiedenen Studiengänge, die der Fachbereich/die Fakultät bedienen muss, aufgeteilt werden.

    2. Bitte listen Sie nach dem nachfolgenden Muster die Stellen auf, die für die Lehre im Fachbereich/in der Fakultät zur Verfügung stehen. Wie viele Stellen werden davon durch Drittmittel finanziert?

    Drittmittel

    3. Sind die vorgesehenen Professuren, wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Mitarbeiterstellen besetzt, ausgeschrieben, im Besetzungsverfahren oder haben einen kw-Vermerk? Falls Stellen im beantragten Akkreditierungszeitraum auslaufen: Ist eine Wiederbesetzung beabsichtigt?

    4. Zu welchem Anteil werden die Lehrveranstaltungen des Studiengangs von hauptamtlichen Lehrenden, deren fachliches Profil dem Anspruch des Studiengangs entspricht, erbracht?

    5. Lehraufträge: Für viele Studiengänge ist der Einsatz von Lehrbeauftragten relevant.

    5.1. Wie viele Lehrbeauftragte werden für den vorliegenden Studiengang eingesetzt?

    5.2. Für welche spezifischen Themen(bereiche) werden diese eingesetzt?

    5.3. Welche Kompetenzen sollen durch die eingesetzten Lehrbeauftragten vermittelt werden?

    5.4. Wie wird die Qualität der Lehraufträge gesichert und ggf. überprüft?

    5.5. Falls Sie über längere Zeit mit den gleichen Lehrbeauftragten arbeiten, füllen Sie bitte die folgende Tabelle aus.

    Lehrbeauftragte

    6. In welchem Umfang müssen Lehrangebote für Studiengänge außerhalb des Fachbereichs/der Fakultät vorgehalten werden.

    7. In welchem Umfang werden Lehrleistungen anderer Fachbereiche/Fakultäten für den zu akkreditierenden Studiengang importiert? Um welche Lehrleistungen handelt es sich? Wie wird sichergestellt, dass die Lehrleistungen zur Verfügung stehen (siehe in diesem Fall auch die notwendige Erklärung im Anhang)?

    8. Wie viele Studierende sollen in den Studiengang aufgenommen werden? Falls vorhanden, geben Sie bitte die Studienanfängerzahlen der letzten drei Jahre an. Falls der Studiengang erst anläuft und es keine zahlenmäßige Beschränkung gibt, geben Sie bitte die Studienanfängerzahlen der entsprechenden Vorläuferstudiengänge an (Zahlen der letzten fünf Jahre).

    9. Bei stärker anwendungsorientierten Masterstudiengängen: Bitte geben Sie für die hauptamtlich Lehrenden die wichtigsten einschlägigen Tätigkeiten außerhalb der Hochschule, Kooperationen mit Partnern außerhalb der Hochschule und Projekte in der Anwendungsforschung aus den letzten fünf Jahren an.

    10. Bei stärker forschungsorientierten Masterstudiengängen: Bitte geben Sie für die hauptamtlich Lehrenden die wichtigsten Forschungsprojekte und Publikationen der letzten fünf Jahre an.

    11. Sächliche Ressourcen

    11.1. Welche Haushaltsmittel hat der Fachbereich/die Fakultät in den letzten fünf Jahren erhalten?

    11.2. Wie war die Drittmittelentwicklung in den letzten fünf Jahren?

    11.3. Wie wurden die Haushaltsmittel auf die einzelnen Institute verteilt?

    11.4. Nach welchen Kriterien werden die Mittel verteilt?

    11.5. Welche Mittel stehen dauerhaft für Fachliteratur und Zeitschriften zur Verfügung? Wie ist die vorhandene Ausstattung zu bewerten?

    12. Räumlichkeiten

    12.1. Welche CIP-Pools, Labore, Arbeitsräume etc stehen für Studierende in dem Studiengang zur Verfügung?

    Anlagen
    Legen Sie dem Antrag bei Studiengängen, die gemeinsam von verschiedenen Fachbereichen veranstaltet werden, eine Erklärung über die Zusammenarbeit bzw. die Bereitstellung der notwendigen personellen und sächlichen Ressourcen bei.

    Die Kurzbeschreibung
    Bitte fügen Sie dem Antrag eine Kurzbeschreibung des Studiengangs bei. Die Kurzbeschreibung sollte nicht mehr als eine halbe DIN A4-Seite umfassen und zusammenfassende Angaben zu folgenden Punkten enthalten:

  • Profil und Ziele des Studiengangs,
  • inhaltlicher Aufbau und Ablauf des Studiengangs sowie
  • angestrebte Berufsfelder für die Absolventinnen und Absolventen.
  • Sollen mehrere Studiengänge in einem Paket akkreditiert werden, erstellen Sie bitte für jeden Studiengang eine Kurzbeschreibung. Bitte differenzieren Sie bei konsekutiven Studiengängen zwischen dem Bachelor- und dem Masterstudiengang.

    Bitte beachten Sie, dass die Kurzbeschreibung als Vorlage für den deskriptiven Teil des Kurzberichts zur Akkreditierung dient, der nach Abschluss des Verfahrens auf den Internetseiten des Akkreditierungsrates veröffentlicht wird.
    AQAS behält sich eventuell nach der Begehung erforderliche Änderungen am Text vor.

    Das Modulhandbuch
    Das Modulhandbuch ist eine Zusammenstellung aller Beschreibungen der Module, die im Rahmen eines Studiengangs angeboten werden. Das „Handbuch“ stellt die einzelnen Module kurz vor und beschreibt die einzelnen Lehrveranstaltungen gemäß den KMK-Vorgaben. Eine Vorlage für eine Modulbeschreibung finden Sie auf der nächsten Seite, Beispiele für Modulbeschreibungen finden Sie im Anschluss daran.

    Bitte beschreiben Sie jedes Modul hinsichtlich

  • der Qualifikationsziele, d.h. der Kompetenzen, die die Studierenden erwerben sollen,
  • der vermittelten Inhalte,
  • der Lehrformen der Lehrveranstaltungen/des Moduls,
  • der vorgesehenen Gruppengröße,
  • des erwarteten Arbeitsaufwandes der Studierenden in Stunden (workload) für die Lehrveranstaltungen, der Anzahl der Leistungspunkte für das Modul,
  • der Art der Prüfungen, der Noten für die Lehrveranstaltungen/das Modul,
  • des Stellenwerts der Modulnote für die Endnote,
  • der Voraussetzungen für die Vergabe der Leistungspunkte,
  • der Voraussetzungen für die Teilnahme an dem Modul,
  • der Dauer des Moduls (Anzahl der Semester),
  • der Häufigkeit des Angebots des Moduls,
  • der Verwendung und Verwendbarkeit des Moduls/einzelner Lehrveranstaltungen in anderen Studiengängen sowie
  • der Zuordnung als Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul.
  • Geben Sie bitte darüber hinaus jeweils die Namen der Lehrenden an, die die Lehrveranstaltungen für gewöhnlich durchführen oder die Inhalte verantworten.
  • Vorlage für eine Modulbeschreibung

    Modulbeschreibung

    Wichtige Hinweise für die Einreichung von Akkreditierungsunterlagen bei AQAS

    Im Verlauf des Akkreditierungsverfahrens werden wir eine Reihe von Dokumenten und Dateien mit Ihnen austauschen. Bitte helfen Sie uns, damit der Überblick nicht verloren geht, und wir immer über die aktuellste Version Ihrer Unterlagen verfügen:

    1. Bitte schicken Sie uns Ihren Entwurf des Akkreditierungsantrag zunächst in einfacher Ausfertigung. Wir prüfen, ob Korrekturen und/oder Ergänzungen notwendig sind und informieren Sie darüber.

    2. Wir benötigen den auf Basis der Rückmeldungen überarbeiteten Antrag in gedruckter und in elektronischer Form, da wir einen Teil unserer internen Korrespondenz per E-Mail abwickeln.

    Schicken Sie uns den Antrag in siebenfacher Ausfertigung bitte erst nach der Eröffnung des Verfahrens durch die Akkreditierungskommission.

    3. Bitte schicken Sie uns Ihre gedruckten Exemplare mit Spiral- oder Klebebindung. Andere Formen der Bindung erhöhen das Porto, erschweren das Kopieren und nehmen viel Büroraum ein.

    4. Wenn Sie uns Dateien schicken, bitten wir Sie:

  • den Dateien einen eindeutigen Namen zu geben, z.B. nach dem Muster Uni_Düsseldorf_BSc_Mathematik_Antrag_April07,
  • Ihre Unterlagen in maximal drei Dateien zu schicken, also eine für den Antrag, eine für Anlagen zum Antrag (Ordnungen, Diploma-Supplement etc.) und eine für das Modulhandbuch,
  • uns Ihre Dateien im pdf-Format zu schicken, um irrtümliche Veränderungen oder teilweises Löschen Ihrer Unterlagen zu verhindern und die universelle Lesbarkeit sicherzustellen,
  • in die Kopfzeile(n) Ihrer Dokumente ein Datum und/oder eine Versionsnummer aufzunehmen, damit für Sie und uns erkennbar ist, ob es sich um die aktuellste Version Ihrer Unterlagen handelt ,
  • keine Bilder in außergewöhnlichen und unkomprimierten Bildformaten zu schicken und
  • zu beachten, dass die pdf-Dateien jeweils eine maximale größe von 3 MB haben sollten und un-verschlüsselt sind.
  • (1) Die Akkreditierungskommission von AQAS erachtet es als wichtig, dass mit diesem Beschluss des Akkreditierungsrates noch einmal klar gestellt worden ist, dass beide Profile hinsichtlich der Zulassungskriterien, der Studiendauer bzw. der Kreditpunkte, dem Zugang zur Promotion, der Berufsqualifizierung u.ä. gleichberechtigt nebeneinander stehen. Den Beschluss des Akkreditierungsrates finden Sie im Kapitel „Beschlüsse und Vorgaben“ in dieser Broschüre.

    (2)Die Ländergemeinsamen Strukturvorgaben der KMK stellen einen groben Rahmen für die Vergabe der Abschlussgrade dar. Den diesbezüglichen Beschluss der Akkreditierungskommission von AQAS finden Sie im Kapitel „Beschlüsse und Vorgaben“ in dieser Broschüre.

    (3)Hinweis: Für die Reakkreditierung werden mindestens folgende Daten erwartet: Studienanfängerzahlen, Prüfungsergebnisse, Studiendauer, Absolventenzahlen (in der Regelstudienzeit, außerhalb der Regelstudienzeit), Verbleibs- bzw. Abbrecherquote, Zusammensetzung der Studierenden (nach Geschlecht, Anteil ausländischer Studierender). Dazu sollten Ergebnisse von Studierendenbefragungen und Verbleibstudien vorgelegt werden.

    (4)Bitte beachten Sie, dass für die Reakkreditierung auch Absolventendaten statistischer Art erwartet werden.

    Ablauf des Akkreditierungsverfahrens

    veröffentlicht am 22. Oktober 2008 in Programmakkreditierung

    Ablauf des Akkreditierungsverfahrens

    (Beschluss der Akkreditierungskommission vom 21.08.2007)

    Erste Beratung der Hochschule:

    1. Die Geschäftsstelle von AQAS bietet eine unverbindliche und kostenlose Beratung vor Abschluss des Akkreditierungsvertrages an.

    Antragserstellung und Vertragsabschluss:

    2. Die Auftragserteilung an AQAS erfolgt über die Hochschulleitung. Die Hochschule erhält von AQAS den vom Vorstandsvorsitzenden und der Geschäftsführerin unterschriebenen Vertrag. Der Vertrag wird mit der Hochschulleitung sowie dem Dekan bzw. der Dekanin abgeschlossen. Er regelt den Ablauf des Verfahrens, den Kostenrahmen sowie den angestrebten Zeitplan.

    3. Fachhochschulen teilen AQAS mit, ob sie die Eröffnung des Zugangs zum höheren Dienst für ihre Master-Absolventen beantragen wollen.

    4. Das Fach erstellt einen Akkreditierungsantrag nach den Vorgaben des Leitfadens von AQAS. Ein vollständiger Antrag auf Akkreditierung umfasst die folgenden Unterlagen:

  • Antrag auf Akkreditierung
  • Modulhandbuch
  • Studien- und Prüfungsordnung
  • Beispiel für das Diploma Supplement
  • Die Hochschule benennt einen zentralen Ansprechpartner für das Verfahren und teilt AQAS mit, welches fachliche Profil des Gutachterteams sie für angemessen hält. Die Hochschulleitung bestätigt schriftlich die im Antrag angegebenen Ressourcen.

