Leitfaden für Hochschulen zur Erstellung des Reakkreditierungsantrags
(Beschluss der Akkreditierungskommission vom 06.05.2008)
Vorbemerkung
Der vorliegende Leitfaden richtet sich an Hochschulen, die im Rahmen eines Reakkreditierungsverfahrens ihre Studiengänge erneut akkreditieren lassen. Er dient dazu, den Hochschulen eine Handreichung für die Strukturierung des Antrags an die Hand zu geben, der die Transparenz und Vollständigkeit der Dokumentation sicherstellen soll. Damit soll eine Mehrarbeit durch Ergänzungen und Erläuterungen verringert und das gesamte Reakkreditierungsverfahren für die Hochschule, die Gutachterinnen und Gutachter und für die Akkreditierungsagentur erleichtert werden.
Der Leitfaden sorgt aber auch dafür, dass alle Hochschulen ihre Reakkreditierungsverfahren unter den gleichen Bedingungen durchführen und eine Vergleichbarkeit gewährleistet wird. Obwohl der Leitfaden einen nicht unbeträchtlichen Umfang besitzt, können nicht alle Eventualitäten und individuelle Besonderheiten einzelner Studiengänge darin Berücksichtigung finden. Sollte ein Studiengang über herausragende Merkmale verfügen, die innerhalb dieses Leitfadens nicht thematisiert werden, bitten wir darum, diese an einer passenden Stelle einzufügen.
Im Leitfaden ist von „dem Studiengang“ die Rede – gleichwohl kann der Leitfaden auch für
Reakkreditierungsverfahren mehrerer Studiengänge genutzt werden. In diesen Fällen ist eine Absprache mit AQAS erforderlich. Grundsätzlich gilt, dass Aspekte, die für alle Studiengänge zutreffen, nur einmal dokumentiert werden sollten.
Die Bestandteile der Dokumentation sind:
a) der Reakkreditierungsantrag (inklusive Datenanhang)
Der Reakkreditierungsantrag dient dazu, den zu akkreditierenden Studiengang in seinen wesentlichen Zügen sowie den seit der vorhergehenden Akkreditierung vollzogenen Veränderungen darzustellen. Im Gegensatz zum Antrag auf Erstakkreditierung soll bei der Reakkreditierung verdeutlicht werden,
- dass der Studiengang die von der Hochschule definierten Qualifikationsziele in seinem bisherigen Verlauf erreicht hat,
- dass der Studiengang das für den jeweiligen Studiengangstyp (Bachelor/Master) definierte Qualifikationsniveau erreicht,
- dass sich durch die Organisation und Durchführung des Studiengangs seine Studierbarkeit erwiesen hat,
- dass der Studiengang den aktuellen Regelungen der Kultusministerkonferenz und des Akkreditierungsrates entspricht und
- dass der Studiengang im Rahmen des Qualitätsmanagements der Hochschule weiterentwickelt worden ist.
AQAS geht davon aus, dass die Studiengänge der Hochschule weitestgehend auf die Bachelor-/Master- Struktur umgestellt worden sind und sich ein hochschulweites Qualitätsmanagement etabliert hat. Im Leitfaden wird aus Gründen der Transparenz und des Verständnisses u. a. danach gefragt, in welchem Umfang Gesamtstrategien der Hochschule bestehen, in die der Studiengang eingebettet ist (sei es im Bereich des Qualitätsmanagements, im Zuge von Internationalisierungsbestrebungen, bei Bereitstellung von hochschulweiten Serviceleistungen für Studierende, bei der Definition eines Konzepts für Geschlechtergerechtigkeit etc.).
Der Darstellung dieser Einbettung allgemeiner Fragen dient Teil „I. Profil und Struktur der Hochschule“, der i.d.R. durch die Hochschulleitung formuliert werden sollte, sowie Teil „II. Der Studiengang im Kontext des Fachbereichs/der Fakultät“. Die Teile I und II dienen auch dazu, unnötige Redundanzen zu vermeiden.
Der dritte Teil des Antrags „III. Der Studiengang“ gliedert sich in folgende Unterkapitel:
- A. Qualitätssicherung
- B. Qualifikationsziele und Profil des Studiengangs
- C. Das Curriculum des Studiengangs
- D. Die Berufsfeldorientierung des Studiengangs
- E. Beratung, Betreuung, Organisation und Information
- F. Ressourcen
Teil A soll verdeutlichen, welche qualitätssichernden Maßnahmen der Studiengang seit seiner Einführung bzw. der vorhergehenden Akkreditierung durchlaufen hat. Die Teile B, C und D dienen im Wesentlichen der inhaltlichen Beschreibung des Studiengangs. Teil E umfasst jene Teile der Betreuung, Beratung, Organisation und Information, die spezifisch für den Studiengang sind und noch nicht unter Teil I. oder Teil II. abgehandelt wurden. Teil F dient der Dokumentation der speziell für den Studiengang zur Verfügung stehenden Ressourcen.
Der Datenanhang dient der Dokumentation der wichtigsten quantitativen und qualitativen Daten zur Durchführung des Studiengangs. Da diese Daten nicht selbsterklärend sind, sieht der Leitfaden an verschiedenen Stellen Erläuterungen und Interpretationen der erhobenen Daten und Erkenntnisse vor.
Adressat des Antrags sind zunächst die Geschäftsstelle von AQAS e.V., die den Antrag auf Vollständigkeit prüft, und die Akkreditierungskommission, die das Reakkreditierungsverfahren eröffnet. Die Hochschule erhält in dieser Phase Rückmeldungen zum Antrag. Diese Rückmeldungen verstehen wir als Hinweise auf Aspekte, die sich bei der Begutachtung des Studiengangs möglicherweise als problematisch herausstellen
könnten.
Weitere Adressaten sind die Gutachterinnen und Gutachter, die die Bewertung des Studiengangs vornehmen werden. Für sie sind Transparenz, Logik, Widerspruchsfreiheit und Nachvollziehbarkeit des Antrags wichtige Aspekte. Ein gut strukturierter, klar formulierter Antrag trägt zur Vermeidung von Missverständnissen bei und unterstützt die Qualität des Verfahrens.
Der Reakkreditierungsantrag muss aus sich heraus verständlich sein. Die Adressaten müssen anhand des Antrags die Struktur des Studiengangs mit seinen wesentlichen Strukturelementen und etwaigen Besonderheiten sowie die seit der vorhergehenden Akkreditierung vollzogene Weiterentwicklung erkennen önnen, ohne Detailregelungen (z.B. die Prüfungsordnung) hinzuziehen zu müssen.
b) das Modulhandbuch
Das Modulhandbuch ist das Kernstück der Dokumentation. Es richtet sich in erster Linie an die Studierenden und legt die strukturierenden Elemente des Curriculums (Module) in ihren Inhalten, v. a. aber in den in ihnen angestrebten Lernergebnissen und zu erwerbenden Kompetenzen dar. Darüber hinaus erläutert es formale Aspekte des modularisierten Studiengangs wie z.B. Umfang der Module (in Credits), das Verhältnis von Präsenz- und Selbstlernphasen, die Prüfungsformen, etwaige geforderte Vorkenntnisse etc. Das Modulhandbuch ist das Dokument mit der größten Außenwirkung, da es in Übereinstimmung mit den ECTSVereinbarungen in der Regel als Ausdruck oder im Internet den Studierenden zugänglich gemacht werden muss und damit das kommentierte Vorlesungsverzeichnis entweder ersetzt oder ergänzt. Für den Reakkreditierungsantrag muss das Modulhandbuch den aktuellen Stand wiedergeben.
c) die Prüfungs-, Studien- und Praktikumsordnung
Die Vorlage der Prüfungs-, Studien- und Praktikumsordnung dient dazu, zu überprüfen, ob die im Antrag dargestellte Struktur des Studiengangs auch ihren Niederschlag in den geltenden rechtlichen Dokumenten gefunden hat. Dabei nimmt AQAS keine rechtliche Prüfung der Ordnungen vor, dies liegt in der Verantwortung der Hochschulen. In den Bundesländern gelten jeweils andere Bestimmungen hinsichtlich der Existenz von Studienordnungen. Sollte das jeweilige Bundesland keine Studienordnung mehr verlangen, so tut AQAS dies auch nicht.
d) Diploma Supplement
Ungeachtet seines Titels ist das Diploma Supplement mehr als ein Anhängsel für Studiengang und Antrag. Es macht die Struktur des Studiengangs und die individuelle Ausgestaltung des Studiums sowie die damit erworbenen Kompetenzen der Absolventinnen und Absolventen gegenüber Dritten (entsendende und aufnehmende Hochschulen beim Studierendenaustausch, Arbeitgeber) sichtbar. Das Diploma Supplement ist damit für die Absolventinnen und Absolventen von hohem Dokumentationswert.
Umfang
AQAS geht aufgrund der bisherigen Erfahrungen davon aus, dass der Antrag für einen Studiengang 30 Seiten Text (exklusive Datenanhang, Modulhandbuch und sonstiger Anhänge) nicht überschreiten muss. Sollen mehrere Studiengänge in einem Verfahren reakkreditiert werden (wozu immer eine Absprache mit AQAS erforderlich ist), kann der Umfang größer sein. Allerdings sollte beachtet werden, dass Aspekte, die für alle Studiengänge zutreffen, nur einmal dokumentiert werden.
Technische Hinweise zum Antrag
Um die Anträge leichter handhaben zu können, haben sich folgende Verfahrensweisen bewährt, um deren Beachtung wir die Antragsteller bitten:
Bitte schicken Sie uns für die Eröffnung Ihres Reakkreditierungsverfahrens zunächst ein gedrucktes Exemplar des Antrags sowie eine elektronische Version (E-Mail oder CD).
Die endgültige Version Ihres Antrags (also die Version, die wir an die Gutachterinnen und Gutachter weiterleiten) benötigen wir erst nach der Eröffnung des Verfahrens in elektronischer Fassung sowie in der Regel sechs gedruckte Exemplare.
Der Antrag sollte mit einer Spiralbindung versehen sein.
Der Antrag (inklusive aller Anlagen wie Prüfungsordnungen, Diploma Supplement, etc.) und das Modulhandbuch sollten separat gebunden werden.
Bitte schicken Sie uns keine Aktenordner !