    5. Der Antrag sowie die Anlagen werden AQAS in schriftlicher und elektronischer Form zugeleitet.

    6. Die Geschäftsstelle führt eine Vorprüfung des Antrags durch und berät die Hochschule / das Fach hinsichtlich des weiteren Vorgehens. Sie prüft die Unterlagen auf Einhaltung der formalen Vorgaben der KMK und des Akkreditierungsrates sowie auf Vollständigkeit und fordert ggf. eine Überarbeitung der Unterlagen und / oder Ergänzungen.

    Eröffnung des Verfahrens:

    7. AQAS fertigt einen schriftlichen Bericht zur “Ausgangslage” des Studiengangs / der Studiengänge an, in dem die wichtigsten Punkte des Akkreditierungsantrags dargestellt werden. Dieser wird der Akkreditierungskommission gemeinsam mit den Antragsunterlagen vorgelegt. Die Akkreditierungskommission diskutiert den Antrag und entscheidet, ob das Verfahren eröffnet wird.

    8. Die Geschäftsstelle von AQAS informiert die Hochschule, ob das Verfahren eröffnet wurde und leitet eventuelle Fragen / Monita der Akkreditierungskommission weiter. Wurde das Verfahren nicht eröffnet, wird die Hochschule über die Gründe informiert und kann den Antrag nach einer entsprechenden Überarbeitung nochmals einreichen (1).

    Benennung der Gutachtergruppe

    9. Die Akkreditierungskommission bestellt die Gutachtergruppe. Der Gruppe gehören i.d.R. Wissenschaftler, Studierende und Vertreter der Berufspraxis an.

    Begehung des Fachbereichs/der Hochschule:

    10. Die Geschäftsstelle informiert die Hochschule rechtzeitig über die Zusammensetzung der Gutachtergruppe und räumt der Hochschule eine Frist für begründete Einwände gegen Mitglieder der Gutachachtergruppe ein. Begründete Einwände müssen schriftlich eingereicht werden (2). Ein Vorschlags- und/oder ein Vetorecht der Hochschule bestehen nicht.

    11. Die Geschäftsstelle informiert die Hochschule über den Begehungstermin und den genauen Ablauf der Begehung.

    12. Die Hochschule leitet der Geschäftsstelle die Antragsunterlagen in ausreichender Zahl bis spätestens vier Wochen vor dem Begehungstermin zu. Liegen die Antragsunterlagen nicht rechtzeitig vor, kann dies zu einer Verschiebung des Begehungstermins führen.

    13. Die Gutachter prüfen die Antragsunterlagen und geben der Geschäftsstelle eine erste schriftliche Rückmeldung. Diese werden der Hochschule vor der Begehung zur Kenntnis gegeben.

    14. Im Rahmen der Begehung finden i.d.R. Gespräche mit der Hochschulleitung, der Fachbereichs- bzw. Studiengangsleitung sowie mit Studierenden statt.

    Abschluss des Verfahrens:

    15. Die Gutachter erstellen einen schriftlichen Bewertungsbericht mit einer Akkreditierungsempfehlung, die der Akkreditierungskommission als Beschlussvorlage dient.

    16. AQAS leitet den Gutachterbericht ohne Beschlussempfehlung an die Hochschule weiter. Der Hochschule wird die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Die Stellungnahme muss innerhalb von einer Woche schriftlich eingereicht werden.

    17. Die Akkreditierungskommission prüft die Akkreditierungsempfehlung, den Bericht sowie ggf. die Stellungnahme der Hochschule, berät hierüber und spricht ein vorläufiges Ergebnis der Akkreditierung aus. AQAS ist dabei an die Beschlüsse des Akkreditierungsrates “Kriterien zur Akkreditierung von Studiengängen”, “Entscheidungen der Akkreditierungsagenturen: Arten und Wirkungen” in der jeweils gültigen Fassung sowie diese ergänzenden oder ersetzenden Beschlüsse gebunden.

    18. AQAS leitet die Entscheidung der Akkreditierungskommission an die Hochschule weiter. Die Hochschule kann innerhalb von zwei Wochen gegen die Akkreditierungsentscheidung schriftlich Widerspruch einlegen. In diesem Fall wird das Verfahren erneut der Akkreditierungskommission vorgelegt. Bei formalen Beanstandungen, die sich nicht auf Entscheidungsinhalte der Akkreditierungskommission beziehen, entscheidet der Vorstand von AQAS e.V.

    19. Erfolgt kein schriftlicher Widerspruch, veröffentlicht AQAS das Ergebnis des Akkreditierungsverfahrens und die Namen der Gutachter. Bei Negativentscheidung erfolgt statt einer Veröffentlichung eine entsprechende Mitteilung an den Akkreditierungsrat.

    20. Bei einer Akkreditierung des Studiengangs oder einer Akkreditierung mit Auflagen schließt die Verleihung des Siegels des Akkreditierungsrates das Verfahren formal ab. Die Nichterfüllung von Auflagen kann zum Widerruf der Akkreditierung führen.

    21. Im Falle der Aussetzung des Verfahrens erhält die Hochschule die Möglichkeit, die im Verfahren festgestellten Mängel innerhalb einer ihr gesetzten Frist zu beheben und die Unterlagen AQAS erneut zur Prüfung vorzulegen.

    (1) Damit sind keine zusätzlichen Kosten verbunden. Allerdings muss mit Verzögerungen im Verfahrensablauf gerechnet werden.
    (2) Die Hochschule muss in solchen Fällen mit Verzögerungen im Verfahrensablauf rechnen. In diesem Fall können weitere Kosten entstehen.

    Leitfaden für Hochschulen (Reakkreditierung)

    veröffentlicht am 22. Oktober 2008 in Programmakkreditierung


    Leitfaden für Hochschulen zur Erstellung des Reakkreditierungsantrags


    (Beschluss der Akkreditierungskommission vom 06.05.2008)

    Vorbemerkung

    Der vorliegende Leitfaden richtet sich an Hochschulen, die im Rahmen eines Reakkreditierungsverfahrens ihre Studiengänge erneut akkreditieren lassen. Er dient dazu, den Hochschulen eine Handreichung für die Strukturierung des Antrags an die Hand zu geben, der die Transparenz und Vollständigkeit der Dokumentation sicherstellen soll. Damit soll eine Mehrarbeit durch Ergänzungen und Erläuterungen verringert und das gesamte Reakkreditierungsverfahren für die Hochschule, die Gutachterinnen und Gutachter und für die Akkreditierungsagentur erleichtert werden.

    Der Leitfaden sorgt aber auch dafür, dass alle Hochschulen ihre Reakkreditierungsverfahren unter den gleichen Bedingungen durchführen und eine Vergleichbarkeit gewährleistet wird. Obwohl der Leitfaden einen nicht unbeträchtlichen Umfang besitzt, können nicht alle Eventualitäten und individuelle Besonderheiten einzelner Studiengänge darin Berücksichtigung finden. Sollte ein Studiengang über herausragende Merkmale verfügen, die innerhalb dieses Leitfadens nicht thematisiert werden, bitten wir darum, diese an einer passenden Stelle einzufügen.

    Im Leitfaden ist von „dem Studiengang“ die Rede – gleichwohl kann der Leitfaden auch für
    Reakkreditierungsverfahren mehrerer Studiengänge genutzt werden. In diesen Fällen ist eine Absprache mit AQAS erforderlich. Grundsätzlich gilt, dass Aspekte, die für alle Studiengänge zutreffen, nur einmal dokumentiert werden sollten.

    Die Bestandteile der Dokumentation sind:

    a) der Reakkreditierungsantrag (inklusive Datenanhang)

    Der Reakkreditierungsantrag dient dazu, den zu akkreditierenden Studiengang in seinen wesentlichen Zügen sowie den seit der vorhergehenden Akkreditierung vollzogenen Veränderungen darzustellen. Im Gegensatz zum Antrag auf Erstakkreditierung soll bei der Reakkreditierung verdeutlicht werden,

    • dass der Studiengang die von der Hochschule definierten Qualifikationsziele in seinem bisherigen Verlauf erreicht hat,
    • dass der Studiengang das für den jeweiligen Studiengangstyp (Bachelor/Master) definierte Qualifikationsniveau erreicht,
    • dass sich durch die Organisation und Durchführung des Studiengangs seine Studierbarkeit erwiesen hat,
    • dass der Studiengang den aktuellen Regelungen der Kultusministerkonferenz und des Akkreditierungsrates entspricht und
    • dass der Studiengang im Rahmen des Qualitätsmanagements der Hochschule weiterentwickelt worden ist.

    AQAS geht davon aus, dass die Studiengänge der Hochschule weitestgehend auf die Bachelor-/Master- Struktur umgestellt worden sind und sich ein hochschulweites Qualitätsmanagement etabliert hat. Im Leitfaden wird aus Gründen der Transparenz und des Verständnisses u. a. danach gefragt, in welchem Umfang Gesamtstrategien der Hochschule bestehen, in die der Studiengang eingebettet ist (sei es im Bereich des Qualitätsmanagements, im Zuge von Internationalisierungsbestrebungen, bei Bereitstellung von hochschulweiten Serviceleistungen für Studierende, bei der Definition eines Konzepts für Geschlechtergerechtigkeit etc.).

    Der Darstellung dieser Einbettung allgemeiner Fragen dient Teil „I. Profil und Struktur der Hochschule“, der i.d.R. durch die Hochschulleitung formuliert werden sollte, sowie Teil „II. Der Studiengang im Kontext des Fachbereichs/der Fakultät“. Die Teile I und II dienen auch dazu, unnötige Redundanzen zu vermeiden.

    Der dritte Teil des Antrags „III. Der Studiengang“ gliedert sich in folgende Unterkapitel:

    • A. Qualitätssicherung
    • B. Qualifikationsziele und Profil des Studiengangs
    • C. Das Curriculum des Studiengangs
    • D. Die Berufsfeldorientierung des Studiengangs
    • E. Beratung, Betreuung, Organisation und Information
    • F. Ressourcen

    Teil A soll verdeutlichen, welche qualitätssichernden Maßnahmen der Studiengang seit seiner Einführung bzw. der vorhergehenden Akkreditierung durchlaufen hat. Die Teile B, C und D dienen im Wesentlichen der inhaltlichen Beschreibung des Studiengangs. Teil E umfasst jene Teile der Betreuung, Beratung, Organisation und Information, die spezifisch für den Studiengang sind und noch nicht unter Teil I. oder Teil II. abgehandelt wurden. Teil F dient der Dokumentation der speziell für den Studiengang zur Verfügung stehenden Ressourcen.

    Der Datenanhang dient der Dokumentation der wichtigsten quantitativen und qualitativen Daten zur Durchführung des Studiengangs. Da diese Daten nicht selbsterklärend sind, sieht der Leitfaden an verschiedenen Stellen Erläuterungen und Interpretationen der erhobenen Daten und Erkenntnisse vor.

    Adressat des Antrags sind zunächst die Geschäftsstelle von AQAS e.V., die den Antrag auf Vollständigkeit prüft, und die Akkreditierungskommission, die das Reakkreditierungsverfahren eröffnet. Die Hochschule erhält in dieser Phase Rückmeldungen zum Antrag. Diese Rückmeldungen verstehen wir als Hinweise auf Aspekte, die sich bei der Begutachtung des Studiengangs möglicherweise als problematisch herausstellen
    könnten.

    Weitere Adressaten sind die Gutachterinnen und Gutachter, die die Bewertung des Studiengangs vornehmen werden. Für sie sind Transparenz, Logik, Widerspruchsfreiheit und Nachvollziehbarkeit des Antrags wichtige Aspekte. Ein gut strukturierter, klar formulierter Antrag trägt zur Vermeidung von Missverständnissen bei und unterstützt die Qualität des Verfahrens.

    Der Reakkreditierungsantrag muss aus sich heraus verständlich sein. Die Adressaten müssen anhand des Antrags die Struktur des Studiengangs mit seinen wesentlichen Strukturelementen und etwaigen Besonderheiten sowie die seit der vorhergehenden Akkreditierung vollzogene Weiterentwicklung erkennen önnen, ohne Detailregelungen (z.B. die Prüfungsordnung) hinzuziehen zu müssen.

    b) das Modulhandbuch

    Das Modulhandbuch ist das Kernstück der Dokumentation. Es richtet sich in erster Linie an die Studierenden und legt die strukturierenden Elemente des Curriculums (Module) in ihren Inhalten, v. a. aber in den in ihnen angestrebten Lernergebnissen und zu erwerbenden Kompetenzen dar. Darüber hinaus erläutert es formale Aspekte des modularisierten Studiengangs wie z.B. Umfang der Module (in Credits), das Verhältnis von Präsenz- und Selbstlernphasen, die Prüfungsformen, etwaige geforderte Vorkenntnisse etc. Das Modulhandbuch ist das Dokument mit der größten Außenwirkung, da es in Übereinstimmung mit den ECTSVereinbarungen in der Regel als Ausdruck oder im Internet den Studierenden zugänglich gemacht werden muss und damit das kommentierte Vorlesungsverzeichnis entweder ersetzt oder ergänzt. Für den Reakkreditierungsantrag muss das Modulhandbuch den aktuellen Stand wiedergeben.

    c) die Prüfungs-, Studien- und Praktikumsordnung

    Die Vorlage der Prüfungs-, Studien- und Praktikumsordnung dient dazu, zu überprüfen, ob die im Antrag dargestellte Struktur des Studiengangs auch ihren Niederschlag in den geltenden rechtlichen Dokumenten gefunden hat. Dabei nimmt AQAS keine rechtliche Prüfung der Ordnungen vor, dies liegt in der Verantwortung der Hochschulen. In den Bundesländern gelten jeweils andere Bestimmungen hinsichtlich der Existenz von Studienordnungen. Sollte das jeweilige Bundesland keine Studienordnung mehr verlangen, so tut AQAS dies auch nicht.

    d) Diploma Supplement

    Ungeachtet seines Titels ist das Diploma Supplement mehr als ein Anhängsel für Studiengang und Antrag. Es macht die Struktur des Studiengangs und die individuelle Ausgestaltung des Studiums sowie die damit erworbenen Kompetenzen der Absolventinnen und Absolventen gegenüber Dritten (entsendende und aufnehmende Hochschulen beim Studierendenaustausch, Arbeitgeber) sichtbar. Das Diploma Supplement ist damit für die Absolventinnen und Absolventen von hohem Dokumentationswert.