Deckblatt Akkreditierungsantrag
Bitte versehen Sie den Akkreditierungsantrag mit einem Deckblatt nach dem folgenden Muster:

Kurzbeschreibung
Bitte erstellen Sie eine Kurzbeschreibung für jeden Studiengang, die als Vorlage für den Kurzbericht zur Reakkreditierung dient, der nach Abschluss des Verfahrens auf den Internetseiten des Akkreditierungsrates veröffentlicht wird. AQAS behält sich erforderliche Änderungen am Text vor.
Die einzelnen Kurzbeschreibungen sollten nicht mehr als eine halbe DIN A4-Seite umfassen und zusammenfassende Angaben zu folgenden Punkten enthalten:
- Profil und Ziele des Studiengangs,
- inhaltlicher Aufbau und Ablauf des Studiengangs,
- angestrebte Berufsfelder für die Absolventinnen und Absolventen..
I. Profil und Struktur der Hochschule
Das einführende Kapitel dient dazu, den Gutachterinnen und Gutachtern einen knappen Überblick über die Hochschule zu geben, allgemeine, über den einzelnen Studiengang hinausgehende Serviceangebote darzustellen sowie die Stellung des Studiengangs bzw. der Studiengänge im Rahmen der strategischen Gesamtplanung der Hochschule zu erläutern.
1. Bitte geben Sie einen kurzen Überblick über die Struktur der Hochschule (Fakultäten/Fachbereiche, Zahl und Verteilung der Studierenden, Lehr- und Forschungsschwerpunkte, Profil der Hochschule etc.).
2. Welches Qualitätsverständnis hat die Hochschule hinsichtlich ihrer Studiengänge entwickelt? (Hierzu können ggf. auch das Leitbild der Hochschule oder andere öffentlich zugängliche Dokumente herangezogen werden.)
3. Falls es ein hochschulweites Qualitätssicherungssystem für Studium und Lehre gibt: Welche Maßnahmen werden ergriffen? Wie werden Konsequenzen aus den Erkenntnissen gezogen? Welche Aufgaben übernimmt dabei die Fakultät/der Fachbereich?
4. Über welche allgemeinen Unterstützungs- und Beratungsangebote für Studierende verfügt die Hochschule? Inwieweit werden Studierende mit Kindern, ausländische Studierende und Studierende mit Behinderungen unterstützt?
5. Hat die Hochschule ein Konzept zur Geschlechtergerechtigkeit formuliert? Wie sieht dieses aus? (Hierzu können geeignete, schon bestehende Dokumente eingereicht werden.)
6. Verfügt die Hochschule über ein Konzept zur internationalen Ausrichtung ihrer Studiengänge? Was sieht dieses vor?
7. Welche Stellung nimmt der Studiengang innerhalb der strategischen Gesamtplanung der Hochschule ein? Falls für den Studiengang eine besondere Förderung durch das Rektorat/Präsidium besteht, worin besteht diese?
.
II. Der Studiengang im Kontext des Fachbereichs/der Fakultät
Dieses Kapitel dient dazu, den Gutachterinnen und Gutachtern einen Einblick in die Organisationseinheitzu geben, in der der Studiengang verortet ist. Zum einen soll die Aufgabenteilung zwischen denverschiedenen Ebenen deutlich werden, zum anderen dient das Kapitel dazu, das direkte Umfeld des Studiengangs zu dokumentieren. Insbesondere bei interdisziplinären Studiengängen, die sich nicht in der üblichen Fakultäts- oder Fachbereichsstruktur abbilden lassen, kann an dieser Stelle die Darstellungeiner anderen Organisationseinheit als des Fachbereichs/der Fakultät sinnvoll sein.
A. Profil des Fachbereichs/der Fakultät:
1. Bitte erläutern Sie kurz das Profil des Fachbereichs/der Fakultät. Handelt es sich um einen„großen“/“kleinen“ Fachbereich? Welche interne Gliederung besteht (Abteilungen, Institute, etc.)? Inwieweit hat es seit der vorangegangenen Akkreditierung Veränderungen am Lehr- undForschungsprofil des Fachbereichs/der Fakultät gegeben?
2. Wie fügt sich der Studiengang in das Lehrprofil des Fachbereichs/der Fakultät ein? Welche weiteren Studiengänge werden am Fachbereich angeboten? Inwieweit ist der Studiengang in das Forschungsprofil des Fachbereichs/der Fakultät eingebunden?
3. Inwiefern unterstützt und fördert der Fachbereich die Internationalisierung seines Studienangebots (z.B. durch Kooperationsvereinbarungen, Beratungseinrichtungen etc.)?
4. In welcher Weise findet das Konzept zur Geschlechtergerechtigkeit Anwendung am Fachbereich/an der Fakultät? Welche konkreten Maßnahmen wurden diesbezüglich im Zeitraum der Akkreditierung umgesetzt?
B. Personelle und sächliche Ressourcen des Fachbereichs/der Fakultät:
1. Erläutern Sie kurz die Personalstruktur und –verteilung im Fachbereich / in der Fakultät.
2. Welche sächlichen Ressourcen stehen zur Durchführung der Studiengänge zur Verfügung (z.B. Haushaltsmittel, ggf. Studienbeiträge, besondere Ausstattungsmerkmale wie Archive, Labore, An-Institute, etc.)?