    Umfang

    AQAS geht aufgrund der bisherigen Erfahrungen davon aus, dass der Antrag für einen Studiengang 30 Seiten Text (exklusive Datenanhang, Modulhandbuch und sonstiger Anhänge) nicht überschreiten muss. Sollen mehrere Studiengänge in einem Verfahren reakkreditiert werden (wozu immer eine Absprache mit AQAS erforderlich ist), kann der Umfang größer sein. Allerdings sollte beachtet werden, dass Aspekte, die für alle Studiengänge zutreffen, nur einmal dokumentiert werden.

    Technische Hinweise zum Antrag

    Um die Anträge leichter handhaben zu können, haben sich folgende Verfahrensweisen bewährt, um deren Beachtung wir die Antragsteller bitten:

    Bitte schicken Sie uns für die Eröffnung Ihres Reakkreditierungsverfahrens zunächst ein gedrucktes Exemplar des Antrags sowie eine elektronische Version (E-Mail oder CD).

    Die endgültige Version Ihres Antrags (also die Version, die wir an die Gutachterinnen und Gutachter weiterleiten) benötigen wir erst nach der Eröffnung des Verfahrens in elektronischer Fassung sowie in der Regel sechs gedruckte Exemplare.

    Der Antrag sollte mit einer Spiralbindung versehen sein.

    Der Antrag (inklusive aller Anlagen wie Prüfungsordnungen, Diploma Supplement, etc.) und das Modulhandbuch sollten separat gebunden werden.

    Bitte schicken Sie uns keine Aktenordner !

    Deckblatt Akkreditierungsantrag

    Bitte versehen Sie den Akkreditierungsantrag mit einem Deckblatt nach dem folgenden Muster:

    Deckblatt
    Kurzbeschreibung

    Bitte erstellen Sie eine Kurzbeschreibung für jeden Studiengang, die als Vorlage für den Kurzbericht zur Reakkreditierung dient, der nach Abschluss des Verfahrens auf den Internetseiten des Akkreditierungsrates veröffentlicht wird. AQAS behält sich erforderliche Änderungen am Text vor.

    Die einzelnen Kurzbeschreibungen sollten nicht mehr als eine halbe DIN A4-Seite umfassen und zusammenfassende Angaben zu folgenden Punkten enthalten:

    • Profil und Ziele des Studiengangs,
    • inhaltlicher Aufbau und Ablauf des Studiengangs,
    • angestrebte Berufsfelder für die Absolventinnen und Absolventen..

    I. Profil und Struktur der Hochschule

    Das einführende Kapitel dient dazu, den Gutachterinnen und Gutachtern einen knappen Überblick über die Hochschule zu geben, allgemeine, über den einzelnen Studiengang hinausgehende Serviceangebote darzustellen sowie die Stellung des Studiengangs bzw. der Studiengänge im Rahmen der strategischen Gesamtplanung der Hochschule zu erläutern.

    1. Bitte geben Sie einen kurzen Überblick über die Struktur der Hochschule (Fakultäten/Fachbereiche, Zahl und Verteilung der Studierenden, Lehr- und Forschungsschwerpunkte, Profil der Hochschule etc.).

    2. Welches Qualitätsverständnis hat die Hochschule hinsichtlich ihrer Studiengänge entwickelt? (Hierzu können ggf. auch das Leitbild der Hochschule oder andere öffentlich zugängliche Dokumente herangezogen werden.)

    3. Falls es ein hochschulweites Qualitätssicherungssystem für Studium und Lehre gibt: Welche Maßnahmen werden ergriffen? Wie werden Konsequenzen aus den Erkenntnissen gezogen? Welche Aufgaben übernimmt dabei die Fakultät/der Fachbereich?

    4. Über welche allgemeinen Unterstützungs- und Beratungsangebote für Studierende verfügt die Hochschule? Inwieweit werden Studierende mit Kindern, ausländische Studierende und Studierende mit Behinderungen unterstützt?

    5. Hat die Hochschule ein Konzept zur Geschlechtergerechtigkeit formuliert? Wie sieht dieses aus? (Hierzu können geeignete, schon bestehende Dokumente eingereicht werden.)

    6. Verfügt die Hochschule über ein Konzept zur internationalen Ausrichtung ihrer Studiengänge? Was sieht dieses vor?

    7. Welche Stellung nimmt der Studiengang innerhalb der strategischen Gesamtplanung der Hochschule ein? Falls für den Studiengang eine besondere Förderung durch das Rektorat/Präsidium besteht, worin besteht diese?

    .
    II. Der Studiengang im Kontext des Fachbereichs/der Fakultät

    Dieses Kapitel dient dazu, den Gutachterinnen und Gutachtern einen Einblick in die Organisationseinheitzu geben, in der der Studiengang verortet ist. Zum einen soll die Aufgabenteilung zwischen denverschiedenen Ebenen deutlich werden, zum anderen dient das Kapitel dazu, das direkte Umfeld des Studiengangs zu dokumentieren. Insbesondere bei interdisziplinären Studiengängen, die sich nicht in der üblichen Fakultäts- oder Fachbereichsstruktur abbilden lassen, kann an dieser Stelle die Darstellungeiner anderen Organisationseinheit als des Fachbereichs/der Fakultät sinnvoll sein.

    A. Profil des Fachbereichs/der Fakultät:

    1. Bitte erläutern Sie kurz das Profil des Fachbereichs/der Fakultät. Handelt es sich um einen„großen“/“kleinen“ Fachbereich? Welche interne Gliederung besteht (Abteilungen, Institute, etc.)? Inwieweit hat es seit der vorangegangenen Akkreditierung Veränderungen am Lehr- undForschungsprofil des Fachbereichs/der Fakultät gegeben?

    2. Wie fügt sich der Studiengang in das Lehrprofil des Fachbereichs/der Fakultät ein? Welche weiteren Studiengänge werden am Fachbereich angeboten? Inwieweit ist der Studiengang in das Forschungsprofil des Fachbereichs/der Fakultät eingebunden?

    3. Inwiefern unterstützt und fördert der Fachbereich die Internationalisierung seines Studienangebots (z.B. durch Kooperationsvereinbarungen, Beratungseinrichtungen etc.)?

    4. In welcher Weise findet das Konzept zur Geschlechtergerechtigkeit Anwendung am Fachbereich/an der Fakultät? Welche konkreten Maßnahmen wurden diesbezüglich im Zeitraum der Akkreditierung umgesetzt?

    B. Personelle und sächliche Ressourcen des Fachbereichs/der Fakultät:

    1. Erläutern Sie kurz die Personalstruktur und –verteilung im Fachbereich / in der Fakultät.

    2. Welche sächlichen Ressourcen stehen zur Durchführung der Studiengänge zur Verfügung (z.B. Haushaltsmittel, ggf. Studienbeiträge, besondere Ausstattungsmerkmale wie Archive, Labore, An-Institute, etc.)?

    3. Nach welchen Kriterien werden die finanziellen Mittel innerhalb der Fakultät/des Fachbereichs verteilt?

    C. Organisation, Betreuung und Information am Fachbereich/der Fakultät

    1. Wie wird das Lehrangebot des Fachbereichs/der Fakultät inhaltlich und organisatorisch aufeinander abgestimmt (Vollständigkeit, Bewertungsstandards, Überschneidungsfreiheit, etc.)? Welche Gremien, Ausschüsse o.ä. sind daran beteiligt? In welchem Turnus tagen diese?

    2. Welche Beratungsangebote für Studierende existieren am Fachbereich/an der Fakultät?

    3. Welche Verantwortlichkeiten und Strukturen bestehen bezüglich der Organisation von Prüfungen?

    4. Wie erfolgt die Anerkennung von an anderen deutschen und ausländischen Hochschulen erworbenen Studienleistungen sowie die Anerkennung von Leistungen, die außerhalb des Hochschulwesens erbracht wurden? Welche Erfahrungen existieren hier?

    D. Qualitätssicherung

    1. Besitzt der Fachbereich zusätzlich zum hochschulweiten Konzept ein eigenes Qualitätsverständnis und/oder ein eigenes Qualitätssicherungssystem? Wenn ja, stellen Sie dies bitte kurz dar.

    III. Der Studiengang

    Rahmendaten zum Studiengang

    Rahmendaten

    Listen Sie ggf. die Auflagen und Empfehlungen aus der vorangegangenen Akkreditierung auf:

    Auflagen:
    Empfehlungen:

    A. Qualitätssicherung

    1. Sind neben den hochschulweiten und fachbereichseigenen Qualitätssicherungsmaßnahmen weitere spezifische Qualitätssicherungsmaßnahmen für den Studiengang vorgesehen? Mit welchen Zielenn werden sie eingesetzt? Wer ist dafür verantwortlich? Werden zusätzliche Daten zur Erhebung der Qualität des Studiengangs erhoben?

    2. Bei Studiengängen mit besonderem Profilanspruch (z.B. berufsbegleitenden Studienprogrammen, Fernstudiengängen o. ä.): Inwiefern ist das besondere Profil des Studiengangs im Qualitätssicherungsprozess für den Studiengang abgebildet?

    3. Welche konkreten Qualitätssicherungsmaßnahmen sind seit der vorangegangenen Akkreditierung auf den Studiengang bezogen durchgeführt worden?

    4. In welchen Abständen werden die Ergebnisse aus dem Verfahren zur Qualitätssicherung in Bezug auf den Studiengang diskutiert? Wer ist an den Diskussionen beteiligt? Wie werden die gewonnenenb Erkenntnisse in die Optimierung des Studiengangs eingebracht?

    5. Welche bisher nicht genannten Maßnahmen wurden im Zeitraum der Akkreditierung zur Optimierung der Qualität des Studiengangs umgesetzt?

    6. Inwiefern wurden die Empfehlungen aus der vorangegangenen Akkreditierung des Studiengangs diskutiert und mit Blick auf die Verbesserung der Qualität des Studiengangs umgesetzt bzw. nicht umgesetzt.

    7. Welche Möglichkeiten haben Lehrende, sich didaktisch weiterzuqualifizieren? Werden Angebote von der Hochschule vorgehalten? Wird ein entsprechender Weiterbildungsbedarf erhoben? Inwiefern haben die Lehrenden des Studiengangs seit der vorangegangenen Akkreditierung die Möglichkeit zur hochschuldidaktischen Weiterbildung genutzt?

    8. Zusammenfassend: Inwiefern belegen die zum Studiengang erhobenen Kennzahlen sowie die Ergebnisse aus den Prozessen zur Qualitätssicherung, dass der Studiengang im Hinblick auf den curricularen Aufbau, die Vergabe von Leistungspunkten, die Organisation von Prüfungen sowie die Betreuung und Beratung der Studierenden studierbar ist?

    B. Qualifikationsziele und Profil des Studiengangs

    1. Qualifikationsziele

    1.1 Bitte erläutern Sie kurz die Leitidee und die Qualifikationsziele des Studiengangs.

    1.2 Bitte erläutern Sie möglichst konkret, welche Lernergebnisse die Studierenden im Bezug auf den gesamten Studiengang erreichen sollen.

    1.3 Bachelor- und Master-Studiengänge sollen die Studierenden zu zivilgesellschaftlichem Engagement befähigen und zu deren Persönlichkeitsentwicklung beitragen. Inwiefern ist dies durch den vorliegenden Studiengang gewährleistet? In welcher Weise werden Studierende befähigt, bei ihren Entscheidungen und Bewertungen neben wissenschaftlichen Erkenntnissen auch gesellschaftliche und ethische Aspekte zu berücksichtigen?

    1.4 Hat sich die Leitidee des Studiengangs als tragfähig erwiesen oder sind unter diesem Aspekt Veränderungen vorgenommen worden? Wenn ja, warum? Inwiefern wurde der Studiengang den aktuellen Entwicklungen der Wissenschaft angepasst?

    1.5 Inwiefern haben sich die fachlichen und überfachlichen Qualifikationsziele und Lernergebnisse als sinnvoll erwiesen und werden durch Ergebnisse aus dem Prozess der Qualitätssicherung gestützt (z.B. durch Absolventenverbleibsstudien, Evaluationen, Rückmeldungen von Arbeitgebern etc.)?

    2. Profil

    2.1 Für Master-Studiengänge: Welchem Profiltyp ist der Studiengang zuzuordnen? Handelt es sich um einen „eher anwendungsorientierten“ oder „eher forschungsorientierten“ Studiengang? Bitte begründen Sie das angestrebte Profil des Master-Studiengangs unter Rückgriff auf die im Beschluss des Akkreditierungsrates vom April 2004 genannten Deskriptoren.(1)

    2.2 Abschlussgrad: Welcher akademische Grad soll den Absolventinnen und Absolventen verliehen werden? Ingenieurwissenschaftliche Studiengänge können zwischen „Engineering“ und „Science“ wählen, wirtschaftswissenschaftliche Studiengänge zwischen „Arts“ und „Science“. Bitte begründen Sie in diesen Fällen Ihre Entscheidung.(2)

    2.3 Verfolgt der Studiengang einen besonderen Profilanspruch (z.B. berufsbegleitendes Studium, besondere Lehr-/Lernformen wie Fernstudium etc.)?

    3. Internationale Ausrichtung

    3.1 Verfügt der Studiengang in besonderer Weise über ein internationales Profil (z.B. Joint Degree, Double Degree, verpflichtender Auslandsaufenthalt, explizite Kooperationen mit ausländischen Partnerhochschulen, fremdsprachiges Lehrangebot etc.)?

    3.2 Welche Strukturen existieren, um den Austausch von Studierenden und ggf. auch Lehrenden zu unterstützen und zu erleichtern (z.B. spezifische Beratungsangebote, Sprachkurse, ECTSKoordinator, Regelungen zur Anerkennung von im Ausland zu erbringenden Prüfungsleistungen, Learning Agreements, Transcript of Records etc.)?

    3.3 Wie viele Studierende integrieren einen Auslandsaufenthalt in das Studium? Wie viele Studierende studieren an einer ausländischen Hochschule? Wie viele absolvieren ein Praktikum im Ausland? Wie hoch ist der Anteil ausländischer Studierender im Studiengang?

    4. In welcher Weise findet das Konzept zur Geschlechtergerechtigkeit Anwendung in Bezug auf den Studiengang?

    C. Das Curriculum des Studiengangs

    1. Zugang und Zulassung

    1.1 Welche formalen Zugangsvoraussetzungen (Abitur, Fachhochschulreife etc.) gelten für den Studiengang?

    1.2 Welche studiengangspezifischen Voraussetzungen (z.B. Kenntnisstand auf dem Gebiet formaler Methoden, Sprachkenntnisse, Berufserfahrungen oder künstlerische Begabung etc.) sind für den Studiengang vorgesehen (dies gilt insbesondere für Master-Studiengänge)?

    1.3 Wie werden diese im Rahmen des Zulassungsverfahrens überprüft?

    1.4 Geben Sie einen kurzen Überblick über die Zusammensetzung der Studierendenschaft des Studiengangs anhand der im Anhang dokumentierten statistischen Daten. Sofern darüber hinaus besondere Charakteristika in der Zusammensetzung bekannt sind, erläutern Sie diese bitte (z.B. Anteil der Studierenden mit Berufsausbildung, Entfernung des Studienortes vom Heimatort der Studierenden o. ä.)?

    1.5 Inwiefern haben sich die Zugangsvoraussetzungen und das Zulassungsverfahren für den Studiengang als zielführend erwiesen? Wie viele Bewerberinnen und Bewerber kamen im Schnitt auf einen Studienplatz?

    1.6 Welche Übergangswege aus anderen Studiengängen bzw. Anerkennungsregeln für die Anerkennung von Studienleistungen, die außerhalb der Antrag stellenden Hochschule erworben wurden, bestehen in Bezug auf den Studiengang?

    2. Beschreiben Sie die curriculare Struktur des Studiengangs, seine wesentlichen Elemente und deren Funktion. (Bitte erläutern Sie „den roten Faden“ im Aufbau des Studiengangs.)

    3. Bitte stellen Sie einen idealtypischen Studienverlaufsplan graphisch dar. Aus der Darstellung müssen die Lage und der Umfang der Module (in Credits) im Studienverlauf deutlich werden. Erläutern Sie ggf. im Anschluss, welche Studiengangselemente zeitlich flexibel sind.

    4. Der „Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse“(3) (Beschluss der KMK vom 21.4.2005) legt fest, über welche allgemeinen Qualifikationen Absolventinnen und Absolventen von Bachelor- bzw. Master-Studiengängen in den Bereichen „Wissen und Verstehen“ bzw. „Können“ verfügen müssen. Bitte konkretisieren Sie, inwieweit der Studiengang

    4.1 das vorhandene Wissen der Studierenden verbreitert bzw. vertieft,

    4.2 instrumentale, systemische und kommunikative Kompetenzen vermittelt.

    5. Wurden Veränderungen am Aufbau, am didaktischen Konzept und/oder am Inhalt des Curriculums seit der vorangegangenen Akkreditierung vorgenommen? Bitte erläutern Sie diese.

    6. Bitte erläutern Sie, nach welchen Prinzipien die Vergabe von Credits geschieht und welche Erwägungen zum Zuschnitt der Module angestellt wurden?

    7. Welche Maßnahmen zur Validierung des angesetzten studentischen Workload wurden im Zeitraum der Akkreditierung ergriffen? Bitte dokumentieren Sie die Ergebnisse mit entsprechenden Dokumenten (z.B. Evaluationsberichten, Protokolle von Gesprächen, Auswertungen von Lerntagebüchern o. ä.) im Anhang.

    7.1 Welche Ergebnisse liefern die entsprechenden Maßnahmen (z.B. Evaluationen) zur Überprüfung des studentischen Workload seit der letzten Akkreditierung?

    7.2 Welche Veränderungen wurden aufgrund dieser Ergebnisse vorgenommen. Inwiefern hatten diese Auswirkungen auf die Vergabe von Credits, auf den Zuschnitt von Modulen, auf die vorgesehen Prüfungsleistungen?

    8. In welcher numerischen und inhaltlichen Relation stehen Pflicht- und Wahlpflichtelemente im Studienprogramm?

    9. In welcher numerischen und inhaltlichen Relation stehen studiengangspezifische Module/Veranstaltungen und Module/Veranstaltungen, die auch für andere Studiengänge zur Verfügung stehen? Inwiefern entsprechen die importierten Module den spezifischen Anforderungen des Studiengangs?

    10. Welches Prüfungskonzept liegt dem Studiengang zugrunde (z.B. Modulprüfungen/Modulteilprüfungen oder Unterscheidung zwischen Studien- und Prüfungsleistungen o. ä.)? Welche Prüfungsformen werden mit welchem Hintergrund und mit welcher Häufigkeit eingesetzt?

    11. Wurden seit der vorangegangenen Akkreditierung des Studiengangs Veränderungen am Prüfungskonzept des Studienganges vorgenommen?

    12. Mit welchen Noten konnten die letzten drei Absolventenjahrgänge des Studienganges ihr Studium abschließen? Wie bewerten Sie die Ergebnisse auch bezüglich der Streuung im Notenspektrum? Bitte erörtern Sie die Erkenntnisse aus den statistischen Angaben im Anhang des Antrags.

    13. Bitte geben Sie das durchschnittliche deutsche Äquivalent der relativen ECTS-Noten im Durchschnitt der letzten drei Jahre an. (Bsp. Note A: Die besten 10% des Jahrgangs hatten mindestens die Note 1,2, Note B: die folgenden 25 % erhielten mindestens die Note 2,1 usw.)

    14. Gibt es Erkenntnisse über die Zahl der nicht bestandenen Modulprüfungen im Studiengang? Gibt es Module, in denen der Prozentsatz besonders hoch ist?

    15. Verfügen Sie über weitere Daten bezüglich der Abschluss- und Modulprüfungen im Studiengang? Wenn ja, welche und welche Rückschlüsse lassen diese zu?

    16. Für E-Learning-/Fernstudiengänge oder Studiengänge mit Fernstudienelementen in erheblichem Umfang (mehr als ein Drittel der Lehrangebote):

    16.1 Welche Lehr- und Lernformen kommen zum Einsatz?

    16.2 Wie gestaltet sich das quantitative Verhältnis von Präsenz- und Fernstudienphasen? Wie wird das Verhältnis von den Studierenden des Studiengangs bewertet?

    16.3 Bitte erläutern Sie die Organisation der Präsenzphasen. Welcher Teil der Präsenzphasen wird für Klausuren verwendet?

    16.4 Welche spezifischen Lernergebnisse sollen in den Präsenzphasen erreicht werden? Wie wird sichergestellt, dass die Lernergebnisse bei Nichtteilnahme an der Präsenzphase erreicht werden?

    16.5 Wie stehen die Lehrenden für Rückfragen zur Verfügung? Gibt es besondere organisatorische Maßnahmen, die die reibungslose Kommunikation, Beratung und Betreuung der Studierenden sichern?

    16.6 Wer erstellt die Lehrmaterialien und sorgt für notwendige Anpassungen (z.B. Aktualisierungen etc.)?

    16.7 Bei E-Learning-Angeboten: Mit welcher Lernplattform wird gearbeitet? Welche technische Unterstützung steht zur Verfügung?

    17. In welchen Curriculumselementen spielen Aspekte der Internationalisierung eine besondere Rolle? Wie hoch ist der Anteil fremdsprachlicher Abschlussarbeiten?

    D. Die Berufsfeldorientierung des Studiengangs

    1. Für welche Berufsfelder bzw. welche Positionen soll der Studiengang qualifizieren?

    2. Wie haben Sie sich bei der Planung bzw. Durchführung des Studiengangs über die (längerfristigen) Anforderungen möglicher Berufsfelder orientiert? Welche Maßnahmen sind bei der Planung und Durchführung des Studiengangs ergriffen worden, um die notwendigen Kompetenzen und Qualifikationsprofile zu eruieren? Inwieweit waren Vertreter potentieller Berufsfelder bei der Planung und Weiterentwicklung des Studiengangs beteiligt? Welche konkreten Maßnahmen sind im Zeitraum der Akkreditierung diesbezüglich durchgeführt worden?

    3. Wurden seit der vorangegangenen Akkreditierung des Studiengangs Anpassungen mit Blick auf den Arbeitsmarkt vorgenommen? Wenn ja, welche?

    4. Wie informieren Sie sich über den Verbleib der Absolventinnen und Absolventen? Bitte dokumentieren Sie die wichtigsten Ergebnisse durch geeignete Dokumente im Anhang des Antrags und bewerten Sie diese im Antragstext (z.B. der Verbleib der Absolventinnen und Absolventen auf dem Arbeitsmarkt nach Sektoren und Positionen, die Anzahl der Absolventinnen und Absolventen in weiterführenden Qualifikationsprogrammen etc.).

    5. Gibt es Erkenntnisse darüber, wie Arbeitgeber die Qualifikation der Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs einschätzen? Welche Stärken und Schwächen werden genannt?

    6. Wie schätzen die Absolventinnen und Absolventen ihre im Rahmen des Studiums erworbenen Qualifikationen im Hinblick auf eine Berufstätigkeit ein?

    E. Beratung, Betreuung, Organisation und Information

    1. Wie sind die Verantwortlichkeiten im Studiengang verteilt (gibt es einen Studiengangsleiter, gibt es Modulverantwortliche etc.)?

    2. Welche Orientierungs- und/oder Einführungsveranstaltungen sind für den Studiengang vorgesehen?

    3. Welche studiengangspezifischen Betreuungs- und Beratungsangebote sind für den Studiengang vorgesehen? Wer ist für die Beratung verantwortlich? Inwieweit konnten in der Vergangenheit Erfahrungen aus der Beratung für die Weiterentwicklung des Studiengangs nutzbar gemacht werden?

    4. Welche weiteren Maßnahmen zur aktiven Unterstützung der Studierenden des Studiengangs werden eingesetzt?

    5. Durch welche Informationsangebote werden die Studierenden über den vorliegenden Studiengang informiert?

    6. Wie wird gewährleistet, dass das Modulhandbuch jederzeit den aktuellen Stand wiedergibt? Inwiefern ist die aktuelle Fassung des Modulhandbuchs für die Studierenden zugänglich?