3. Nach welchen Kriterien werden die finanziellen Mittel innerhalb der Fakultät/des Fachbereichs verteilt?
C. Organisation, Betreuung und Information am Fachbereich/der Fakultät
1. Wie wird das Lehrangebot des Fachbereichs/der Fakultät inhaltlich und organisatorisch aufeinander abgestimmt (Vollständigkeit, Bewertungsstandards, Überschneidungsfreiheit, etc.)? Welche Gremien, Ausschüsse o.ä. sind daran beteiligt? In welchem Turnus tagen diese?
2. Welche Beratungsangebote für Studierende existieren am Fachbereich/an der Fakultät?
3. Welche Verantwortlichkeiten und Strukturen bestehen bezüglich der Organisation von Prüfungen?
4. Wie erfolgt die Anerkennung von an anderen deutschen und ausländischen Hochschulen erworbenen Studienleistungen sowie die Anerkennung von Leistungen, die außerhalb des Hochschulwesens erbracht wurden? Welche Erfahrungen existieren hier?
D. Qualitätssicherung
1. Besitzt der Fachbereich zusätzlich zum hochschulweiten Konzept ein eigenes Qualitätsverständnis und/oder ein eigenes Qualitätssicherungssystem? Wenn ja, stellen Sie dies bitte kurz dar.
III. Der Studiengang
Rahmendaten zum Studiengang

Listen Sie ggf. die Auflagen und Empfehlungen aus der vorangegangenen Akkreditierung auf:
Auflagen:
Empfehlungen:
A. Qualitätssicherung
1. Sind neben den hochschulweiten und fachbereichseigenen Qualitätssicherungsmaßnahmen weitere spezifische Qualitätssicherungsmaßnahmen für den Studiengang vorgesehen? Mit welchen Zielenn werden sie eingesetzt? Wer ist dafür verantwortlich? Werden zusätzliche Daten zur Erhebung der Qualität des Studiengangs erhoben?
2. Bei Studiengängen mit besonderem Profilanspruch (z.B. berufsbegleitenden Studienprogrammen, Fernstudiengängen o. ä.): Inwiefern ist das besondere Profil des Studiengangs im Qualitätssicherungsprozess für den Studiengang abgebildet?
3. Welche konkreten Qualitätssicherungsmaßnahmen sind seit der vorangegangenen Akkreditierung auf den Studiengang bezogen durchgeführt worden?
4. In welchen Abständen werden die Ergebnisse aus dem Verfahren zur Qualitätssicherung in Bezug auf den Studiengang diskutiert? Wer ist an den Diskussionen beteiligt? Wie werden die gewonnenenb Erkenntnisse in die Optimierung des Studiengangs eingebracht?
5. Welche bisher nicht genannten Maßnahmen wurden im Zeitraum der Akkreditierung zur Optimierung der Qualität des Studiengangs umgesetzt?
6. Inwiefern wurden die Empfehlungen aus der vorangegangenen Akkreditierung des Studiengangs diskutiert und mit Blick auf die Verbesserung der Qualität des Studiengangs umgesetzt bzw. nicht umgesetzt.
7. Welche Möglichkeiten haben Lehrende, sich didaktisch weiterzuqualifizieren? Werden Angebote von der Hochschule vorgehalten? Wird ein entsprechender Weiterbildungsbedarf erhoben? Inwiefern haben die Lehrenden des Studiengangs seit der vorangegangenen Akkreditierung die Möglichkeit zur hochschuldidaktischen Weiterbildung genutzt?
8. Zusammenfassend: Inwiefern belegen die zum Studiengang erhobenen Kennzahlen sowie die Ergebnisse aus den Prozessen zur Qualitätssicherung, dass der Studiengang im Hinblick auf den curricularen Aufbau, die Vergabe von Leistungspunkten, die Organisation von Prüfungen sowie die Betreuung und Beratung der Studierenden studierbar ist?
B. Qualifikationsziele und Profil des Studiengangs
1. Qualifikationsziele
1.1 Bitte erläutern Sie kurz die Leitidee und die Qualifikationsziele des Studiengangs.
1.2 Bitte erläutern Sie möglichst konkret, welche Lernergebnisse die Studierenden im Bezug auf den gesamten Studiengang erreichen sollen.
1.3 Bachelor- und Master-Studiengänge sollen die Studierenden zu zivilgesellschaftlichem Engagement befähigen und zu deren Persönlichkeitsentwicklung beitragen. Inwiefern ist dies durch den vorliegenden Studiengang gewährleistet? In welcher Weise werden Studierende befähigt, bei ihren Entscheidungen und Bewertungen neben wissenschaftlichen Erkenntnissen auch gesellschaftliche und ethische Aspekte zu berücksichtigen?
1.4 Hat sich die Leitidee des Studiengangs als tragfähig erwiesen oder sind unter diesem Aspekt Veränderungen vorgenommen worden? Wenn ja, warum? Inwiefern wurde der Studiengang den aktuellen Entwicklungen der Wissenschaft angepasst?
1.5 Inwiefern haben sich die fachlichen und überfachlichen Qualifikationsziele und Lernergebnisse als sinnvoll erwiesen und werden durch Ergebnisse aus dem Prozess der Qualitätssicherung gestützt (z.B. durch Absolventenverbleibsstudien, Evaluationen, Rückmeldungen von Arbeitgebern etc.)?
2. Profil
2.1 Für Master-Studiengänge: Welchem Profiltyp ist der Studiengang zuzuordnen? Handelt es sich um einen „eher anwendungsorientierten“ oder „eher forschungsorientierten“ Studiengang? Bitte begründen Sie das angestrebte Profil des Master-Studiengangs unter Rückgriff auf die im Beschluss des Akkreditierungsrates vom April 2004 genannten Deskriptoren.(1)
2.2 Abschlussgrad: Welcher akademische Grad soll den Absolventinnen und Absolventen verliehen werden? Ingenieurwissenschaftliche Studiengänge können zwischen „Engineering“ und „Science“ wählen, wirtschaftswissenschaftliche Studiengänge zwischen „Arts“ und „Science“. Bitte begründen Sie in diesen Fällen Ihre Entscheidung.(2)
2.3 Verfolgt der Studiengang einen besonderen Profilanspruch (z.B. berufsbegleitendes Studium, besondere Lehr-/Lernformen wie Fernstudium etc.)?
3. Internationale Ausrichtung
3.1 Verfügt der Studiengang in besonderer Weise über ein internationales Profil (z.B. Joint Degree, Double Degree, verpflichtender Auslandsaufenthalt, explizite Kooperationen mit ausländischen Partnerhochschulen, fremdsprachiges Lehrangebot etc.)?
3.2 Welche Strukturen existieren, um den Austausch von Studierenden und ggf. auch Lehrenden zu unterstützen und zu erleichtern (z.B. spezifische Beratungsangebote, Sprachkurse, ECTSKoordinator, Regelungen zur Anerkennung von im Ausland zu erbringenden Prüfungsleistungen, Learning Agreements, Transcript of Records etc.)?
3.3 Wie viele Studierende integrieren einen Auslandsaufenthalt in das Studium? Wie viele Studierende studieren an einer ausländischen Hochschule? Wie viele absolvieren ein Praktikum im Ausland? Wie hoch ist der Anteil ausländischer Studierender im Studiengang?
4. In welcher Weise findet das Konzept zur Geschlechtergerechtigkeit Anwendung in Bezug auf den Studiengang?
C. Das Curriculum des Studiengangs
1. Zugang und Zulassung
1.1 Welche formalen Zugangsvoraussetzungen (Abitur, Fachhochschulreife etc.) gelten für den Studiengang?
1.2 Welche studiengangspezifischen Voraussetzungen (z.B. Kenntnisstand auf dem Gebiet formaler Methoden, Sprachkenntnisse, Berufserfahrungen oder künstlerische Begabung etc.) sind für den Studiengang vorgesehen (dies gilt insbesondere für Master-Studiengänge)?
1.3 Wie werden diese im Rahmen des Zulassungsverfahrens überprüft?
1.4 Geben Sie einen kurzen Überblick über die Zusammensetzung der Studierendenschaft des Studiengangs anhand der im Anhang dokumentierten statistischen Daten. Sofern darüber hinaus besondere Charakteristika in der Zusammensetzung bekannt sind, erläutern Sie diese bitte (z.B. Anteil der Studierenden mit Berufsausbildung, Entfernung des Studienortes vom Heimatort der Studierenden o. ä.)?
1.5 Inwiefern haben sich die Zugangsvoraussetzungen und das Zulassungsverfahren für den Studiengang als zielführend erwiesen? Wie viele Bewerberinnen und Bewerber kamen im Schnitt auf einen Studienplatz?
1.6 Welche Übergangswege aus anderen Studiengängen bzw. Anerkennungsregeln für die Anerkennung von Studienleistungen, die außerhalb der Antrag stellenden Hochschule erworben wurden, bestehen in Bezug auf den Studiengang?
2. Beschreiben Sie die curriculare Struktur des Studiengangs, seine wesentlichen Elemente und deren Funktion. (Bitte erläutern Sie „den roten Faden“ im Aufbau des Studiengangs.)
3. Bitte stellen Sie einen idealtypischen Studienverlaufsplan graphisch dar. Aus der Darstellung müssen die Lage und der Umfang der Module (in Credits) im Studienverlauf deutlich werden. Erläutern Sie ggf. im Anschluss, welche Studiengangselemente zeitlich flexibel sind.
4. Der „Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse“(3) (Beschluss der KMK vom 21.4.2005) legt fest, über welche allgemeinen Qualifikationen Absolventinnen und Absolventen von Bachelor- bzw. Master-Studiengängen in den Bereichen „Wissen und Verstehen“ bzw. „Können“ verfügen müssen. Bitte konkretisieren Sie, inwieweit der Studiengang
4.1 das vorhandene Wissen der Studierenden verbreitert bzw. vertieft,
4.2 instrumentale, systemische und kommunikative Kompetenzen vermittelt.
5. Wurden Veränderungen am Aufbau, am didaktischen Konzept und/oder am Inhalt des Curriculums seit der vorangegangenen Akkreditierung vorgenommen? Bitte erläutern Sie diese.
6. Bitte erläutern Sie, nach welchen Prinzipien die Vergabe von Credits geschieht und welche Erwägungen zum Zuschnitt der Module angestellt wurden?