    7. Inwiefern belegen die zum Studiengang erhobenen Kennzahlen und Ihre Erfahrungen, dass der Studiengang in der Regelstudienzeit studiert werden kann? Wie hoch ist der Anteil der Studierenden in der Regelstudienzeit? Wie hoch ist der Anteil der Studierenden außerhalb der Regelstudienzeit? Wie bewerten Sie die Verbleibsquote des Studiengangs seit der vorangegangenen Akkreditierung? Bitte beziehen Sie sich auf die Angaben im Anhang des Antrags.

    F. Ressourcen

    1. Wie viele Studierende sollen laut Kapazitätsplanung in welchem Turnus in den Studiengang aufgenommen werden?

    2. Bitte listen Sie nach dem nachfolgenden Muster die Stellen auf, die in den Studiengang eingebunden sind:(4)

    Matrix

    3. Sind die vorgesehenen Professuren, wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Mitarbeiterstellen besetzt, ausgeschrieben, im Besetzungsverfahren oder haben einen kw-Vermerk? Falls Stellen in den nächsten fünf bis sieben Jahren auslaufen: Ist eine Wiederbesetzung beabsichtigt?

    4. Masterstudiengänge:

    4.1. Bei stärker anwendungsorientierten Masterstudiengängen: Bitte geben Sie für die hauptamtlich Lehrenden die wichtigsten einschlägigen Tätigkeiten außerhalb der Hochschule, Kooperationen mit Partnern außerhalb der Hochschule und Projekte in der Anwendungsforschung aus den letzten fünf Jahren an.

    4.2. Bei stärker forschungsorientierten Masterstudiengängen: Bitte geben Sie für die hauptamtlich Lehrenden die wichtigsten Forschungsprojekte und Publikationen der letzten fünf Jahre an.

    5. Lehraufträge:

    5.1. Wie viele und für welche Themenbereiche werden Lehrbeauftragte im vorliegenden Studiengang eingesetzt?

    5.2. Wie wird die Qualität der Lehraufträge gesichert und ggf. überprüft? Sind diesbezüglich im Zeitraum der Akkreditierung konkrete Maßnahmen ergriffen und ggf. Konsequenzen gezogen worden?

    5.3. Falls Sie über längere Zeit mit denselben Lehrbeauftragten arbeiten, füllen Sie bitte die folgende Tabelle aus:

    Lehrende

    6. In welchem Umfang müssen Lehrangebote für Studiengänge außerhalb des Fachbereichs/der Fakultät vorgehalten werden?

    7. In welchem Umfang werden Lehrleistungen anderer Fachbereiche/Fakultäten für den zu akkreditierenden Studiengang importiert? Um welche Lehrleistungen handelt es sich? Wie wird sichergestellt, dass die Lehrleistungen zur Verfügung stehen (siehe in diesem Fall auch die Erklärung der Hochschulleitung)?

    8. Sächliche Ressourcen:

    8.1. In welcher Höhe stehen Mittel für den Studiengang zur Verfügung (z.B. Haushaltsmittel, Drittmittel, ggf. Mittel aus Studienbeiträgen, Mittel für Literatur, etc.)?

    8.2. Welche Labore, Räumlichkeiten, Gerätschaften etc. stehen speziell für den Studiengang zur Verfügung. In welchem Turnus wird die technische Ausstattung des Studiengangs erneuert? Inwiefern hat sich die Ausstattung des Studiengangs seit der letzen Akkreditierung verändert?

    9. Bitte fügen Sie bei Studiengängen, die gemeinsam von verschiedenen Fachbereichen angeboten werden, eine Erklärung über die Zusammenarbeit bzw. die Bereitstellung der notwendigen personellen und sächlichen Ressourcen an.

    10. Bestätigung des Rektorats/des Präsidiums:

    Die Rektorin/Präsidentin / Der Rektor/Präsident bestätigt hiermit, dass für den vorliegenden Studiengang/die vorliegenden Studiengänge eine Kapazitätsprüfung stattgefunden hat und die Lehrkapazität für die Dauer der Akkreditierung (i.d.R. fünf Jahre) für ausreichend befunden wurde. Die im Antrag gemachten Angaben über die personelle und sächliche Ausstattung entsprechen den Tatsachen zum Zeitpunkt der Antragstellung. Darüber hinaus wird bestätigt, dass die Prüfungsordnung einer juristischen Prüfung unterzogen wurde.

    Ort, Datum Unterschrift Rektor/in / Präsident/in

    IV. Anhang

    1. Daten über Studierende (auf Studiengangsebene)(5)

    1.1 Bitte dokumentieren Sie die Entwicklung der Studierendenzahlen für den zu akkreditierenden Studiengang. Dabei sollen die Studienanfängerzahlen über den Akkreditierungszeitraum fortgeschrieben werden, um die Entwicklung der Zahlen nachvollziehen zu können. Daraus soll die Verbleibsquote ersichtlich werden. Bitte berücksichtigen Sie dabei auch den Anteil weiblicher und ausländischer Studierender.(6)

    1.2 Bitte dokumentieren Sie inklusive der Angabe der Studiendauer, wie viele Absolventinnen und Absolventen es bislang gegeben hat.

    1.3 Bitte dokumentieren Sie – falls möglich – wie viele Studierende einen Auslandsaufenthalt während des Studiums absolviert haben unter Angabe der Art (Praktikum/Studium) und der Zielländer der Auslandsaufenthalte.

    2. Workloaderhebungen

    2.1 Bitte dokumentieren Sie die Ergebnisse der Workloaderhebungen anhand entsprechender Dokumente (z.B. Evaluationsberichte, Protokolle von Gesprächen, Auswertung von Lerntagebüchern o.ä.).

    3. Prüfungsergebnisse

    3.1 Bitte dokumentieren Sie die Abschlussnoten aller Absolventinnen und Absolventen, die den Studiengang seit der vorangegangenen Akkreditierung abgeschlossen haben.

    3.2 Bitte legen Sie eine Liste der letzten 50 abgeschlossenen Abschlussarbeiten unter Angabe des Themas und der Note dar. Sollten bislang weniger als 50 Abschlussarbeiten vorliegen, reichen Sie bitte eine Liste aller bislang abgeschlossenen Arbeiten ein. Aus dieser Liste werden nach dem Zufallsprinzip einige Arbeiten ausgewählt, die bei der Vor-Ort-Begehung zur Einsichtnahme ausgelegt werden sollen.

    4. Absolventenbefragungen/Verbleibanalysen

    4.1 Falls strukturierte Absolventenbefragungen durchgeführt wurden, legen Sie bitte den/die Fragebögen dar sowie eine Zusammenfassung der Ergebnisse.

    5. Bescheid/Gutachten der vorangegangenen Akkreditierung und ggf. Auflagenerfüllung

    5.1 Bitte legen Sie eine Kopie des Gutachtens und der Urkunde zur vorangegangenen Akkreditierung bei.

    5.2 Bitte legen Sie eine Kopie der Bestätigung der Auflagenerfüllung bei.

    5. Bei Paketakkreditierungen sind die Daten für jeden Studiengang zu dokumentieren.

    6. Diese Daten werden i.d.R. standardmäßig von der Hochschulverwaltung erfasst und können in der vorliegenden Form eingereicht werden.

    (1)Die Akkreditierungskommission von AQAS erachtet es als wichtig, dass mit diesem Beschluss des Akkreditierungsrates noch einmal klar gestellt worden ist, dass beide Profile hinsichtlich der Zulassungskriterien, der Studiendauer bzw. der Kreditpunkte, dem Zugang zur Promotion, der Berufsqualifizierung u. ä. gleichberechtigt nebeneinander stehen. Den Beschluss des Akkreditierungsrates finden Sie in dem Kapitel „Beschlüsse und Vorgaben“ in der Broschüre von AQAS.

    (2)Die Ländergemeinsamen Strukturvorgaben der KMK stellen einen groben Rahmen für die Vergabe der Abschlussgrade dar. Den diesbezüglichen Beschluss der Akkreditierungskommission von AQAS finden Sie in dem Kapitel „Beschlüsse und Vorgaben“ in der Broschüre von AQAS.

    (3)Nähere Informationen zum Qualifikationsrahmen finden Sie im Kapitel „Beschlüsse und Vorgaben“ in der Broschüre von AQAS.

    (4)Dem Antrag ist im Anhang eine Erklärung der Hochschulleitung über die Ressourcen des Studiengangs beizufügen(siehe F 10.).

    (5)Bei Paketakkreditierungen sind die Daten für jeden Studiengang zu dokumentieren.

    (6)Diese Daten werden i.d.R. standardmäßig von der Hochschulverwaltung erfasst und können in der vorliegenden Form eingereicht werden.

    Grundsätze zur Reakkreditierung von Studiengängen

    veröffentlicht am 22. Oktober 2008 in Programmakkreditierung

    (Beschluss der Akkreditierungskommission vom 06.05.2008)

    1. Der Prüfansatz von AQAS beruht auf der Annahme, dass die Hochschule die Entwicklung des Studiengangs seit der vorangegangenen Akkreditierung verfolgt, Stärken und Schwächen identifiziert und den Studiengang im Rahmen des Erforderlichen weiterentwickelt hat. Neben Evaluationsergebnissen sollten auch Entwicklungen im Fach oder in den beteiligten Fächern sowie sich verändernde Rahmenbedingungen in die Weiterentwicklung eingeflossen sein.

    AQAS ist bewusst, dass der Studiengang sich in einem Spannungsfeld bewegt, in dem verschiedene, teilweise auch divergente Anforderungen von Seiten der beteiligten Statusgruppen, der zuständigen Landesregierung, potentieller Arbeitgeber, Fachgesellschaften und anderer Interessengruppen an ihn gestellt werden, denen er nicht allen in gleicher Weise gerecht werden kann. Erwartet wird, dass die Verantwortlichen für den Studiengang sich mit Evaluationsergebnissen und Rückmeldungen von verschiedener Seite auseinandergesetzt, mögliche Schlussfolgerungen diskutiert und begründete Entscheidungen darüber getroffen haben, in welcher Weise die Ergebnisse und Rückmeldungen in die Weiterentwicklung des Studiengangs einfließen.

    2. AQAS geht davon aus, dass der Studiengang die aktuell geltenden formalen Anforderungen und der Kultusministerkonferenz und des Akkreditierungsrates erfüllt.

    3. Es findet ein Perspektivwechsel statt. Im Gegensatz zur Erstakkreditierung von noch nicht eingerichteten Studiengängen bzw. von Studiengängen, die erst über einen eher kurzen Zeitraum realisiert wurden, richtet sich der Blick bei der Reakkreditierung auf Programme, die über einen bestimmten Zeitraum durchgeführt wurden. I.d.R. sollte mindestens eine „Studierendenkohorte“ den Studiengang durchlaufen haben.

    4. Der Verfahrensablauf entspricht im Wesentlichen dem der Erstakkreditierung, d.h. unter anderem:

    • es ist ein Antrag mit entsprechenden Dokumentationen einzureichen;
    • die Akkreditierungskommission entscheidet über die Eröffnung des Verfahrens;
    • es findet ein gutachterzentriertes Peer-Review-Verfahren statt, das i.d.R. auch eine Vor-Ort-Begehung beinhaltet;
    • die Akkreditierungskommission entscheidet auf Basis der Bewertung durch die Gutachtergruppe über die Akkreditierung. Details zum Verfahrensablauf können dem „Ablauf des Reakkreditierungsverfahrens“ entnommen werden.

    5. Die Hochschule legt sowohl quantitative als auch qualitative Daten zu den Studierenden und Evaluationsergebnisse sowie deren Auswertung und Interpretation dar. Die Hochschule dokumentiert, auf welche Weise die Ergebnisse für die Weiterentwicklung des Studiengangs genutzt wurden oder werden. Die Daten umfassen Studierendenstatistiken, Prüfungsergebnisse, Schwundquoten, Workload-Erhebungen, Themen und Noten der Abschlussarbeiten sowie Ergebnisse von Evaluationen, Absolventenbefragungen und/oder Verbleibanalysen.

    6. Die Hochschule dokumentiert eventuell vorgenommene Veränderungen am Curriculum oder am Profil des Programms und erläutert die Gründe für die Veränderungen. Veränderungen können sich beispielsweise als Konsequenz der o.g. Evaluierungen ergeben, aufgrund struktureller Veränderungen oder durch die Anpassung an die aktuellen fachlichen Standards.

    7. Die Hochschule dokumentiert den Umgang mit eventuell ausgesprochenen Auflagen und Empfehlungen aus der vorangegangenen Akkreditierung.

    8. Wichtig ist, dass das Studienprogramm in seiner aktuellen Ausrichtung und Struktur sowie die Rückschlüsse aus den o.g. Erhebungen transparent dokumentiert werden. Die Dokumentation muss für die externen Leserinnen und Leser (Akkreditierungskommission und Gutachtergruppe) verständlich und nachvollziehbar sein.

    Ablauf des Reakkreditierungsverfahrens

    veröffentlicht am 22. Oktober 2008 in Programmakkreditierung

    (Beschluss der Akkreditierungskommission vom 06.05.2008)

    Erste Beratung der Hochschule:

    1. Die Geschäftsstelle von AQAS bietet eine unverbindliche und kostenlose Beratung vor Abschluss des Vertrags zur Reakkreditierung an.

    Antragserstellung und Vertragsabschluss:

    2. Die Auftragserteilung an AQAS erfolgt über die Hochschulleitung. Die Hochschule erhält von AQAS den vom Vorstandsvorsitzenden und der Geschäftsführerin unterschriebenen Vertrag. Der Vertrag wird mit der Hochschulleitung sowie dem Dekan bzw. der Dekanin abgeschlossen. Er regelt den Ablauf des Verfahrens, den Kostenrahmen sowie den angestrebten Zeitplan.

    3. Das Fach erstellt einen Reakkreditierungsantrag nach den Vorgaben des Leitfadens von AQAS. Ein vollständiger Antrag auf Reakkreditierung umfasst die folgenden Unterlagen:

    • Antrag auf Reakkreditierung (inkl. Daten und Messzahlen zum Studienerfolg sowie
    • Prüfungs- und Studierendenstatistiken, Liste der 50 letzten Abschlussarbeiten);
    • Evaluationsberichte (intern/extern);
    • Abschlussgutachten der vorangegangenen Akkreditierung/Akkreditierungsbescheid,
    • Nachweis der Erfüllung von Auflagen aus der vorangegangenen Akkreditierung;
    • Modulhandbuch in aktueller Fassung;
    • Studien- und Prüfungsordnung in aktueller Fassung;
    • Beispiel für das Diploma Supplement.

    Die Hochschule benennt eine/n zentrale/n Ansprechpartner/in für das Verfahren und teilt AQAS mit, welches fachliche Profil der Gutachterinnen und Gutachter sie für angemessen hält. Die Hochschulleitung bestätigt schriftlich die im Antrag angegebenen Ressourcen.

    4. Der Antrag sowie die Anlagen werden AQAS in schriftlicher und elektronischer Form zugeleitet.

    5. Die Geschäftsstelle führt eine Vorprüfung des Antrags durch und berät die Hochschule/das Fach hinsichtlich des weiteren Vorgehens. Sie prüft die Unterlagen auf Einhaltung der formalen Vorgaben der KMK und des Akkreditierungsrates sowie auf Vollständigkeit und fordert ggf. eine Überarbeitung der Unterlagen und/oder Ergänzungen.

    Eröffnung des Verfahrens:

    6. AQAS fertigt einen schriftlichen Bericht zur „Ausgangslage“ des Studiengangs/der Studiengänge an, in dem die wichtigsten Punkte des Reakkreditierungsantrags dargestellt werden. Dieser wird der Akkreditierungskommission gemeinsam mit den Antragsunterlagen vorgelegt. Die Akkreditierungskommission diskutiert den Antrag und entscheidet, ob das Verfahren eröffnet wird.

    7. Die Geschäftsstelle von AQAS informiert die Hochschule, ob das Verfahren eröffnet wurde und leitet eventuelle Fragen/Monita der Akkreditierungskommission weiter. Wurde das Verfahren nicht eröffnet, wird die Hochschule über die Gründe informiert und kann den Antrag nach einer entsprechenden Überarbeitung nochmals einreichen.(1)

    Benennung der Gutachtergruppe:

    8. Die Akkreditierungskommission bestellt die Gutachtergruppe. Der Gruppe gehören i.d.R. Wissenschaftler/innen, Studierende und Vertreter/innen der Berufspraxis an.

    Begehung des Fachbereichs/der Hochschule:

    9. Die Geschäftsstelle informiert die Hochschule rechtzeitig über die Zusammensetzung der Gutachtergruppe und räumt der Hochschule eine Frist für begründete Einwände gegen Mitglieder der Gutachachtergruppe ein. Begründete Einwände müssen schriftlich eingereicht werden.(2) Ein Vorschlags- und/oder ein Vetorecht der Hochschule besteht nicht.

    10. Die Geschäftsstelle informiert die Hochschule über den Begehungstermin und den genauenAblauf der Begehung.

    11. Die Hochschule leitet der Geschäftsstelle die Antragsunterlagen in ausreichender Zahl bis spätestens vier Wochen vor dem Begehungstermin zu. Liegen die Antragsunterlagen nicht rechtzeitig vor, kann dies zu einer Verschiebung des Begehungstermins führen.

    12. Die Mitglieder der Gutachtergruppe prüfen die Antragsunterlagen und geben der Geschäftsstelle eine erste schriftliche Rückmeldung. Falls eine zeitnahe Evaluation des Studiengangs im Rahmen eines Peer-Review-Verfahrens stattgefunden hat, entscheiden die Gremien von AQAS auf Basis des Gutachtervotums, ob und ggf. aus welchen Gründen eine nochmalige Begehung stattfindet. Das Ergebnis wird der Hochschule zur Kenntnis gegeben.

    13. Im Rahmen der Begehung finden i.d.R. Gespräche mit der Hochschulleitung, der Fachbereichsbzw. Studiengangsleitung sowie mit Studierenden statt.

    14. Die Hochschule wird gebeten, der Gutachtergruppe die nach dem Zufallsprinzip ausgewählten Abschlussarbeiten während der Begehung zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen.

    Abschluss des Verfahrens:

    15. Die Gutachterinnen und Gutachter erstellen einen schriftlichen Bewertungsbericht mit einer Reakkreditierungsempfehlung, die der Akkreditierungskommission als Beschlussvorlage dient.

    16. AQAS leitet den Gutachterbericht ohne Beschlussempfehlung an die Hochschule weiter. Der Hochschule wird die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Die Stellungnahme muss innerhalb einer Woche schriftlich eingereicht werden.

    17. Die Akkreditierungskommission prüft die Reakkreditierungsempfehlung, den Bericht sowie ggf. die Stellungnahme der Hochschule, berät hierüber und spricht ein vorläufiges Ergebnis der Akkreditierung aus. AQAS ist dabei an die Beschlüsse des Akkreditierungsrates „Kriterien zur Akkreditierung von Studiengängen“ sowie „Entscheidungen der Akkreditierungsagenturen: Arten und Wirkungen“ in der jeweils gültigen Fassung sowie diese ergänzenden oder ersetzenden Beschlüsse gebunden.

    18. AQAS leitet die Entscheidung der Akkreditierungskommission an die Hochschule weiter. Die Hochschule kann innerhalb von vier Wochen gegen die Entscheidung sowie ggf. erteilte Auflagen schriftlich Widerspruch einlegen. In diesem Fall wird das Verfahren erneut der Akkreditierungskommission vorgelegt. Bei formalen Beanstandungen, die sich nicht auf Entscheidungsinhalte der Akkreditierungskommission beziehen, entscheidet der Vorstand von AQAS e.V.

    19. Erfolgt kein schriftlicher Widerspruch, veröffentlicht AQAS das Ergebnis des Reakkreditierungsverfahrens und die Namen der Gutachterinnen und Gutachter. Bei Negativentscheidung erfolgt statt einer Veröffentlichung eine entsprechende Mitteilung an den Akkreditierungsrat.

    20. Bei einer Reakkreditierung des Studiengangs oder einer Reakkreditierung mit Auflagen schließt die Verleihung des Siegels des Akkreditierungsrates das Verfahren formal ab. Die Nichterfüllung von Auflagen kann zum Widerruf der Reakkreditierung führen.

    21. Im Falle der Aussetzung des Verfahrens erhält die Hochschule die Möglichkeit, die im Verfahren festgestellten Mängel innerhalb einer ihr gesetzten Frist zu beheben und die Unterlagen AQAS erneut zur Prüfung vorzulegen. Für die erneute Prüfung der Unterlagen werden weitere Kosten in Rechnung gestellt.

    (1)Damit sind keine zusätzlichen Kosten verbunden. Allerdings muss mit Verzögerungen im Verfahrensablauf gerechnet werden.

    (2)Die Hochschule muss in solchen Fällen mit Verzögerungen im Verfahrensablauf rechnen.

    Gutachterauswahl

    veröffentlicht am 22. Oktober 2008 in Programmakkreditierung

    Verfahren und Kriterien für die Auswahl von Gutachterinnen und Gutachtern

    Vor der Eröffnung eines Akkreditierungsverfahrens wird die Hochschule gebeten, AQAS das gewünschte fachliche Profil der Gutachtergruppe mitzuteilen. Die Akkreditierungskommission von AQAS entscheidet über das tatsächliche Profil und bestimmt, welche Personen für ein Verfahren als Gutachterin bzw. Gutachter nominiert werden.
    Die Geschäftsstelle koordiniert die Zusammenstellung der Gutachtergruppe und informiert die Hochschule über deren personelle Zusammensetzung.

    Bei einer Einzelakkreditierung (Durchführung des Verfahrens für einen einzelnen Studiengang oder ein konsekutives Studienprogramm) setzt sich die Gutachtergruppe wie folgt zusammen:

    • 2-3 Professorinnen und Professoren (Uni/FH) (je nach Komplexität des Studiengangs)
    • 1 Expertin bzw. Experte aus der Berufspraxis
    • 1 Studentin bzw. Student

    Darüber hinaus ist es grundsätzlich möglich, Studiengänge in gebündelter Form zu akkreditierten, wenn es sich um fachlich affine Studiengänge handelt, die von einer Gutachtergruppe im Zuge einer Vor-Ort-Begehung begutachtet werden können („Paketverfahren“). Die Gutachtergruppe kann in diesem Fall in Absprache mit der Geschäftsstelle erweitert werden, damit die fachliche Breite der im Paket enthaltenen Studiengänge abgedeckt wird.

    Kriterien zur Nominierung von Gutachterinnen und Gutachtern aus dem Wissenschaftsbe
    reich:

  • Aktive Mitwirkung in der jeweiligen scientific community
  • Reputation und fachliche Breite
  • Aufgeschlossenheit für die Entwicklungen im Rahmen des Bologna-Prozesses
  • Wünschenswert: Akkreditierungs- oder Evaluationserfahrung, internationale Erfahrungen
  • Ausschlusskriterien bei der Gutachternominierung:

  • Professorinnen und Professoren aus dem jeweiligen Bundesland,
  • Gutachterinnen und Gutachter, die in den letzten fünf Jahren von der Fakultät/dem Fachbereich promoviert oder habilitiert wurden,
  • Gutachterinnen und Gutachter, die in den letzten zwei Jahren an einem der Fachbereiche der Hochschule als Lehrende tätig gewesen sind,
  • Gutachterinnen und Gutachter, die sich in einem Berufungsverfahren an der Antrag stellenden Hochschule befinden bzw. sich in den letzten zwei Jahren auf einem Listenplatz befunden haben,
  • Gutachterinnen und Gutachter, die zu einem Mitglied des betroffenen Fachbereichs verwandtschaftliche oder andere enge persönliche Verbindungen haben,
  • Professorinnen und Professoren, die mit einem Mitglied des betroffenen Fachbereichs aktuell bzw. regelmäßig gemeinsam publizieren,
  • Gutachterinnen und Gutachter, die im Hinblick auf den zu akkreditierenden Studiengang zugleich beratend tätig oder anderweitig in den Studiengang involviert sind.
  • Unbefangenheitserklärung für Gutacher als PDF-Dokument.

    Muster für den Begehungsablauf

    veröffentlicht am 22. Oktober 2008 in Programmakkreditierung

    Vortag


    15:00 – 18:00 Vorgespräch der Gutachtergruppe

    Die Gutachtergruppe trifft sich, um den Akkreditierungsantrag der Hochschule/des Faches zu besprechen und Fragen zu klären. Der Referenzrahmen für die Begehung wird erstellt.

    Tag der Begehung


    8:30 – 9:00 Gespräch mit der Hochschulleitung

    Die Gutachterinnen und Gutachter erörtern strategische Aspekte, z.B. die Stellung des Fachs und des neuen Studiengangs im Kontext der Gesamtplanungen der Hochschule. Weitere Themen sind: Profil des Fachs und Entwicklungsperspektiven, einzelne Fragen von Studium und Lehre, Personal- und Sachressourcen, Qualitätssicherung etc.

    9:00 – 9:15 Interne Diskussion der Gutachter

    9.15-10.45 Gespräch mit den Verantwortlichen für den Studiengang

    Die Gutachterinnen und Gutachter diskutieren mit den Programmverantwortlichen eine Reihe von Schwerpunktthemen: Ziele des Fachs und Ausbildungsziele des Studiengangs, das Curriculum (Aufbau, Inhalte, Berufsorientierung), Internationalisierung, Prüfungen und Studienerfolg, Serviceleistungen für Studierende und Marketing.