7. Welche Maßnahmen zur Validierung des angesetzten studentischen Workload wurden im Zeitraum der Akkreditierung ergriffen? Bitte dokumentieren Sie die Ergebnisse mit entsprechenden Dokumenten (z.B. Evaluationsberichten, Protokolle von Gesprächen, Auswertungen von Lerntagebüchern o. ä.) im Anhang.
7.1 Welche Ergebnisse liefern die entsprechenden Maßnahmen (z.B. Evaluationen) zur Überprüfung des studentischen Workload seit der letzten Akkreditierung?
7.2 Welche Veränderungen wurden aufgrund dieser Ergebnisse vorgenommen. Inwiefern hatten diese Auswirkungen auf die Vergabe von Credits, auf den Zuschnitt von Modulen, auf die vorgesehen Prüfungsleistungen?
8. In welcher numerischen und inhaltlichen Relation stehen Pflicht- und Wahlpflichtelemente im Studienprogramm?
9. In welcher numerischen und inhaltlichen Relation stehen studiengangspezifische Module/Veranstaltungen und Module/Veranstaltungen, die auch für andere Studiengänge zur Verfügung stehen? Inwiefern entsprechen die importierten Module den spezifischen Anforderungen des Studiengangs?
10. Welches Prüfungskonzept liegt dem Studiengang zugrunde (z.B. Modulprüfungen/Modulteilprüfungen oder Unterscheidung zwischen Studien- und Prüfungsleistungen o. ä.)? Welche Prüfungsformen werden mit welchem Hintergrund und mit welcher Häufigkeit eingesetzt?
11. Wurden seit der vorangegangenen Akkreditierung des Studiengangs Veränderungen am Prüfungskonzept des Studienganges vorgenommen?
12. Mit welchen Noten konnten die letzten drei Absolventenjahrgänge des Studienganges ihr Studium abschließen? Wie bewerten Sie die Ergebnisse auch bezüglich der Streuung im Notenspektrum? Bitte erörtern Sie die Erkenntnisse aus den statistischen Angaben im Anhang des Antrags.
13. Bitte geben Sie das durchschnittliche deutsche Äquivalent der relativen ECTS-Noten im Durchschnitt der letzten drei Jahre an. (Bsp. Note A: Die besten 10% des Jahrgangs hatten mindestens die Note 1,2, Note B: die folgenden 25 % erhielten mindestens die Note 2,1 usw.)
14. Gibt es Erkenntnisse über die Zahl der nicht bestandenen Modulprüfungen im Studiengang? Gibt es Module, in denen der Prozentsatz besonders hoch ist?
15. Verfügen Sie über weitere Daten bezüglich der Abschluss- und Modulprüfungen im Studiengang? Wenn ja, welche und welche Rückschlüsse lassen diese zu?
16. Für E-Learning-/Fernstudiengänge oder Studiengänge mit Fernstudienelementen in erheblichem Umfang (mehr als ein Drittel der Lehrangebote):
16.1 Welche Lehr- und Lernformen kommen zum Einsatz?
16.2 Wie gestaltet sich das quantitative Verhältnis von Präsenz- und Fernstudienphasen? Wie wird das Verhältnis von den Studierenden des Studiengangs bewertet?
16.3 Bitte erläutern Sie die Organisation der Präsenzphasen. Welcher Teil der Präsenzphasen wird für Klausuren verwendet?
16.4 Welche spezifischen Lernergebnisse sollen in den Präsenzphasen erreicht werden? Wie wird sichergestellt, dass die Lernergebnisse bei Nichtteilnahme an der Präsenzphase erreicht werden?
16.5 Wie stehen die Lehrenden für Rückfragen zur Verfügung? Gibt es besondere organisatorische Maßnahmen, die die reibungslose Kommunikation, Beratung und Betreuung der Studierenden sichern?
16.6 Wer erstellt die Lehrmaterialien und sorgt für notwendige Anpassungen (z.B. Aktualisierungen etc.)?
16.7 Bei E-Learning-Angeboten: Mit welcher Lernplattform wird gearbeitet? Welche technische Unterstützung steht zur Verfügung?
17. In welchen Curriculumselementen spielen Aspekte der Internationalisierung eine besondere Rolle? Wie hoch ist der Anteil fremdsprachlicher Abschlussarbeiten?
D. Die Berufsfeldorientierung des Studiengangs
1. Für welche Berufsfelder bzw. welche Positionen soll der Studiengang qualifizieren?
2. Wie haben Sie sich bei der Planung bzw. Durchführung des Studiengangs über die (längerfristigen) Anforderungen möglicher Berufsfelder orientiert? Welche Maßnahmen sind bei der Planung und Durchführung des Studiengangs ergriffen worden, um die notwendigen Kompetenzen und Qualifikationsprofile zu eruieren? Inwieweit waren Vertreter potentieller Berufsfelder bei der Planung und Weiterentwicklung des Studiengangs beteiligt? Welche konkreten Maßnahmen sind im Zeitraum der Akkreditierung diesbezüglich durchgeführt worden?
3. Wurden seit der vorangegangenen Akkreditierung des Studiengangs Anpassungen mit Blick auf den Arbeitsmarkt vorgenommen? Wenn ja, welche?
4. Wie informieren Sie sich über den Verbleib der Absolventinnen und Absolventen? Bitte dokumentieren Sie die wichtigsten Ergebnisse durch geeignete Dokumente im Anhang des Antrags und bewerten Sie diese im Antragstext (z.B. der Verbleib der Absolventinnen und Absolventen auf dem Arbeitsmarkt nach Sektoren und Positionen, die Anzahl der Absolventinnen und Absolventen in weiterführenden Qualifikationsprogrammen etc.).
5. Gibt es Erkenntnisse darüber, wie Arbeitgeber die Qualifikation der Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs einschätzen? Welche Stärken und Schwächen werden genannt?
6. Wie schätzen die Absolventinnen und Absolventen ihre im Rahmen des Studiums erworbenen Qualifikationen im Hinblick auf eine Berufstätigkeit ein?
E. Beratung, Betreuung, Organisation und Information
1. Wie sind die Verantwortlichkeiten im Studiengang verteilt (gibt es einen Studiengangsleiter, gibt es Modulverantwortliche etc.)?
2. Welche Orientierungs- und/oder Einführungsveranstaltungen sind für den Studiengang vorgesehen?
3. Welche studiengangspezifischen Betreuungs- und Beratungsangebote sind für den Studiengang vorgesehen? Wer ist für die Beratung verantwortlich? Inwieweit konnten in der Vergangenheit Erfahrungen aus der Beratung für die Weiterentwicklung des Studiengangs nutzbar gemacht werden?
4. Welche weiteren Maßnahmen zur aktiven Unterstützung der Studierenden des Studiengangs werden eingesetzt?
5. Durch welche Informationsangebote werden die Studierenden über den vorliegenden Studiengang informiert?
6. Wie wird gewährleistet, dass das Modulhandbuch jederzeit den aktuellen Stand wiedergibt? Inwiefern ist die aktuelle Fassung des Modulhandbuchs für die Studierenden zugänglich?
7. Inwiefern belegen die zum Studiengang erhobenen Kennzahlen und Ihre Erfahrungen, dass der Studiengang in der Regelstudienzeit studiert werden kann? Wie hoch ist der Anteil der Studierenden in der Regelstudienzeit? Wie hoch ist der Anteil der Studierenden außerhalb der Regelstudienzeit? Wie bewerten Sie die Verbleibsquote des Studiengangs seit der vorangegangenen Akkreditierung? Bitte beziehen Sie sich auf die Angaben im Anhang des Antrags.
F. Ressourcen
1. Wie viele Studierende sollen laut Kapazitätsplanung in welchem Turnus in den Studiengang aufgenommen werden?
2. Bitte listen Sie nach dem nachfolgenden Muster die Stellen auf, die in den Studiengang eingebunden sind:(4)

3. Sind die vorgesehenen Professuren, wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Mitarbeiterstellen besetzt, ausgeschrieben, im Besetzungsverfahren oder haben einen kw-Vermerk? Falls Stellen in den nächsten fünf bis sieben Jahren auslaufen: Ist eine Wiederbesetzung beabsichtigt?
4. Masterstudiengänge:
4.1. Bei stärker anwendungsorientierten Masterstudiengängen: Bitte geben Sie für die hauptamtlich Lehrenden die wichtigsten einschlägigen Tätigkeiten außerhalb der Hochschule, Kooperationen mit Partnern außerhalb der Hochschule und Projekte in der Anwendungsforschung aus den letzten fünf Jahren an.
4.2. Bei stärker forschungsorientierten Masterstudiengängen: Bitte geben Sie für die hauptamtlich Lehrenden die wichtigsten Forschungsprojekte und Publikationen der letzten fünf Jahre an.
5. Lehraufträge:
5.1. Wie viele und für welche Themenbereiche werden Lehrbeauftragte im vorliegenden Studiengang eingesetzt?
5.2. Wie wird die Qualität der Lehraufträge gesichert und ggf. überprüft? Sind diesbezüglich im Zeitraum der Akkreditierung konkrete Maßnahmen ergriffen und ggf. Konsequenzen gezogen worden?
5.3. Falls Sie über längere Zeit mit denselben Lehrbeauftragten arbeiten, füllen Sie bitte die folgende Tabelle aus:
6. In welchem Umfang müssen Lehrangebote für Studiengänge außerhalb des Fachbereichs/der Fakultät vorgehalten werden?
7. In welchem Umfang werden Lehrleistungen anderer Fachbereiche/Fakultäten für den zu akkreditierenden Studiengang importiert? Um welche Lehrleistungen handelt es sich? Wie wird sichergestellt, dass die Lehrleistungen zur Verfügung stehen (siehe in diesem Fall auch die Erklärung der Hochschulleitung)?
8. Sächliche Ressourcen:
8.1. In welcher Höhe stehen Mittel für den Studiengang zur Verfügung (z.B. Haushaltsmittel, Drittmittel, ggf. Mittel aus Studienbeiträgen, Mittel für Literatur, etc.)?
8.2. Welche Labore, Räumlichkeiten, Gerätschaften etc. stehen speziell für den Studiengang zur Verfügung. In welchem Turnus wird die technische Ausstattung des Studiengangs erneuert? Inwiefern hat sich die Ausstattung des Studiengangs seit der letzen Akkreditierung verändert?