    10:45 – 11:15 Interne Diskussion der Gutachter

    11:15 – 12:15 Gespräch mit den Lehrenden

    Mit den Lehrenden des neuen Studienprogramms werden das Curriculum (Aufbau und Inhalt), die Lehrmethoden, Betreuungsangebote und die Berufsorientierung besprochen.

    12:15 – 13:30 Mittagspause mit interner Diskussion der Gutachter

    13:30 – 14:30 Gespräch mit den Studierenden

    Sofern der Studiengang angelaufen ist, werden mit Studierenden aus verschiedenen Studienphasen und Vertreterinnen und Vertretern der Fachschaft folgende Themen diskutiert: Studienmotivation, Studienprogramm (Inhalte, Organisation, Verlauf), Prüfungen, Berufsorientierung, Auslandsaufenthalte, Betreuung und Beratung. Falls der Studiengang nicht angelaufen ist, werden zum Gespräch Studierende aus dem Vorgängerstudiengang eingeladen.

    14:30 – 15:15 Besichtigung der Räumlichkeiten

    Die Gutachtergruppe sollte bei Bedarf eine kurze Führung durch die Lehrräume, Arbeitsräume, Labore und die Bibliothek erhalten. In dieser Zeit sollte die Möglichkeit zu Ad-hoc Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern der Hochschule, Lehrenden und ggf. dem technischen Personal bestehen.

    15:15 – 16:00 Interne Diskussion der Gutachter

    16:00 – 16:30 Abschlussgespräch

    Die Gutachterinnen und Gutachter formulieren ihre Eindrücke aus der Begehung und geben ein erstes Feedback

    gegen 16:30 Abreise der Gutachter

    Bei Paketakkreditierungen wird der Ablauf der Begehung individuell von der Geschäftsstelle entworfen.

    Modelle für die Akkreditierung

    veröffentlicht am 22. Oktober 2008 in Programmakkreditierung

    Einzelverfahren

    Wird über die Akkreditierung eines einzelnen Bachelor- oder Masterstudiengangs oder über die Akkreditierung eines Bachelor- und eines dazu konsekutiven Masterstudiengangs im Rahmen eines Verfahrens entschieden, sprechen wir von einem Einzelverfahren.

    Der Vertrag für das Verfahren wird mit der Hochschulleitung geschlossen, die Hochschule benennt AQAS einen Ansprechpartner für das Verfahren.

    Die Gutachtergruppe im Einzelverfahren setzt sich in der Regel aus zwei Fachwissenschaftlern, einem Vertreter der Berufspraxis und nach Möglichkeit einem Studierenden zusammen. Der Ablauf der Begehung richtet sich im Wesentlichen nach dem von AQAS vorgesehenen Ablaufplan, der bei Bedarf modifiziert werden kann. Die Gutachter erstellen für den zu akkreditierenden Studiengang einen Bewertungsbericht, auf dessen Grundlage die Akkreditierungskommission von AQAS über die Akkreditierung entscheidet.

    Einzel- oder Paketakkreditierungen

    Paketakkreditierung

    Zu einem „Paket“ können Studiengänge zusammengefasst werden, die eine hohe fachliche Affinität aufweisen und mit einer Gutachtergruppe im Rahmen einer Vor-Ort-Begehung begutachtet werden können. Nach den Vorgaben des Akkreditierungsrates ist eine hohe fachliche Affinität nur dann gegeben, wenn diese über die bloße Zugehörigkeit zu einer Fächerkultur (Geistes- und Kulturwissenschaften, Sozialwissenschaften oder Naturwissenschaften) hinausgeht und eine disziplinäre Nähe der Studiengänge vorliegt.

    AQAS legt darüber hinaus Wert darauf, dass die Menge der zusammengefassten Studiengänge soweit überschaubar bleibt, dass alle Studienprogramme bei der Vor-Ort-Begehung explizit diskutiert werden können. Zudem achten wir darauf, dass alle Studiengänge im Paket durch fachlich einschlägige Gutachterinnen und Gutachter abgedeckt sind.

    Die Unterlagen für die Studiengänge müssen zu einem Antrag zusammengefasst und zeitgleich bei AQAS eingereicht werden. Über die Zusammenfassung von Studiengängen zu “Paketen” entscheidet AQAS in Absprache mit der Hochschule. Die Kosten für Paketakkreditierungen werden im Einzelfall kalkuliert.

    Beschlüsse der Akkreditierungskommission

    veröffentlicht am 22. Oktober 2008 in Programmakkreditierung

    Akkreditierung von Studiengängen im 2-Fach-Modell

    Thema: Aussetzung des Akkreditierungsverfahrens

    Fernstudiengänge

    Strukturelle Trennung von Bachelor- und Masterstudiengängen, Ausnahmen

    Umfang von Modulen

    Anzahl unbenoteter Module

    Zugang zu Masterstudiengängen für Studienbewerberinnen und Studienbewerber ohne ersten akademischen Grad

    Akademische Abschlussgrade

    Nach-Akkreditierungen

    Unterscheidung von konsekutiven, nicht-konsekutiven und weiterbildenden Studiengängen

    Profile von Masterstudiengängen

    Internationale Studiengänge

    Vergabe von Kreditpunkten bei Studiengängen mit verkürzter Studiendauer

    Beschlüsse zur Akkreditierung

    Duales Studium

    Vorpraktika

    MBA-Studiengänge


    Thema: Akkreditierung von Studiengängen im 2-Fach-Modell

    Akkreditierung von Studiengängen, die Bestandteil eines 2-Fach-Modells sind (Beschluss vom 30.05.2006)

    1. AQAS fordert die Hochschulen bereits bei der Eröffnung der Verfahren auf, für die Überschneidungsfreiheit von Pflichtveranstaltungen im gleichen Semester sowie für die generelle Studierbarkeit des Studiengangs in der Regelstudienzeit Sorge zu tragen und die entsprechenden Strategien im Antrag darzulegen. Das Erfordernis der Überschneidungsfreiheit von Pflichtveranstaltungen sowie der Studierbarkeit in der Regelstudienzeit bezieht sich grundsätzlich auf das Studium der im Rahmen des Modells zugelassenen Fächerkombinationen.

    Falls die Studierbarkeit in der Regelstudienzeit nicht für alle zugelassenen Kombinationen gewährleistet werden kann, muss die Hochschule für Studieninteressente transparent darlegen, für welche (in der Regel selteneren) Fächerkombinationen dies nicht gilt.

    Die Zielvorgabe Überschneidungsfreiheit bezieht sich in der Regel auf Studienverläufe, die dem Studienplan folgen.

    Spätestens im Rahmen der Reakkreditierung wird überprüft, ob von der Hochschule die aufgeführten Strategien zielführend sind.

    2. Falls Hochschulen einen oder mehrere einzelne Teil-Studiengänge, die im Rahmen eines 2-Fach.Modells zu studieren sind, zur Akkreditierung einreichen, muss das Modell selbst sowie die o. g. Strategien im Antrag so beschrieben werden, dass die Strategien zur Erreichung der o. g. Ziele bewertet werden können.

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    Thema: Aussetzung des Akkreditierungsverfahrens

    Verfahren zur Information der Hochschule bei einer Rückstellungsempfehlung der Gutachterinnen und Gutachter (Beschluss vom 30.05.2006)

    Stellen die Gutachterinnen und Gutachter während der Begehung fest, dass sie aufgrund der festgestellten Monita ein Aussetzen des Verfahrens empfehlen werden, informieren die Referenten die Hochschule dahingehend, dass ein entsprechender Beschluss der Akkreditierungskommission möglich sei. Die Hochschule wird über die Gründe für die Gutachterempfehlung informiert und ihr wird die Möglichkeit eröffnet, vorab eine Stellungnahme vorzubereiten, die der Akkreditierungskommission gemeinsam mit dem Bewertungsbericht sowie der Beschlussempfehlung der Gutachterinnen und Gutachter vorgelegt wird. Damit soll einer Verzögerung der Akkreditierungsentscheidung in den Fällen entgegengewirkt werden, in denen ein Aussetzen des Verfahrens auf Initiative der Agentur wahrscheinlich ist.

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    Thema: Fernstudiengänge

    Präsenzphasen in Fernstudiengängen (Beschluss vom 21.02.2006)

    Fernstudiengänge müssen in der Regel Präsenzphasen, für die Credits vergeben werden, anbieten. Die Gutachterinnen und Gutachter sollten eine Empfehlung geben, ob und in welchem Ausmaß Präsenzphasen obligatorisch gemacht werden sollten. Diese Empfehlung muss sich an den Zielen und am Profil des Studiengangs orientieren. Die Studierenden sollen, müssen aber nicht teilnehmen. Für diejenigen, die nicht teilnehmen, müssen in den Modulbeschreibungen alternative Studienleistungen vorgesehen werden, damit sie die vorgeschriebene Zahl der Kreditpunkte erreichen.

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    Thema: Strukturelle Trennung von Bachelor- und Masterstudiengängen, Ausnahmen

    Strukturelle Trennung von Bachelor- und Masterstudiengängen (Beschluss vom 11.10.2005, Neufassung vom 15.05.2007)

    Grundsätzlich sind Bachelor- und Masterstudiengänge strukturell zu trennen. Für jede Studienstufe müssen Module vorgesehen sein, mit denen die auf dem jeweiligen Qualifikationsniveau angestrebten Kompetenzen erlangt werden können.

    Insbesondere bei nicht-konsekutiven oder weiterbildenden Masterstudiengängen, in die Studierende mit unterschiedlichen Vorkenntnissen aufgenommen werden, kann es jedoch erforderlich sein, auch Studienelemente auf Bachelorniveau in das Curriculum zu integrieren, um Teilnehmervoraussetzungen anzugleichen. Deren Anteil sollte nicht über 25% (30 von 120 Credits bzw. 15 von 60 Credits) liegen. Die Notwendigkeit der Integration solcher Studienelemente muss von der Hochschule begründet werden und ist bei der Akkreditierung zu überprüfen. Zudem müssen die Zugangsvoraussetzungen für den Studiengang auch spezifische Vorkenntnisse im eigentlichen Studienfach umfassen.

    Darüber hinaus können einzelne Module in Ausnahmefällen, z.B. bei kleinen Gruppengrößen, für Bachelorund Masterstudiengänge verwendet werden. In solchen Fällen muss die Möglichkeit der gemeinsamen Verwendung fachlich-inhaltlich begründet sein und es muss dargestellt werden, durch welche Maßnahmen eine Differenzierung im Hinblick auf das Qualifikationsniveau gewährleistet wird.

    Für die Beurteilung der Erreichung eines angemessenen Masterniveaus ist die Betrachtung des gesamten Studiengangs ausschlaggebend, nicht die der einzelnen Module.

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    Thema: Umfang von Modulen

    Umfang von Modulen auf der Basis von Credits (Beschluss vom 11.10.2005)

    Ein entscheidender Aspekt bei der Akkreditierung von Studiengängen ist die Modularisierung. Unter Modularisierung versteht man die Zusammenfassung von Stoffgebieten zu thematisch und zeitlich abgerundeten, in sich abgeschlossenen und mit Kreditpunkten versehenen abprüfbaren Lehr- und Lerneinheiten.

    Im Akkreditierungsantrag ist die Stellung der einzelnen Module innerhalb des Gesamtstudienaufbaus didaktisch und curricular zu begründen. Dabei sollte ein stetiger Wissensprogress Berücksichtigung finden.

    Ein Modul kann verschiedene Lehr- und Lernformen aufweisen und ist in der Regel innerhalb eines Semesters oder eines Studienjahres abzuschließen. Den Modulen wird der vorgesehene studentische Arbeitsaufwand in Stunden zugeordnet. Der studentische Arbeitsaufwand umfasst neben den Präsenzphasen die Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltungen, die Prüfungen, die Erstellung von Studien- und Abschlussarbeiten und ggf. obligatorische Praktika.

    Ein Modul kann durch eine Gesamtprüfung oder durch Teilprüfungen abgeschlossen werden. Sofern in einem Modul Teilprüfungen vorgesehen sind, muss der Arbeitsaufwand je Modulteil in der Modulbeschreibung ausgewiesen werden, um die Mobilität der Studierenden durch die Zuweisung von Credits für Teilleistungen zu erleichtern. Benotete Prüfungen sollten angestrebt werden.

    Als quantitative Richtlinie erachtet es die Akkreditierungskommission für notwendig, dass ein Modulumfang von mindestens 100 – 120 Stunden (4 Kreditpunkte) nicht unterschritten wird. Ausnahmen sind in Einzelfällen möglich, bedürfen aber einer gesonderten Begründung und werden abschließend von den Gutachtern bzw. der Akkreditierungskommission beurteilt.

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    Thema: Anzahl unbenoteter Module (Beschluss vom 27.2.2007)

    Die Akkreditierungskommission nimmt zur Kenntnis, dass es in Ausnahmefällen Module gibt, in denen Kompetenzen vermittelt werden, die nicht benotet werden können. Da es aber für die Mobilität der Studierenden wichtig ist, Noten für eingebrachte Studienleistungen präsentieren zu können, sind die Hochschulen angehalten zu begründen, warum sie bestimmte Lehrveranstaltungen und Module aus der Benotung herausnehmen. Das muss durch die Gutachter vor Ort geprüft werden.

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    Thema: Zugang zu Masterstudiengängen für Studienbewerberinnen und Studienbewerber ohne ersten akademischen Grad

    Zugang zu Masterstudiengängen in Bundesländern, die eine Öffnung für Studienbewerber/innen ohne ersten akademischen Grad vorsehen (Beschluss vom 11.10.2005)

    In einigen Bundesländern können besonders qualifizierte Berufstätige durch das Bestehen einer besonderen Eignungsprüfung die Qualifikation für das Studium in einem weiterbildenden Masterstudiengang erlangen. Durch die Eignungsprüfung soll die Gleichwertigkeit der beruflichen Qualifikation mit der eines abgeschlossenen grundständigen Studiums festgestellt werden.

    Die Prüfung muss die Kenntnisse und Fertigkeiten, die in einem Studium vermittelt werden, entsprechend berücksichtigen. Dies wird im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens überprüft. Darüber hinaus steht es der Hochschule frei, zusätzliche Möglichkeiten der Eignungsfeststellung zu schaffen. Die Prüfung ist vor dem Studienbeginn zu absolvieren. Die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen sind im Akkreditierungsantrag auszuweisen und im Falle einer Eignungsprüfung gesondert zu erläutern.

    Sofern die spezifischen Landesgesetze über die Hochschulzugangsberechtigung hinaus weitere Nachweise für einen bestimmten Studiengang verlangen, sind diese zusätzlich zu erbringen.

    Die Akkreditierungskommission erachtet neben einer Eignungsprüfung zusätzlich die Erfüllung folgender Kriterien für diese Personengruppe für notwendig:

    Die Hochschulreife bzw. Fachhochschulreife oder landesgesetzliche Äquivalente.

    Es muss eine berufliche Tätigkeit ausgeübt werden oder ausgeübt worden sein, die hinreichende inhaltliche Zusammenhänge mit dem gewählten Studiengang aufweist und insbesondere Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt hat, die für den Studiengang förderlich sind.

    Diese berufliche Tätigkeit muss mindestens fünf Jahre umfassen.

    In begründeten Einzelfällen kann hiervon abgewichen werden, wobei die abschließende Beurteilung den beteiligten Gutachterinnen und Gutachter bzw. der Akkreditierungskommission obliegt.

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    Thema: Akademische Abschlussgrade

    Entscheidung über akademische Abschlussgrade (Beschluss vom 27.06.2005)

    In der Frage der gewünschten Abschlussbezeichnung (B.Sc./M.Sc. oder B.A./M.A. in wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen und B.Sc./M.Sc. oder B.Eng./M.Eng in ingenieurwissenschaftlichen Studiengängen) hat die Hochschule die Nominationspräferenz. Nur evident falsche, d.h. durch das Programm klar nicht gedeckte Bezeichnungen werden ggf. im Akkreditierungsverfahren beanstandet.

    Die Qualitätsaussage der Akkreditierung wird hiervon unabhängig getroffen. Bei einer Beanstandung der von der Hochschule gewählten Abschlussbezeichnung wird die Akkreditierung allerdings mit der Auflage verbunden, die Bezeichnung vor Start des Studiengangs zu ändern.

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    Thema: Nach-Akkreditierungen

    Vorgehen bei Nach-Akkreditierungen (Beschluss vom 27.06.2005)

    Die Hochschulen werden bei der Versendung der Urkunde darauf hingewiesen, dass Veränderungen am Studiengang während der Dauer der Akkreditierung der Agentur mitzuteilen sind, wenn sie folgende Punkte betreffen:

    Veränderung der Struktur (Semesterzahl),

    Veränderung des Abschlussgrades/Studiengangtitels,

    Veränderung profilbildender Teile oder Module.

    Die Kosten für Nach-Akkreditierungen werden im Einzelfall vereinbart.

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    Thema: Unterscheidung von konsekutiven, nicht-konsekutiven und weiterbildenden Studiengängen

    Definition von konsekutiven, nicht-konsekutiven und weiterbildenden Studiengängen (Beschluss vom 27.06.2005)

    Die Hochschule muss eine Definition vornehmen und ist in ihrer Entscheidung weitestgehend frei. Als Kriterien für die Unterscheidung zwischen konsekutiven Masterstudiengängen bei der Akkreditierung dienen die folgenden Aspekte:

    Konsekutiver Masterstudiengang:

    Hat i.d.R. eine Dauer von drei oder vier Semestern.

    Berufserfahrung ist i.d.R. keine Voraussetzung für die Studienaufnahme.

    Bachelorstudiengänge, zu denen er konsekutiv ist, müssen von der Antrag stellenden Hochschule benannt werden. Die Plausibilität wird bei der Akkreditierung von den Gutachterinnen und Gutachtern geprüft.

    Alle Lehrveranstaltungen haben Master-Niveau.

    Weiterbildender Masterstudiengang:

    1 Jahr einschlägige Berufserfahrung wird für die Zulassung vorausgesetzt.

    Im Beruf erworbene Kompetenzen werden im Studiengang aufgegriffen.

    Max. 25% der Lehrveranstaltungen können Bachelor-Niveau haben.

    Es handelt sich in der Regel um kostenpflichtige Studiengänge.

    Die AK weist darauf hin, dass der Vorschlag den Diskussionsstand zu den verschiedenen Arten von Master- Studiengängen abbildet. (…)

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    Thema: Profile von Masterstudiengängen

    Zu den Kriterien des Akkreditierungsrates für die Master-Profile „stärker forschungsorientiert“ und „stärker anwendungsorientiert“ (Beschluss vom 07.06.2004)

    Der Akkreditierungsrat hat die Kriterien für die Einstufung von Master-Studiengängen als „stärker anwendungsorientiert“ bzw. „stärker forschungsorientiert” verabschiedet.

    Die Akkreditierungskommission erachtet es als wichtig, dass noch einmal klar gestellt worden ist, dass beide Profile gleichberechtigt nebeneinander stehen hinsichtlich der Zulassungskriterien, der Studiendauer bzw. der Kreditpunkte, dem Zugang zur Promotion, der Berufsqualifizierung u.ä.

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    Thema: Internationale Studiengänge

    Kriterien für Internationalität: Internationale Studiengänge, Struktur zur Förderung des internationalen Austauschs, Betreuung ausländischer Studierender, fremdsprachliche Studiengangstitel (Beschluss vom11.10.2005)

    Wird ein Studiengang als international ausgewiesen, muss die Hochschule im Antrag unter dem Punkt 1 „Ziele und Leitideen“ darlegen, wie sie „Internationalität“ definiert, wodurch sich der Studiengang von anderen Studiengängen dieser Fachrichtung unterscheidet und durch welche curricularen Einheiten oder infrastrukturellen Maßnahmen sie das Ziel „Internationalität“ umsetzen wird. Sowohl die Definition als auch die Umsetzung sind Gegenstand der Akkreditierung.

    Wenn fremdsprachliche Bezeichnungen für Module oder Studiengänge gewählt werden, muss diese Entscheidung begründet werden, sofern sie sich nicht aus der innerhalb des Moduls bzw. des Studiengangs hauptsächlich verwendeten Unterrichtssprache ergibt.

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    Thema: Vergabe von Kreditpunkten bei Studiengängen mit verkürzter Studiendauer

    Flexibilität in der Vergabe von Kreditpunkten pro Jahr bei Studiengängen mit verkürzter Studiendauer (Beschluss vom 04.04.2005)

    Die Akkreditierungskommission von AQAS beschließt, dass Studiengänge mit einer verkürzten Studiendauer nicht grundsätzlich auszuschließen sind. Die Geschäftsstelle von AQAS ist allerdings in solchen Fällen verpflichtet, die Hochschule darauf zu verweisen, dass im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens in besonderer Weise überprüft wird,

    ob und welche „besonderen studienorganisatorischen Maßnahmen“ die Hochschule vorweist,

    ob diese Maßnahmen eine Studierbarkeit des Studiengangs in der angegebenen Regelstudienzeit gewährleisten,

    ob trotz der verkürzten Regelstudienzeit die für einen Bachelorstudiengang angemessenen Standards erreichbar sind.

    Zu diesen Punkten muss die Hochschule auch im Antrag auf Akkreditierung Stellung beziehen. Zudem fordert die Geschäftsstelle von AQAS die Hochschule im eigenen Interesse auf, vorab zu überprüfen, ob das jeweilige Landesministerium Studiengänge mit einer verkürzten Studiendauer genehmigt.

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    Thema: Beschlüsse zur Akkreditierung

    Getrennte Beschlüsse für Bachelor- und Masterstudiengänge (Beschluss vom 28.02.2005)

    Bei der Akkreditierung von konsekutiven Bachelor- und Masterstudiengängen oder mehreren Studiengängen im Paket wird künftig im Hinblick auf eine Akkreditierung mit bzw. ohne Auflagen zwischen den einzelnen Studiengängen differenziert.

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    Thema: Duales Studium

    Begriffsklärung: Duales Studium (Beschluss vom 28.02.2005)

    Duale Studiengänge sind charakterisiert durch folgende Faktoren:

    Zwei Abschlüsse werden erworben (ein berufsqualifizierender Abschluss des beruflichen Bildungssystems und ein Hochschulabschluss)

    Zwei ausbildende Institutionen, die durch die im Curriculum abgebildeten Ausbildungsinhalte inhaltlich miteinander verbunden sind. Zu dieser inhaltlichen Verbindung gehören Überlegungen zu den in den Praxisphasen zusätzlich erworbenen Kompetenzen im Rahmen der Modulbeschreibungen sowie deren Integration in die Konzeption des Studiengangs durch die Vergabe von Leistungspunkten.

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    Thema: Vorpraktika (Beschluss vom 27.02.2007)

    Unbetreute Vorpraktika, die eine Zulassungsvoraussetzung zu einem Studiengang darstellen, sollten in der Regel bis Beginn des 3. Studiensemesters abgeleistet sein, da in diesem Fall davon auszugehen ist, dass der Studiengang inhaltlich auf die im Praktikum erworbenen Kompetenzen aufbaut und es somit notwendig ist, diese Kompetenzen entsprechend frühzeitig zu erwerben. Abweichungen hiervon sind von der Hochschule / dem Fach im Antrag auf Akkreditierung unter Bezugnahme auf die Ziele des Praktikums, die zu vermittelnden Kompetenzen sowie den Stellenwert für den Studiengang zu begründen. Die Akkreditierungskommission entscheidet sodann auf Basis des Votums der Gutachter im Einzelfall.

    Unbetreute Praktika, die eine nicht-verpflichtende extracurriculare Option darstellen, und jederzeit studienbegleitend erbracht werden können, können nicht im Sinne einer Zulassungsvoraussetzung anerkannt werden.

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    Thema: MBA-Studiengänge
    Beschluss der Akkreditierungskommission von AQAS e.V. vom 18.08.2009:

    Bei der Akkreditierung von MBA-Studiengängen erfolgt eine Orientierung an den von der European Foundation for Management Development (EFMD) veröffentlichten Equal- European MBA Guidelines. Diese stecken den inhaltlichen Rahmen für MBA-Studiengänge ab. Begründete Abweichungen sind möglich.

    Die Akkreditierungskommission empfiehlt,

    • dass sich Hochschulen und Gutachter bei der Akkreditierung von MBA-Studiengängen grundsätzlich an den “European MBA Guidelines” orientieren;
    • dass für die Teilnahme an einem MBA-Studiengang mindestens 2 Jahre Berufserfahrung vorausgesetzt werden;
    • dass MBA-Programme i.d.R. auf einen ersten Hochschulabschluss in einem nicht-wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang aufbauen;
    • dass es sich bei MBA-Programmen i.d.R. um eine generalistische Ausbildung in “General Management” handelt, mit dem Ziel, Führungskräfte auszubilden; dementsprechend muss das Curriculum einen hohen Anteil ein “General Management”-Elementen beinhalten;
    • dass das Programm internationale Aspekte beinhaltet.

    Darüber hinaus nimmt die AK zur Kenntnis, dass MBA-Studiengänge auch Spezialisierungen verfolgen können, wie z.B. Logistik, Vertrieb oder Gesundheit. Die Gutachter sind jedoch gehalten, den General Management Aspekt des jeweiligen Studiengangs zu überprüfen.

    Der Abschlussgrad “Executive Master of Business Administration” kann prinzipiell vergeben werden. Dieser Abschluss richtet sich an Führungskräfte mit Budgetverantwortung, die über eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung verfügen.