9. Bitte fügen Sie bei Studiengängen, die gemeinsam von verschiedenen Fachbereichen angeboten werden, eine Erklärung über die Zusammenarbeit bzw. die Bereitstellung der notwendigen personellen und sächlichen Ressourcen an.
10. Bestätigung des Rektorats/des Präsidiums:
Die Rektorin/Präsidentin / Der Rektor/Präsident bestätigt hiermit, dass für den vorliegenden Studiengang/die vorliegenden Studiengänge eine Kapazitätsprüfung stattgefunden hat und die Lehrkapazität für die Dauer der Akkreditierung (i.d.R. fünf Jahre) für ausreichend befunden wurde. Die im Antrag gemachten Angaben über die personelle und sächliche Ausstattung entsprechen den Tatsachen zum Zeitpunkt der Antragstellung. Darüber hinaus wird bestätigt, dass die Prüfungsordnung einer juristischen Prüfung unterzogen wurde.
Ort, Datum Unterschrift Rektor/in / Präsident/in
IV. Anhang
1. Daten über Studierende (auf Studiengangsebene)(5)
1.1 Bitte dokumentieren Sie die Entwicklung der Studierendenzahlen für den zu akkreditierenden Studiengang. Dabei sollen die Studienanfängerzahlen über den Akkreditierungszeitraum fortgeschrieben werden, um die Entwicklung der Zahlen nachvollziehen zu können. Daraus soll die Verbleibsquote ersichtlich werden. Bitte berücksichtigen Sie dabei auch den Anteil weiblicher und ausländischer Studierender.(6)
1.2 Bitte dokumentieren Sie inklusive der Angabe der Studiendauer, wie viele Absolventinnen und Absolventen es bislang gegeben hat.
1.3 Bitte dokumentieren Sie – falls möglich – wie viele Studierende einen Auslandsaufenthalt während des Studiums absolviert haben unter Angabe der Art (Praktikum/Studium) und der Zielländer der Auslandsaufenthalte.
2. Workloaderhebungen
2.1 Bitte dokumentieren Sie die Ergebnisse der Workloaderhebungen anhand entsprechender Dokumente (z.B. Evaluationsberichte, Protokolle von Gesprächen, Auswertung von Lerntagebüchern o.ä.).
3. Prüfungsergebnisse
3.1 Bitte dokumentieren Sie die Abschlussnoten aller Absolventinnen und Absolventen, die den Studiengang seit der vorangegangenen Akkreditierung abgeschlossen haben.
3.2 Bitte legen Sie eine Liste der letzten 50 abgeschlossenen Abschlussarbeiten unter Angabe des Themas und der Note dar. Sollten bislang weniger als 50 Abschlussarbeiten vorliegen, reichen Sie bitte eine Liste aller bislang abgeschlossenen Arbeiten ein. Aus dieser Liste werden nach dem Zufallsprinzip einige Arbeiten ausgewählt, die bei der Vor-Ort-Begehung zur Einsichtnahme ausgelegt werden sollen.
4. Absolventenbefragungen/Verbleibanalysen
4.1 Falls strukturierte Absolventenbefragungen durchgeführt wurden, legen Sie bitte den/die Fragebögen dar sowie eine Zusammenfassung der Ergebnisse.
5. Bescheid/Gutachten der vorangegangenen Akkreditierung und ggf. Auflagenerfüllung
5.1 Bitte legen Sie eine Kopie des Gutachtens und der Urkunde zur vorangegangenen Akkreditierung bei.
5.2 Bitte legen Sie eine Kopie der Bestätigung der Auflagenerfüllung bei.
5. Bei Paketakkreditierungen sind die Daten für jeden Studiengang zu dokumentieren.
6. Diese Daten werden i.d.R. standardmäßig von der Hochschulverwaltung erfasst und können in der vorliegenden Form eingereicht werden.
(1)Die Akkreditierungskommission von AQAS erachtet es als wichtig, dass mit diesem Beschluss des Akkreditierungsrates noch einmal klar gestellt worden ist, dass beide Profile hinsichtlich der Zulassungskriterien, der Studiendauer bzw. der Kreditpunkte, dem Zugang zur Promotion, der Berufsqualifizierung u. ä. gleichberechtigt nebeneinander stehen. Den Beschluss des Akkreditierungsrates finden Sie in dem Kapitel „Beschlüsse und Vorgaben“ in der Broschüre von AQAS.
(2)Die Ländergemeinsamen Strukturvorgaben der KMK stellen einen groben Rahmen für die Vergabe der Abschlussgrade dar. Den diesbezüglichen Beschluss der Akkreditierungskommission von AQAS finden Sie in dem Kapitel „Beschlüsse und Vorgaben“ in der Broschüre von AQAS.
(3)Nähere Informationen zum Qualifikationsrahmen finden Sie im Kapitel „Beschlüsse und Vorgaben“ in der Broschüre von AQAS.
(4)Dem Antrag ist im Anhang eine Erklärung der Hochschulleitung über die Ressourcen des Studiengangs beizufügen(siehe F 10.).
(5)Bei Paketakkreditierungen sind die Daten für jeden Studiengang zu dokumentieren.
(6)Diese Daten werden i.d.R. standardmäßig von der Hochschulverwaltung erfasst und können in der vorliegenden Form eingereicht werden.